176 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. handlung der Streitsache hat unterdessen vertagt werden müssen, da das Municipium ein entsprechendes Ansuchen gestellt hat, um der Stadtverwaltung Zeit zu gewähren, günstige Rückkaufsvorschläge ins Werk setzen zu können. Im März 1900 liess die Bankfirma Francesco Compagnoni in Mailand den Interessenten folgendes Cirkular zugehen: „Es ist bereits zu Ihrer Kenntnis gelangt, dass die Deputiertenkammer ein Gesetz angenommen hat, wonach zwischen den Gemeinden und einer gewissen Zahl ihrer Obligationäre der Rückkauf solcher Anleihen vereinbart werden kann. Angesichts der Konsequenzen, welche hieraus die s. Z. von mir emittierten Anleihen der Stadt Bari von 1868 entstehen können, habe ich diese Frage von jeder Seite studiert und bin zu der Überzeugung gelangt, dass, um weniger ungünstig abzuschneiden, eine Vereinbarung mit der Gemeinde zu erstreben ist. Das Municipium von Bari beabsichtigt den Rückkauf des Prämienanlehens von 1868, derart, dass für jede noch nicht zurückgezahlte Oblig. Lire 46, für jede bereits zurück- gezahlte, also nur noch an den Prämienziehungen participierende Lire 7.70 gezahlt werden sollen. Nicht ohne ernstliche Anstrengungen und infolge des von mir geführten Prozesses ist es mir gelungen, jene Herren zu veranlassen, statt dessen Lire 60 und bezw. Lire 9 anzubieten. Sobald die gesetzlichen Formalitäten erfüllt sind, werden die Obligationäre zu einer Versammlung einberufen werden, um zu erklären, ob sie diese Vereinbarung genehmigen oder nicht. Ich bin überzeugt, dass es nützlich wäre, bereitwilligst zuzustimmen und zwar mit einer nennenswerten Anzahl von Obligationen, weil sonst die Kommune in dem gegen- wärtigen Zustand passiver Unthätigkeit verharren würde (weder die Ziehungen noch die Auszahlungen anzuführen) und dann der Prozessweg abermals zu beschreiten wäre, der nicht unbedeutende Kosten verursacht und unsicher ist, hinsichtlich des jedenfalls fernen Zeitpunktes, in welchem ein Erfolg zu erreichen sein wird. Je rascher die Zustimmung der Oblig.-Besitzer zu erlangen ist, desto beschleunigter wird die Vereinbarung sich verwirklichen. Ich bitte Sie daher, Ihre Zustimmung mir schon jetzt durch die Einlage zukommen zu lassen. Leider erfuhren die Unterhandlungen, welche das Bankhaus Francesco Compagnoni in Mailand mit der Stadtverwaltung führte, bald darauf durch die Auflösung des Gemeinde- rats von Bari eine unliebsame Unterbrechung. Der im Juli 1901 ernannte Staatskommissar Präfekturrat Carnevali erklärte in einem Schreiben an den „Sole“, dass die eingeleiteten Verhandlungen wegen Rückkaufs der Anleihen von 1865 u. 1875 durch die Neuordnung der städtischen Finanzen nicht abgebrochen wurden, vielmehr sei es sein Bestreben, sie mög- lichst zu beschleunigen und den Gläubigern bald in einer Versammlung Vergleichsvorschläge zu machen. Im Okt. 1901 teilte das Bankhaus Francesco Compagnoni mit, dass nach den vorgenommenen Studien die Stadt unmöglich in der Lage sei, den vollen Dienst der Prämien- anleihe wieder aufzunehmen. Da aber die Unterstützung der Regierung nur für ein Arrange- ment zu gewinnen ist, welches zur Begleichung der ganzen Schuld führt, so wurde eine Vereinbarung dahin getroffen, dass die unverlosten Oblig. zum Preise von Lire 66 und die verlosten Oblig. zu Lire 9.50 zurückgekauft werden sollen. Eine am 15./11. 1901 von der Regierungskommission nach der Präfektur Mailand einberufene Vers. der Inhaber der Prämien- anleihe von Bari, welche über die Vergleichsvorschläge betreffs der Rückzahlungsmodalitäten beschliessen sollte, war mangels genügender Beteiligung resultatlos verlaufen. Die am 12./12. 1901 stattgefundene Vers. der Losbesitzer gab ihre Zustimmung, dass die unverlosten Oblig. zu Lire 66 und die verlosten Oblig. zu Lire 9.50 ohne Zinsvergütung zurückgekauft werden sollten. Demgemäss wurden vom 24./3. 1902 ab die unverlosten Oblig. mit Lire 66 und die verlosten Oblig. mit Lire 9.50 bei der Banca d'Italia eingelöst. Kurs Ende 1890–1901: In Berlin: M. 63.50, 62, 61.50, 57, 52, 43.50, 45, 54, 48, 37.50, –, – pr. Stück. – In Frankf. a. M.: M. 64.25, 62, 61.50, 55, 51, 43.25, 45, 54, –, –, –, –— pr. Stück. Verj. der nicht erhobenen Prämienbeträge nach 5 J., der verlosten Stücke nach 10 J. Barletta. Barletta 100 Lire-Lose. Lire 30 000 000 in 6000 Serien à 50 Lose à Lire 100, davon noch unverlost in Umlauf Ende 1901: Lire 29 095 000 (1871 in Deutschland abgestempelt 110 346 Stück). Zinsen: Unverzinslich. Verlosung: Es findet Prämien- und Amortisations- ziehung an denselben Terminen statt, jedoch geht die Prämienziehung der Amortisations- ziehung vorher; die in der Amortisationsziehung gezogenen Bose nehmen an den Prämien- ziehungen bis zur vollständigen Tilgung der Anleihe teil. Die Ziehungen finden statt bis 1934 jährlich zweimal am 20. Mai und 20. Nov.; von 1935–44 jährlich viermal am 20. Febr., 20. Mai, 20. Aug. und 20. Nov.; letzte Ziehung 20. Nov. 1944. Auszahlung: 6 Monate später. Hauptgewinne: Bis 1919 jährlich: Lire 100 000 und 30 000; 1920: Lire 2 000 000 und 100 000; 1921–34: Lire 100 000 u. 25 000; 1935–39: Lire 200 000, 50 000, 100 000 u. 50 000; 1940–44: Lire 1 000 000, 50 000, 400 000, 100 000. Plan 1895–1919: 1. Ziehung: für 1895 1 à Lire 500 000, die folgenden Jahre bis 1919 jedoch nur 1 à Lire 100 000, ferner noch 1 à 1000, 1 à 500, 400, 4 à 200, 20 à 100, 80 à 50, 700 à 100; 2. Ziehung: 1 à Lire 30 000, 1 à 1000, 3 à 300, à 250, 4 à 200, 33 à 100, 155 à 50; 700 à 100, zusammen jährlich 1400 Lose mit Lire 294 000. Zahlstelle: In Deutschland keine, in Barletta: Stadtkasse. Zahlung der gezogenen Lose an- fangs ohne jeden Abzug in Gold, seit 1890 unter Abzug variierender Steuerabzüge in Noten. Seit 1892 müssen zur Erhebung der Gewinn- und der Amortisationsbeträge die Stücke vor- gelegt werden, damit die Stadtverwaltung den Coupon selbst trennt. Als Sicherheit für die