Mleihen des Deutschen Reiches, Deutsches Reich. Reichshaushaltsetat f. 1902: Einnahmen M. 2 303 183 115; Ausgaben, fortdauernde M. 1 971 527 823, eeinmalige Ausgaben des ordentl. Etats M. 180 560 473, einmalige Ausgaben des ausserordentl. Etats M. 151 094 819. Wegen der Verwendung überschüssiger Reichseinnahmen aus dem Rechnungsjahr 1900 zur Schuldentilgung bestimmt das Gesetz vom 30./3. 1900: § 1. Übersteigen im Rechnungsjahr 1900 die den Bundesstaaten zustehenden Über- weisungen aus den Erträgen an Zöllen, Tabaksteuer, Branntweinverbrauchsabgabe und Zuschlag zu derselben, sowie an Reichsstempelabgaben die aufzubringenden Matrikularbeiträge, so sind des Überschusses an den den Bundesstaaten aus dem Ertrage der Zölle und der Tabak- steuer zu überweisenden Beträgen zu kürzen und zur Verminderung der Reichsschuld zurück- zuhalten. Die Verminderung der Reichsschuld erfolgt durch entsprechende Absetzung vom Anleihesoll. Soweit geeignete Anleihekredite nicht mehr offen stehen, wird über die Art der Schuldentilgung durch den Reichshaushaltsetat Bestimmung getroffen. § 2. Übersteigen im Rechnungsjahr 1902 die Matrikularbeiträge das Etatssoll der Überweisungen für die gleiche Periode um mehr als den Betrag der für das Rechnungsjahr 1900 über die Matrikularbeiträge hinaus erfolgenden Überweisungen, so bleibt der Mehrbetrag insoweit unerhoben, als auf Grund des § 1 Mittel zur Schuldentilgung verfügbar geworden sind. Die infolgedessen zur Herstellung des Gleichgewichts im ordentlichen Etat erforderliche Deckung erfolgt zu Lasten des ausserord. Etats. Jedoch ist von dieser Bestimmung nur in dem Masse Gebrauch zu machen, als der Bedarfsbetrag nicht durch Mehrerträge bei den Überweisungssteuern Deckung findet. 3½ % Deutsche Reichs-Anleihe (bis 30. Sept. 1897 4 %). Ges.-Emiss. M. 450 000 000, Erlös M. 445 705 020.05 = 99.045 %. Stücke à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./4., 1.8 Tilg.: Die laut Gesetz vom 8./3. 1897 von 4 % in 3½ % umgewandelten oder gegen die ein- geschriebene 4 % Buchschuld ausgereichten 3½ % Schuldverschreib., sowie die im Reichs- schuldbuch umgeschriebenen Buchschulden dürfen vor dem 1./4. 1905 zur baren Rückzahlung nicht gekündigt werden. Verj.: Vorlegungsfrist für Zinsscheine beträgt 4 Jahre, gerechnet vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Fälligkeitstermin liegt. – Die Coup. können zur Zahlung von Reichssteuern und Zöllen verwandt werden. Stücke verschiedener Jahr- gänge sind gleich numeriert, es ist daher erforderlich, jeder Nummer auch Jahrgang bei- zufügen. Teilweise von Konsortien fest übernommen und aufgelegt, M. 43 000 000 am 25./6. 1877 zu 94.60 %, M. 30000 000 am 3./10. 1878 zu 95.60 %, M. 30 000 000 am 6./11. 1879 zu 96.60 %; weitere Beträge wurden durch das Reich freihändig verkauft. Zahlst.: Berlin: Königl. Staatsschulden-Tilg.-Kasse und Reichshauptbank; ferner sämtl. Reichsbankhauptstellen, Reichs- bankstellen und die mit Kasseneinrichtung versehenen Reichsbanknebenstellen, sowie die Oberpostkassen an Orten ohne Reichsbankanstalt. Kurs Ende 1881–1901: In Berlin: 100.90, 101.30, 101.90, 103.70, 104.40, 106, 107.20, 108.25, 107.40, 105.30, 105.90, 106.80, 106.80, 106, 105.80, 104, 103.25, 101.60. 97.90, 97.30, 100.90 %. – In Frankf. a. M.: 101, 101¼, 102¼6, 103⅝e, 104 ao, 105.75, 106.70, 108.15, 106.70, 105.65, 105.95, 106.80, 107.10, 105.75, 105.25, 104.05, 103.10, 101.70, 97.85, 97, 100.80 %. – Ende 1890–1901: In München: 105.30, 105.80, 107, 107, 106, 105.55, 104, 103.20, 101.20, 97.90, –, 100.80 %. – In Hamburg: 105, 105.70, 106.75, 106.95, 105.90, 105.90, 104, 103.25, 101.60, 97.80, 97.20, 100.80 %. – In Leipzig: 105.40, 105.75, 107, 106.90, 105.90, 105.50, 103.90, 103.10, 101.60, 97.75, 97.40, 100.80 %. – Notiert ausserdem an sämtl. deutschen Börsenplätzen, ausgenommen Düsseldorf, Halle a. S., Mainz, Stuttgart. 3½ % Deutsche Reichs-Anleihe. Ges.-Em. M. 790 000 000; Erlös M. 798 708 641.53; Stücke à M. 200, 500, 1000, 2000 u. 5000. Zs.: 1./4. u. 1./10., auch 2./1. u. 1./7. Tilg. durch be- liebigen Ankauf, Gesamtkündig. zu pari jederzeit. Verj., Zahlst. etc. wie vorstehende 3½ % Reichs-Anleihe. Am 27./8. 1886 wurden erstmals M. 5 000 000 zu 103.75 % freihändig verkauft, alsdann M. 100 000 000 von einem Konsortium zu 98.45 %% fest übernommen; M. 129 000 000 aufgelegt am 14./2. 1890 zu 102.50 %. Kurs Ende 1886–1901: In Berlin: 101.80, 100.20, 103.40, 103.10, 98, 98.90, 99.90, 100.30, 104.60, 104.40, 103.80, 103.25, 101.60, 97.90, 97.50, 100.90 %. – In Frankf. a. M.: 102.25, 100.10, 103.60, 103.10, 97.95, 99.05, 100, 100.25, 104.50, 104.15, 103.75, 103.20, 101.65, 97.80, 97.05, 100.70 %. – Ende 1890–1901: In München: 98, 98.80, 100, 100.25, Staatspapiere ete. 1902/1903. I.