Landschaftliche Pfandbriefe. 61 selben vorhandenen Mitgliedern auf den letzten Dez. des folgenden Jahres gutgeschrieben. Dieser Tag bildet für die einzelnen Mitglieder den rechtlichen Anfalltermin ihres Div.- Anteils. Diejenigen Mitglieder, deren Beteiligung vor diesem Termin auf irgend eine Weise erloschen ist, haben auf die noch nicht zugeschriebene Div. keinen Anspruch. Für die Unterausteilung der Div. auf die Mitglieder, welche den Anfalltermin erlebt haben, ist die auf diesen Termin verfallene Rente, die demselben nächst vorangegangene Prämienzahlung bezw. das Deckungskapital am letzten Dez. des ahres, dessen Ertrag zur Verteilung kommt, massgebend. Die fünfjährigen Div.-Coupons der Kapitaleinlagen auf den Inhaber (Pfandbriefe) sind am Zinstermine des betreffenden Jahres fällig. Zur Erhebung dieser Div. werden je für 5 aufeinander folgende Jahre besondere Coupons in der Art ausgegeben, dass am Schlusse jeder 5 jährigen Periode oder im Falle der früheren Ausl. bei Verfall die Div. der abgelaufenen Jahre erhoben werden kann. Auf die 4 % Pfandbr., für welche in der Zeit der allgemeinen Zinsfussreduktion in Rück- sichtnahme auf die Pfandbr.-Inhaber eine Zinsherabsetzung nicht vorgenommen wurde, wird seit 1895 nach den Beschlüssen der G.-V. eine Div. nicht mehr vergütet. Bilanz am 31. Dez. 1901: Aktiva: Geschäftshaus der Allg. Rentenanstalt in Stuttgart 255 000, Erweiterungsbau (bisheriger Bauaufwand) 90 290, Grundstück in Berlin 137 000, Hypoth. 69 109 501, Darlehen auf Wertp. 1 886 292, do. auf Pfandforder. mit dopp. hyp. Sicherheit 504 993, Wertp. 1 810 313, Darlehen auf Policen 1 378 257, Wechsel 2 531 694, Guth. bei Bankhäusern 546 413, do. bei anderen Versich.-Ges. (Präm.-Res. der Rückversich.) 67 824, rückständige Zs. auf Hypoth. 30 704, unverfallene Zinsraten von Hypoth.- u. Faustpfand- Darlehen 954 107, Stück-Zs. auf Wertp. 15 403, Aussenstände b. Agenten 245 145, gestund. Prämien 642 657, Kassa 256 716, Mobil. 14 000, Fehlbetrag d. Rottenb. Witwenkasse 1984. Passiva: Allg. R.-F. 2 788 014, Spec.-Res.: a) Sicherheits-F. der Lebensversich. mit Kriegsversich.-F. 2 206 607, b) do. der Renten- u. Kapitalversich. 708 848, R.-F. der Rotten- burger Witwenkasse 49 937, do. zu Abschreib. am Bauaufwand f. d. Anst.-Gebäude 25 000, Schadenreserven 830 824, Prämienüberträge d. Lebensversich. 1 184 650, Prämien- reserve: a) Lebensversich. (Todesfall) 17 304 041, b) Kapitalversich. (Erlebensfall) 4 247 942, c) Rentenversich. 28 847 262, d) Rottenburger Witwenkasse 20 544, e) Ludwigs-Louisen- Stiftung 90 619, Gewinnreserve der Versicherten 719 645, Depositengelder 11 332 925, Pfandbr. 9 061 162, Div.-F. der Pfandbr.-Inh. 4756, vorausbez. Prämien 23 970, Pens.-F. der Anstaltsbeamten 304 374, Überschuss 727 171. Sa. M. 80 478 292. Gewinn 1896–1901: M. 623 704, 554 276, 847 279, 641 122, 742 673, 725 187. Verwendung: 1) Mit dem 31./12. 1902 ist den für dieses Jahr div.-ber. Mitgl. bei der Rentenversich. auf eine volle Mark Rente 3 Pfg. Div. auszubezahlen und den aufgeschobenen Renten, sowie den Kapitalversicherungen auf je M. 20 Deckungskapital 3 Pfennige als Div. gutzuschreiben. 2) Ebenfalls auf den 31. Dez. 1902 ist den am Schlusse des vorigen Jahres vorhandenen Mitgliedern der Eebens- und Überlebensversicherung, mit Ausschluss der 1901 Ein- getretenen, eine Div. von 30 % der Jahresprämie (ausschliesslich der Zusatzprämie für Abkürzung) zu gewähren. Die auf sämtliche Prämienversicherungen fallende Div. soll an den Prämien des Jahres 1903 abgezogen werden. Den mittels einmaliger Einlage Ver- sicherten wird die Div. gutgeschrieben, sofern sie nicht bei Eingehung der Versicherung die Erhebung der Div. sich vorbehalten haben. 3) Der Serie Iu. II der 3½ % Pfandbr. ist eine Div. von 5 Pfennige auf M. 100 Kapital auf 31. Dez. 1902 gutzuschreiben. Regierungskommissär: Reg.-Dir. von Maginot. Gesellschaftsausschuss: Präsident von Schleicher; Vicepräs. Komm.-Rat A. Moser; Kaufm. Heinrich Binder; Militärintendant von Bürger; Oberfinanzrat von Currlin; Geh. Komm.- Rat C. Dörtenbach; Kaufm. Gust. Drescher; Ministerialrat Dr. von Geyer; Oberbaurat Kohler; Hofrat Kuhn, Kaufm. Gustayv Müller; Reg.-Dir. von Nestle; Redakteur Dr. Schön- leber; Stadtpfleger Warth; Präs. von Wintterlin. Verwaltungsrat: Komm.-Rat G. Pfaff, Dir.; Rechtsanwalt Scheurlen, Rechtsrat; J. Huber. stellv. Dir.; Kfm. Adolf Pelargus; Kaufm. Otto Mayer; Kfm. Karl Kapff. 0 4 * 0 0 Danziger Hypotheken-Verein in Danzig. Gegründet: 1868, letztes Statut von 1896. Zweck: Der Verein hat die Rechte einer juristischen Person und das Recht, behufs Beschaffung der zur Beleihung von Grundstücken seiner Mitglieder erforderlichen Geldmittel Pfandbr. auszufertigen. Der Verein steht unter Aufsicht der Staatsregierung; dieselbe kann zur Wahrnehmung ihres Aufsichtsrechtes für beständig oder für einzelne Fälle einen Kommissar bestellen. Dieser kann allen Sitzungen der Dir., des A.-R. resp. der Gene aldeputation beiwohnen, solche Sitzungen berufen und jederzeit in den Geschäftslokalen des Vereins von den Büchern, Rechnungen, Dokumenten und Kassenbeständen Einsicht nehmen. Als Mitglieder des Vereins werden nur Eigentümer eines in einer Stadt der Provinz Westpreussen oder in einer Vorstadt solcher belegenen bebauten Grundstückes ange- nhommen. Die Mitgliedschaft ist nicht davon abhängig, dass der Eintretende die Hilfe des Vereins in Anspruch nimmt, und dass er namentlich auf sein Grundstück ein Pfand- briefsdarlehen des Vereins nachsucht und erhält. Jedes Mitglied ist verpflichtet, einen lauf. jährl. Beitrag von M. 6 zu bezahlen; Mitglieder, die nicht zugleich Darlehens-