Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. Artikel 13. C. J. Hambro & Son werden ermächtigt, auf die 5 % Funding definitive Stücke auszugeben; die der Firma s. Z. für diesen Anlehensdienst remittierten Beträge sind zur Aufbesserung der künftigen Zinsen zu verwenden, doch nicht über %9o% des Ur- sprungssatzes. Artikel 14. Die im Dezember 1893 in den Kassen der Monopolgesellschaft befindlich gewesenen Dr. 3 860 061 abzüglich der damals für den nächsten Coupon entnommenen Dr. 1 330 450, also noch Dr. 2 529 611, sind von der Regierung ab 1898 in fünf Jahresraten zu Dr. 500 000 zurückzuzahlen und zur Zinsaufbesserung der Monopolanleihe jeweils mit dem zweiten Coupon jedes dieser fünf Jahre auszuschütten. Artikel 15. Die Rechtsansprüche auf die unbezahlt gebliebenen 70/100 der Coupons bis 1. Jan. 1898 einschliesslich werden mit 5 % ihres Wertes beglichen, und zwar je vier Jahre nach Fälligkeit des betreffenden Coupons, für den die Certifikate ausgestellt wurden; nur die für den Coupon vom 1. April 1894 sind erst ab quli 1898 zahlbar. Die noch nicht eingelösten Coupons bekommen ebenfalls solche Certifikate, auch die Titres der Funding bei Auslieferung der definitiven Stücke. Abrechnung der internationalen Finanzkontrolle pro 1901. Für das Jahr 1900 waren die Brutto-Einnahmen aus den verpfändeten Staatseinkünften (Monopole, Stempelsteuer, Tabak, Schmirgel, Cigarettenpapier; subsidiär die Piräuszölle) auf Dr. 28 900 000 veranschlagt. Die thatsächlichen Einnahmen während dieses Zeitraumes waren dagegen folgende: 1) Nach Ausweis der Monatsabrechnungen „Dr. 34 866 848 9F , è/,)Dcp /,½• ..... ä..... Dr. 35 877 649 Hiervon ist in Abzug zu bringen der durch die Erhöhung der Tabaksteuer erzielte, ausschliesslich der Staatskasse zugute n,ỹͥ; ẽk?ꝰc ꝓ P¼P q]ęq.. .. ... Dr. 33 264 816 Anadererseits ist zuzuschlagen die Differenz, welche sich ergiebt aus dem wirklichen Erträgnis u. dem garantierten Einnahme- ? / ........ ............ 171621 Dr. 33 436 437 0 ¹(ũ •PP ..ÜÜ.;?q.. ....) Dr. 33 588 040 Es ergiebt sich mithin gegen den Voranschlag eine Mehreinnahme von Dr. 4 688 040, davon gehen ab 18 % für Herstellung des Stempelpapiers und der Streifbänder, Ver- waltungskosten der Kommission etc. = Dr. 843 847, bleiben Dr. 3 844 193, hiervon entfallen als Anteil auf die griechische Regierung 40 %, während als Zinsaufbesserung für die Gläu- biger 30 % und zur Amortisation weitere 30 % zur Verwendung kommen, d. h. zusammen 60 %, also Dr. 2 306 516. Von diesem Betrage kommt die Hälfte, also Dr. 1 153 258 = frs. 691 6677 als Zinsaufbesserung an die Gläubiger zur Verteilung, wozu noch frs. Gold 108 271, die sich aus den Zs. der amortisierten Titel ergeben, sowie der Vortrag von 1900 inkl. Zs. frs. 26 981 treten. Der zur Verteilung gelangende Überschuss im Betrage von frs. 826 919 wird folgender?- massen verteilt: der ursprünglichen 136 235 Gruppe I 2 % II 4b 0 III 2% 73 Zinsen 1122 326 Sa. frs. 737734 Der Rest von frs. 89 185 wird für das nächste Jahr reserviert. Zur Verstärkung der Amort. wird die andere Hälfte des Überschusses im Betrage von frs. 691 667, sowie der nicht verteilte Rest aus 1900 im Betrage von frs. 21 926, d. h. im ganzen frs. 713 593 ver. wendet. Dieselben verteilen sich auf Gruppe I frs. 232 350, Gruppe II frs. 253 933, Gruppe III frs. 124 000, der Rest von frs. 103 311 wird bei der nächsten Verteilung verwendet. Budget: Das Griechische Finanzjahr schliesst zwar formell mit dem 31. Dez., materiell jedoch erst am 31. Okt. ab, indem zur Einziehung der rückständigen Einnahmen zehn Monate Frist verbleiben. Budget für 1893: Einnahmen Dr. 111 701 939, Ausgaben Dr. 105 701 939 1894: „ 87 134 109, 86 370 249 1895: 93 461 348, 93 035649 1896: 3% „990 923 540 1397. „995 43 939, 93 752 570 1898: 0 „887 730 000, 5500090 1899: 1095795 558, „ 99 347 623 1900: „112 206 849, „ 113 282 654 1901 119 4159, „113 461 154 1902: 116 819 375, „116 029 455