Landschaftliche Pfandbriefe. 47* betrages der ausgegebenen, unkündbaren Pfandbr. Die Belehnung gegen hypoth. Sicher- heit kann bis zur Hälfte des ermittelten Wertes der zur Sicherheit bestimmten Grund- stücke erfolgen. Die Wertsermittelung geschieht nach dem von den Kal. Ministerien genehmigten Taxreglement, auf Grund von Gutachten der sachverständigen Beamten der Bank und von aufgestellten Vertrauensmännern. Wenn der Kurs der auszugebenden Pfandbr. unter Pari steht, so bleibt es dem Ermessen des Vorst. überlassen, auf Antrag des Darlehensnehmers die Differenz zwischen dem Nennwerte und dem Kurswerte der Pfandbr. durch Gewährung barer Zusatzdarlehen auch bei erreichter Beleihungsgrenze bis zum Höchstbetrag von 5 % des Pfandbr.-Darlehens auszugleichen. Die Zusatzdarlehen werden aus den laufenden Mitteln der Bank gewährt, durch Hypoth.-Eintrag im gleichen Rang mit den Pfandbr.-Darlehen versichert und durch Amortisation oder Ratenabzahlung längstens binnen 10 J. getilgt. Die Höhe der Verzinsung der Zusatzdarlehen bleibt der Vereinbarung zwischen dem Vorst. und dem Darlehensnehmer überlassen. Kapital: Die erforderlichen Betriebsmittel werden gebildet 1) durch die Geschäftsanteile, 3 2) durch die vom Staate gewährten Vorschüsse und Zuschüsse, 3) durch Ausgabe von Pfandbr. u. Schuldbr. (Kommunal-Oblig.). ad 1) Das Geschäftsanteile-Kto betrug Ende 1901 M. 1 091 900, die Zahl der eingetragenen Genossen am 1./1. 1902 5758 mit 10603 einbezahlten Geschäftsanteilen, welche eine Haftsumme von M. 10 603 000 darstellen. ad 2) Der Vor- schuss der Regierung betrug Ende 1897 M. 2 000 000, von denen M. 1 000 000 zinsfrei, M. 1 000 000 mit 3 % zu verzinsen sind. Durch Gesetz vom 24. Jan. 1898 ist der Bank ein weiterer, je nach Bedarf zu entnehmender, jederzeit kündbarer Staatsvorschuss von M. 3 000 000, zu 3 % verzinslich, gewährt worden, wovon M. 2 000 000 im Jahre 1898, die restlichen M. 1 000 000 im Jahre 1900 erhoben wurden. Ferner leistete der Staat einen nicht rückzahlbaren Spesenzuschuss bis zum Betrage von M. 60 000 für die XXIII. Finanz- periode und einen solchen von je M. 80 000 für die XXIV. u. XXV. Finanzperiode. Die Pfandbriefe und Kommunal-Oblig. sind auf Grund des Artikels 32 des Gesetzes vom 9. Juni 1899, Übergangsvorschriften zum Bürgerlichen Gesetzbuche betreffend, zur An- legung von Mündelgeldern und zur Anlage von Kapitalien von Stiftungen u. Gemeinden für geeignet erklärt worden. Durch Ministerialentschliessung des Staatsministeriums des Königl. Hauses und des Aussern Nr. 2506/II vom 3./5. 1897 wurde den Pfandbriefen der Bank, welche zur Anlage von Gemeinde- und Stiftungsgeldern verwendet und zur Vinkulierung an die Bank eingesendet werden, Portofreiheit gewährt. Nach dem Gesetz vom 22./12. 1899 steht den Inhabern von Pfandbr. der Bank das in § 35 Hypoth.-Bank-Ges. bestimmte Vorrecht zu. 3½ % Pfandbriefe, Serie I, im Gesamtbetrage von M. 5 000 000, in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000. Zs.: 1. Jan., 1. Juli. Tilg.: Durch Verl. oder ausserordentl. Kündigung binnen längstens 58 J. Sicherheit: Für die Verzinsung und Zurückzahlung der Pfandbr. haftet die Bank mit ihrem ganzen Vermögen, insbesondere mit den aus dem Pfandbr.-F. erworbenen Hypoth. Als weitere Sicherheit für die Verbindlichkeiten der Bank dienen die Haftsummen der Genossen und die eingezahlten Geschäftsanteile. Die Gesamtsumme der ausgegebenen Pfandbr. darf niemals mehr betragen, als die Gesamtsumme der er- worbenen Hyp. abzügl. der jeweiligen Mittel des Amort.-F. Eingef. in München 2.6. 1897 zu 100.20 %. Kurs in München Ende 1897–1901: 99.10, 97.70, 95, 91.90, 94.75 %. 3½ % Pfandbriefe, Serie II, im Gesamtbetrage von M. 10 000 000, Stücke, Zs., Tilg., Sicher- heit etc. wie bei Serie I. Eingeführt an der Münchner Börse im Jan. 1898. Kurs mit Serie I zus. notiert. 3½ % Pfandbriefe, Serie III, im Gesamtbetrage von M. 20 000 000, Stücke, Zs., Tilg., Sicher- heit etc. wie bei Serie I. Eingeführt an der Münchner Börse im Aug. 1898. Kurs mit Serie I zus. notiert. Verj. der Zinsscheine in 5 J., der verlosten Pfandbr. in 30 J. n. F. 3½ % Pfandbriefe, Serie IV, im Gesamtbetrage von M. 10 000 000, Stücke à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs., Tilg., Sicherheit etc. wie bei Serie I. Eingeführt an der Münchner Börse im Sept. 1901. Kurs mit Serie I zus. notiert. 4 % Kommunal-Obligationen, Serie I, von 1900. M. 2 000 000, Stücke à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, Zs.: 1. Jan., 1. Juli. Tilg.: Durch Verl. oder ausserord. Künd. oder auch Rückkauf Dinnen längstens 54 Jahren. Eingeführt in München am 19. Sept. 1900 zu 100 %. Kurs in München Ende 1900–1901: 100, 100.50 %. 4%% Kommunal- Obligationen, Serie II, von 1901. M. 3 000 000, Stücke à M. 100, 200, 500, 1000, 2000. Zs., Tilg., Sicherheit etc. wie bei Serie I. – Die Kommunal-Oblig. Serie II wurden an der Münchner Börse im Sept. 1901 eingeführt. Kurs mit Serie I zus. notiert. 3½ % Kommunal-Obligationen, Serie III, von 1902. M. 5 000 000, Stücke à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Durch Verl. oder ausserord. Künd. oder auch KRückkauf binnen längstens 58 Jahren. Sicherheit wie bei Serie I. Eingeführt in München Am 3./4. 1902 zu 98.50 %. Verj. der Zinsscheine in 4 J., der verl. Oblig. in 30 J. (F.) Auf verl. Pfandbr. u. Kommunal-Oblig. werden vom Tage der Fälligkeit an 1 % Deposital-Zs. vergütet. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Bilanz am 31. Dez. 1901: Aktiva: Kassa inkl. Guth. bei Reichs- u. Notenbank 71 214, Effekten 228 359, do. des R.-F. 19 823, do. des Spec.-R.-F. 65 421, do. des Grundstück-R.-F.