Schweizerische Eisenbahnen. 69 kündig. bis 1./1. 1911 ausgeschlossen. Sicherheit wie bei Serie X, jedoch dieser An- leihe vorgeordnet. Zahlst. sowie Zahlungsmodus wie bei Serie X. Aufgelegt in Berlin, Frankfurt a. M., Breslau am 28./8. 1901 zu 98.50 %. Kurs Ende 1901: In Berlin: 97.90 %. – In Frankfurt a. M.: 97.90 %. Verj. verl. Aktien u. Oblig. in 10 J. nach ihrem Rück- zahlungstermin; Verj. der Coup. von sämtl. Wertp. in 10 J. nach Verfall. Schweißerische Eisenbahnen. Schweizerische Nordostbahn in Liquidation. (Siehe Bd. I, S. 413.) Die G.-V. vom 2./11. 1901 genehmigte den Rückkaufsvertrag; gegen die Beschlüsse dieser G.-V. wurde seitens der oppositionellen Aktionäre, welche sich zu einer festen Gruppe vereinigten, eine Anfechtungsklage eingereicht. Am 27./12. 1901 beschloss sodann eine weitere G.-V. die Auflösung und Liquidation der Ges.; auch gegen die Beschlüsse dieser G.-V. wurde seitens der Opposition Protest eingelegt. Nach den Beschlüssen der letzten G.-V. wird die Liquidation in folgender Weise durchgeführt. In erster Linie wurden die noch im Umlauf befindlichen 1033 Prior.-Aktien am 31./12. 1901 mit je frs. 590 zurückbezahlt. Die übrigen Aktien erhalten vom 21./1. 1902 an bei der Schweizerischen Kreditanstalt in Zürich, dem Schweizerischen Bankverein in Basel, Zürich, St. Gallen, der Eidgenössischen Bank in Zürich und deren Comptoirs in Basel, St. Gallen, Bern und Genf, der Kantonal- bank von Bern als erste Liquidationsrate frs. 27.50 per Aktie gegen Ablieferung des zu der Aktie gehörigen Couponbogens mit den Div.-Coup. für das Jahr 1902 und folgende und Talon. Die Aktionäre können dann für je 2 Aktien 1 Bundesobligation von frs. 1000, mit 3½ % Zinsgenuss vom 1./1. 1902 an, beziehen; ungerade Stücke werden von der Liqui- dationskommission veräussert und der Erlös den betreffenden Aktionären in bar zugestellt. Von dem noch verbleibenden Betrage von frs. 450 000 werden die ca. frs. 150 000 betragende Entschädigung resp. Gratifikation und die noch nicht vorauszusehenden Kosten bezahlt. Gesellschaft der Vereinigten Schweizerbahnen in St. Gallen. (Siehe Bd. I, S. 411.) Verstaatlichung: Die ausserord. G.-V. v. 21./1. 1902 genehmigte den Vertrag, den die vom V.-R. gewählte Rückkaufskommission am 22./11. 1901 mit dem Vertreter des schweizer. Bundesrates über den freihändigen Rückkauf des Bahnunternehmens abgeschlossen hatte, und der am 30./11. 1901 vom V.-R. und am 9./12. 1901 vom schweizer. Bundesrate die Ge- nehmigung erhalten hatte. Der Kaufpreis, welchen der Bund der Ges. für die Abtretung ihres Vermögens am 30./6. 1902 zu zahlen hat, beträgt frs. 40 220 000, und zwar frs. 22 000 000 in 3½ % Oblig. des Eidgenössischen Staatsanlehens von 1899 (sog. Bundesbahn-Anleihe) al pari in Titeln zu frs. 1000 mit Zs.-Genuss vom 1./1. 1901 sowie frs. 18 220 000 in bar, Wert 1./1. 1901, mit Zinsvergütung zu 3½ % bis zum Tage der Zahlung. Ausserdem bleibt der Vortrag auf das Jahr 1901 im Betrage von frs. 127 324.38 zur freien Verf. der Ges. Die Ver- teilung des Kauferlöses Zwischen Prior.- u. St.-Aktien ist derart festzustellen, dass den Prior.- Aktien der Nominalwert zuzügl. 4¼ % Zs. bis zum Tage des Überganges der Unternehmung an den Bund in bar zu bezahlen und ihnen ferner für die Zeit von diesem Datum an bis zum 1./5. 1903 eine Zinsvergütung von % p. a. zu entrichten ist, wogegen die St.-Aktien den Rest des Rückkaufserlöses erhalten. Nach diesem Repartitionsmodus werden am 30./6. 1902 die Prior.-Aktionäre frs. 534 per Prior.-Aktie in bar erhalten, während den St.-Aktionären ber Aktie ungefähr ein Betrag von frs. 523 in 3½ % Bundesbahn-Oblig. ausbezahlt werden wird. Ueber die Liquidation der Ges. wird eine im Mai 1902 einzuberufende G.-V. Beschluss fassen.