Republik Chile. B. Innere Schuld. Urspr. In Umlauf Stadtanleihen, vom Staate übern. mit versch. Zinsfuss. $W 8 429 432 $ 1 537 232 1 2) Kapital der Ablösung der Reallasten 21231 269 3) 3 % konsolid. Anleihe im Nominalbetrage ß „ 4 266 245 „2 008 770 4 Staatspapiergeld lt. Gesetz vom 31. Juli 1898. „ 50 000 000 5) Staatspapiergeld älterer Emissionen .. . „ 1 045 217 6) Schatzscheine vom 13. Mai 89933 7 5 4000 Sa. $ 75 826 488 8 Budget für 1902: Einnahmen Ü 96 950 000, Ausgaben $ 95 850 000. 2 8 Chile hat durch die Gesetze vom 26. Nov. 1892 und 10. Febr. 1895 die Umwand- lung seines Papiergeldes beschlossen und ist nach 17jähriger Papierwirtschaft vom 1. Juni 1895 ab zur Goldwährung übergegangen. Es werden dreierlei Goldmünzen ge- schlagen, und zwar mit demselben Feingehalte wie die englischen Goldmünzen: der Gold- Escudo (5 Pesos) im Gewichte von 3 g, 1 (früherer Silber-) Peso = $ = 4 M., 5 = 1 1 Peso Papier = ca. 1 M., der Doblon (10 Pesos) im Gewichte von 6 g und der Condor (20 Pesos) im Gewichte von 12 g. Daneben sollen Silberpesos im Gehalte von 83/1 000 und im Gewichte von 20 9 geprägt werden, wovon Niemand mehr als 50 Pesos in Zahlung zu nehmen verpflichtet ist, und die jederzeit bei den Staatskassen in Gold umgewechselt werden können. Chile hat ein festes Verhältnis für Gold und Silber angesetzt, nämlich 3 g Gold gleich 100 g Silber im Feingehalt von 835, also etwa 1: 30. Es waren für Pesos 29 459 364 Staatsnoten umzuwandeln, wozu ein Umwandlungsfonds von Pesos 39 419 000 gebildet wurde. Der Staat wollte auch sämtliche im vollen Betrage gewährleisteten Banknoten im Gesamt- betrage von ca. Pesos 17 000 000 einziehen; die Banken sollten die vom Staate eingelösten Noten monatlich abnehmen und mit dem Betrag, der auf diese Weise vereinigt wurde, sollte die auswärtige Schuld in sechsmonatigen Zahlungen eingelöst werden. Die Ausführung dieser Gesetze begegnete indes grossen Schwierigkeiten, sodass 1897 eine Botschaft des Präsidenten an den Kongress eine Reform des Checkgesetzes für unerlässlich erklärte. Durch das neue Gesetz wurde den Banken die Notenausgabe gegen Hinterlegung von 30 /% „ nationaler Goldmünze und 80 % in Hypothekarwechseln der Nationalbanken, Schatzscheinen und municipalen vom Staat garantierten Bonds, welche zu 90 % ihres Marktwertes eingeschätzt „ werden, bei dem Emissions- und Konversionsbureau gestattet. Das Konversionsbureau bezahlt jede bei ihm eingereichte Note in Gold und teilt täglich den Banken die so ein- gelösten Beträge mit. Falls eine Bank nicht innerhalb 24 Stunden diese Noten aus dem „ Konversionsbureau zurückzieht, realisiert das letztere einen entsprechenden Teil der als Garantie hinterlegten Werte. In derselben Weise wird Vvorgegangen, wenn eine Bank die 1 Zahlungen einstellt oder in Liquidation tritt. Die Banknoten werden bei allen öffentlichen Kassen für Steuern und andere fiskalischen Leistungen in Zahlung genommen. Im Sommer 1 1898 sah sich die Regierung wegen der allgemeinen Handels- und Bankenkrisis, welche in 1 ((hile hauptsächlich durch die Grenzstreitigkeiten mit Argentinien zum Durchbruch kam, 1 1 ― zu einer Neuausgabe von $§ 50 000 000 Zwangsnoten genötigt. Das Gesetz vom 31. Juli 1898, durch welches die Papierwährung wieder eingeführt wurde, hat zugleich Bestimmung über Ansammlung von Fonds getroffen, welche die für den 1./1. 1902 festgelegte Rückkehr zur 3 Goldwährung ermöglichen sollen; durch Gesetz Nr. 1510 vom 31./12. 1901 wurde jedoch der „ Konversionstermin auf den 1./1. 1905 verschoben; am 31./12. 1900 waren auf Grund des Ge- 1 setzes vom 31./7. 1898 50000 000 Papiergeld ausgegeben. „... 4½ % Chilenische Gold-Anleihe von 1889. M. 31 546 396.80 = £ 1 546 392 in Stücken 2X£ 20, 100, 500, 1000 = M. 408, 2040, 10 200, 20 400. Zinsen: 2. Jan. I Julf Tilgung: Vio0on 1890 ab durch Verlosung im März per I. Juli mit jährlich % und Zinsenzuwachs in längstens 52 9 ahren; Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlstellen: Berlin, Bremen, Frankfurt a. M., Hamburg: Deutsche Bank; Berlin: Mendelssohn & Co. Aufgelegt am 8. Aug. 1889 in Berlin zu 101.75 %. Die Einlösung der Coupons und gezogenen Stücke ge- schieht frei von allen gegenwärtigen und zukünftigen chilenischen Steuern oder Abgaben in Deutschland in Mark. Kurs Ende 1890–1901: In Berlin: 97.25, 89.10, 88, 82, 93.40, 92 25 88.70, 85.25, 81.25, 83.50, 83.25, 84.90 %. – In Frankf. a. M.: 96.70, 88.50, 87.70, 81.80, 93.30, 92.80, 88.80, 85.30, 81, 84, 82.50 (kl. Stücke 83.70), 83.50 %. – In Hamburg: 96, 88.50, 88.25, 82, 92.75, 92.40, 88, 84.50, 81, 82.50, 82.50, 83.50 %. Usance: Beim Handel an den deutschen Börsen 2 1 = M. 20.40. 5 % Chilenische Gold-Anleihe von 1896. £ 4 000 000 in Stücken à = 100, 500, 1000. 28.: 2./1., 1./7. Tilg.: Durch Rückkauf oder Verl. mit jährl. ½ %; Verstärkung u. Totalkünd. mässig. Zahlstellen: Berlin: Disconto-Ges.; Hamburg: Nordd. Bank, IL. Behrens & Söhne, M. M. Warburg & Co. Aufgelegt in Hamburg am 8./7. 1896 zu 95.10 %. Die Einlösung der Coup. und gezogenen Stücke geschieht in Hamburg zum Tageskurse von kurz London. Kurs Ende 1896–1901: 95.60, 84.75, 79, 85, 88, 87 %. Notiert Hamburg. Usance: Seit 1./1. 1899 eim Handel an der Hamburger Börse £ 1 = M. 20.40, vorher £ 1 – M. 21. ― ― ― ― ――= —