Kaiserreich Russland. 219 belasteten Güter, innerh. der Grenzen seines Wirkungsbereiches. Die Darlehen müssen auf den zu beleihenden ausschl. ländlichen Grundstücken unbedingt zur ersten Stelle hypoth. eingetragen werden; die zu erteilenden Darlehen dürfen die Hälfte des Schätzungswertes des zu beleihenden Gutes nicht übersteigen. Die auf Grund der Schätzungen bewilligten Darlehen werden in Pfandbr. des Verbandes nach deren Nennwerte erteilt. Die Darlehen werden auf eine genau festgesetzte Zeit gewährt und sind im Laufe derselben durch be- stimmte halbj. vom Schuldner zu entrichtende Raten zu tilgen, die dem Zinsfusse und dem Amort.-Satze der Pfandbr. zu entsprechen haben. Die Darlehensnehmer haben halbj. Raten von gleicher Höhe zur Zahlung der Pfandbr.-Zs., sowie zur Tilg. des Darlehens zu entrichten und ausserdem einen Beitrag zur Deckung der Verwalt.-Kosfen des Verbandes zu leisten. Die Amort.-Quote beträgt nach Wahl der Schuldner ½ã, ¾ oder 1 % halbj. vom Nennbetrage des empfangenen Darlehens; der Verwalt.-Kostenbeitrag wird, unter Zugrundelegung des wirklichen Bedarfes, von den Verwalt.-Organen des Verbandes auf höchstens 1 % des Nenn- betrages des Darlehens festgesetzt. Die Zins., Tilg. u. Verwalt.-Kostenbeiträge sind für jedes Halbj. im voraus zu entrichten. Die Pfandbr. werden in dem Masse ausgestellt, als Dar- lehen bewilligt werden, und auf einen Betrag, der der Höhe eines jeden Darlehens entspricht. Der Nennwert aller ausgegebenen Pfandbr. darf somit den Gesamtbetrag der auf den ver- pfändeten Gütern hypoth. sichergestellten Darlehen nicht übersteigen. Die Amort. der Pfandbr. seitens des Verbandes findet halbj. zu einem Betrage statt, der den von den Dar- lehensschuldnern zur Tilg ihrer Anlehen entrichteten Summen gleichkommt. Sie erfolgt bei den 4½ Pfandbr. nur mittels Ausl., bei den 4 % dagegen nach jedesmaligem Beschluss der G.-V. des Komitees entweder im Wege der Ausl. oder durch freihändigen Ankauf an der Warschauer Börse oder auch zur Hälfte durch Ankauf und zur Hälfte durch Verl. Die Verl. findet an jedem 1./4. u. 1./10 n. St. in Warschau statt. Die rechtzeitige Einlösung der fälligen Zinsscheine und der ausgel. Pfandbr. wird gesichert durch: 1) die von den Dar- lehensschuldnern halbj. im voraus zu entrichtenden Zins- und Tilg.-Raten; 2) den R.-F. des Verbandes; 3) das sämtliche sonst. bewegliche und unbewegliche Eigentum des Verbandes; 4 die gesamte Verantwortlichkeit sämtlicher mit Darlehen belasteten und dem Verbande verpfändeten Güter bis zur Höhe der auf ihnen ruhenden, noch nicht getilgten Schuld. 4½ % konvertierte polnische Pfandbriefe Serie L=V von 1892, anfangs 5 %, im Jahre 1893 auf 4½ % konvertiert, in Umlauf 1./14. Mai 1901: Rbl. 107 118 350 in Stücken à Rbl. 100, 250, 500, 1000, 3000. Zs.: 9./22. Juni und 9./22. Dez. Tilg.: Zur Tilg. der Pfandbr. dienen sämtliche auf die Hypoth.-Darlehen des Vereins eingehenden Amortisations-Zahlungen. Die für jedes einzelne Darlehen zu verwendende Minimal-Tilgungsquote ist auf 1 % des Betrages des Darlehens zuzüglich 4½ % Zs. auf die bereits getilgte Summe festgesetzt. Die Tilg. ge- schieht durch Verl. am 19. März /1. April und 18. Sept. / 1. Okt. per 9./22. Juni und 9./22. Dez. Zahlst.: Berlin: Disconto-Ges., S. Bleichröder, Mendelssohn & Co.; Breslau: E. Heimann. Zahlung der Coup. unter Abzug von 5 % russ. Coup.-Steuer in Deutschland zum jeweiligen Kassenkurse der russ. Noten. Kurs Ende 1893–1901: 65.90, 67.90, 66.40, 66.80, 67.30, 100.25, 97.70, 96.60, 98 %. Weiert in Berlin, Breslau. Usance: Seit 13./1. 1898 werden beim Handel Rbl. 100 = M. 216 ge- rechnet, vorher Rbl. 100 = M. 320. Verj. der Coup. in 10 J., der verl. Stücke in 30 J. n. F. 4 % Polnische Pfandbriefe von 1898 im Gesamtbetrage von Rbl. 60 000 000, hiervon begeben am 17./30. Sept. 1901 Rbl. 18 138 500 in Stücken à Rbl. 100, 250, 500, 1000, 3000. Tilg.: Zur Tilg. der Pfandbr. dienen sämtliche auf die Hypoth.-Darlehen des Vereins ein- gehenden Amort.-Zahlungen; dieselben betragen jährl. mind. 1 %, können aber auch 1½ % und 2 % betragen; je nach der Höhe der Amort.-Zahlungen erfolgt die Rückzahlung der Schuld spät. in 41 resp. 33 resp. 28 Jahren. Die Amort. der Pfandbr. seitens des Verbandes fndet halbjährl. zu einem Betrage statt, der den von den Darlehnsschuldnern zur Tilg. übhrer Anlehen entrichteten Sumnten gleichkommt. Sie erfolgt nach jedesmaligem Beschl. der G.-V. des Komitees entweder im Wege der Ausl. oder durch freihänd. Ankauf an der Warschauer Börse, oder auch zur Hälfte durch Ankauf und zur Hälfte durch Verl. Die Verl. findet am 1./4. n. St. u. 1./10. n. St. pPer 22./6. n. St. resp. 22./12. n. St. statt. Zahlst. Warschau; Hauptkasse; Kalisch u. Lublin: Specialkassen; Breslau: E. Heimann. Zahlung der insscheine unter Abzug von 5 % russischer Couponsteuer in Breslau in Mark zum jeweiligen lageskurse für Wechsel „kurz Warschau“ an der Breslauer Börse. Eingeführt in Breslau am 18./12. 1901 zu 86 %. Kurs Ende 1901: 87.25 %. Notiert in Breslau. Verj. der Zinsscheine in 10 J., der verl. Pfandbr. in 30 J. n. F. Moskau. Das Vermögen der Stadt betrug ult. 1900: Rbl. 55 248 225, die Schulden Rbl. 23 077 000. Das Budget für 1902 wies Einnahmen u. Ausgaben in Höhe von Rbl. 17 274 698 auf. 4½ % konv. Stadt-Anleihe Serie L-XI. Rbl. 9 491 500 in Stücken à Rbl. 100, 500, 1000, 5000. Zs.: 1./6., 1¾12. alt. St. Hils Düurek wenigstens „ Zs.-Zuwachs; Verstärkung u. Totalkünd. bis 1./6. 1906 ausgeschlossen. ahlst.: Berlin: Nationalbank f. Deutschl.; Hamburg: Nordd. Bank. Die Coup. unterliegen emer Steuer von 5 %. Zahlung der Coup. u. verl. Stücke in Berlin zum jeweiligen Tages- Kurse für Auszahlungen in Moskau. Die Anleihe wurde im Aug. 1897 den Inhabern der 95 % Stadt-Anleihe, welche für den 13./25. Nov. 1897 zur Rückzahlung al pari gekündigt war,