Anleihen preussischer Provinzen. Provinz Schleswig-Holstein. 3½ % Provinzial-Anleihe von 1899. M. 6 000 000 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg.: Von dem auf die Begebung der Anleihescheine folg. Jahre ab durch Ankauf oder Verl. im April per 1./10. mit jährl. 1½ % und Zs.-Zuwachs binnen längstens 38 Jahren; Verstärkung und Totalkünd. zulässig. Zahlst.: Kiel: Landes-Hauptkasse; Berlin u. Hamburg: Dresdner Bank; Berlin: Seehandlung; Hannover: A. Spiegelberg; Kiel: Wilh. Ahlmann; Tönning, Husum u. Heide: Schleswig-Holstein. Bank. Aufgelegt am 4./7. 1899 in Berlin und Hamburg: M. 3 000 000 zu 96.50 %. Inzwischen nach und nach ist der Rest von M. 3 000 000 unter der Hand zum Tageskurse begeben. Kurs Ende 1899–1901: In Berlin: –, –, 97 %. – In Hamburg: 95, 92.25, 98 %. Verj. der Zs.-Scheine in 4 J., der verl. Stücke in 30 J. n. F. 3½ % Provinzial-Anleihe von 1902. M. 3 600 000 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Vom 1./4. 1902 ab durch Ankauf oder Verl. im April (zuerst 1903) per 1./10. mit jährl. 1½ % u. Zs.-Zuwachs bis 1940; vom 1./4. 1912 ab verstärkte Tilg. u. Totalkünd. zulässig. Zahlst.: Kiel: Landes-Hauptkasse, Wilh. Ahlmann; Berlin u. Ham- burg: Dresdner Bank; Berlin: Seehandlung; Tönning, Husum u. Heide: Schleswig-Holstein. Bank. Aufgelegt am 20./3. 1902 in Berlin u. Hamburg M. 3 600 000 zu 99.40 %. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K.), der verl. Stücke in 30 J. (F.) Schleswig-Holsteinische Landeskultur-Rentenbank in Kiel. Errichtet: Durch das Gesetz vom 13. Mai 1879 wurden die Provinziallandtage er- mächtigt, Landeskultur-Rentenbanken zu errichten zur Förderung der Bodenkultur, ins- besondere zu Entwässerungs- und Bewässerungsanlagen, zur Anlage und Regulierung von Wegen, zu Waldkulturen und Urbarmachungen, zur Einrichtung neuer ländlicher Wirt- schaften etc. Ihre Organisation und Verwaltung wird durch ein Statut geregelt, das der Beschlussfassung des Provinziallandtages unterliegt und staatlicher Genehmigung bedarf. Die Eandeskultur-Rentenbanken gewähren Darlehen in barem Gelde oder in von ihnen aus- zustellenden Schuldverschreibungen, „Landeskultur-Rentenbriefen“, nach dem Nennwert zu höchstens 4½ % Zinsen mit mindestens jährlich % Amortisation; die Zinsen und Amorti- Sagationsraten bilden die vom Schuldner zu entrichtende Landeskulturrente, welcher bis % Beiträge zu den Verwaltungskosten zugeschlagen werden können. Für das Darlehen, die Rente und die Zuschläge ist mit land- oder forstwirtschaftlich benutzbaren Grundstücken in Hypoth. oder Grundschuld Sicherheit zu bestellen, und zwar innerhalb des 25 fachen Betrages des Katastralreinertrages oder innerhalb der ersten Hälfte des Taxwertes. Die Sicherheitsbestellung kann unterbleiben, wenn das Darlehen an Stadt- oder Landgemeinden, öffentliche Genossenschaften etc. gewährt wird. Renten und Unterhaltungskosten der Melio- rationsanlagen können im Verwaltungswege beigetrieben werden. Die Schuldner können das Darlehen zu jeder Zeit ganz oder teilweise in Bar oder in Rentenbriefen nach dem Nennwerte abtragen. Die Summe der Rentenbriefe darf die Summe der gewährten Darlehen nicht übersteigen. Die Rentenbriefe werden in Stücken von M. 5000, 2000, 1000, 500, 200 ausgegeben, mit höchstens 4½ % in halbjährigen Terminen verzinst und von der Renten- bank halbjährig in den Beträgen zurückgekauft oder zur Rückzahlung al pari ausgelost, wvwelche durch Rentenzahlungen oder Abtragungen den Tilgungsfonds zufliessen. Verj. der Qinsscheine in 4, der ausgelosten Rentenbriefe in 10 J. n. F. Die auf Grund dieses Gesetzes errichtete und unter dem 10. Okt. 1881 bestätigte Landeskultur-Rentenbank der Provinz Schleswig-Holstein in Kiel steht unter Aufsicht und Garantie der Provinz und emittiert Landeskultur-Rentenbriefe zu 4 „3½ und 3 % Zinsen, zahlbar am 1./4. u. 1./10. Die Tilg.-Quoten der Darlehen müssen jährl. mind. 1 % des Kapitals betragen. Ausl. am 1./2. u. 1./8. zum 1./4. u. 1./10. In den letzten Jahren erfolgte freih. Ankauf zu Amort.-Zwecken. Zahlst.: Kiel: Landeshauptkasse; Berlin: Nationalbank für Deutschl. In Umlauf am 1./4. 1902: 3½ %;: M. 836 200; 3 %: M. 77 700. Werden nicht notiert. = Provinz Westfalen. 3½ % Anleihe des Provinzial-Verbandes der Provinz Westfalen, I. Ausgabe. M. 2 500 000 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: 1½ % und Zs.-Zuwachs entweder durch Rückkauf oder Verl. bis spät. 1924. Die Anleihe wird nicht notiert. Anleihe des Provinzial-Verbandes der Provinz Westfalen, II. Ausgabe. Im Gesamt- betrage von M. 25 000 000, hiervon M. 17 500 000 zu 3½ %, M. 7 500 000 zu 3 % verzinsl., in Stücken à M. 200, 500, 1000, 5000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Durch Ausl. oder durch freihänd. Ankauf mit jährl. mind. ½ % und Zs.-Zuwachs; Verstärkung und Totalkünd. zulässig. Ein- geführt M. 2 500 000 zu 3 % verzinsl. im Aug. 1895, M. 5 0000 000 zu 3 % verzinsl. chiervon aufgelegt M. 2 000 000 am 3./4. 1897 zu 95.40 %), M. 7 500 000 zu 3½ % verzinsl. am 18./12. 1897 zu 99.10 % M. 10 000 000 zu 3 % verzinsl. (hiervon aufgelegt M. 5 000 000 am 18./6. 1898 eu 100.25 %). Kurs der 3½ % Anleihen Ende 1897–1901: 100.20 %, 99.30, 94.25, –, 98 %. – Vettiert in Berlin. – Kurs der 3 % Anleihen Ende 1895–1901: 97.40, 96.10, 94.60, 92, 86.30, – 87.50 %. – Notiert in Berlin. Verj. der Zinsscheine in 4 J., der verl. Stücke in 30 . n. F.