222 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. Darlehen in Pfandbr. zu erteilen. Mitglied des Vereins wird jeder, der im Gouvernement Ehstland als Eigentum ein Rittergut besitzt und ein Darlehen gegen Hypothek seines Gutes erhalten hat. Nach Tilg. des auf einem Gute ruhenden Darlehens scheidet der Besitzer des Gutes aus dem Verein aus. Wenn ein dem Verein verpfändetes Rittergut in den Besitz einer anderen Person übergeht, so wird der neue Besitzer Mitglied des Vereins mit allen Rechten und Verpflichtungen eines solchen, während der Vorbesitzer aus dem Verein ausscheidet. Die Besitzer der dem Verein verpfändeten Rittergüter haften solidarisch nicht nur für alle Darlehen, welche gegen Hypothek von Rittergütern und abgeteilten Grundstücken erteilt worden sind, sondern auch für alle Forderungen, welche an sie infolge der vom Verein übernommenen Verbindlichkeiten herantreten können. Diese Garantie verteilt sich unter den Mitgliedern proportional der auf ihren Gütern grundbuch- mässig im Zeitpunkt des Eintritts der Garantie ruhenden Darlehen. Durch die dadurch bestimmte proportionelle Verteilung der Solidarhaft der Mitglieder des Vereins wird nur das Verhältnis festgesetzt, nach welchem für den Fall der Inanspruchnahme der Solidar- haftung vorerst die Verteilung der Gesamtsumme auf die einzelnen Mitglieder des Vereins zu erfolgen hat. Es wird aber hierdurch kein Mitglied des Vereins in irgend einem Falle von der vollen in Grundlage des Art. 3344 des Privatrechts der Ostseeprovinzen auf ihm ruhenden solidarischen Haftung für die Gesamtsumme befreit. Die Besitzer der dem Verein verpfändeten abgeteilten Grundstücke, die nicht ein Rittergut bilden, haften nur für die Schuld, welche durch diese Grundstücke sichergestellt ist, und partizipieren nicht an der solidarischen Garantie. Sie haben an das dem Verein gehörige Vermögen kein Anrecht und gelten nicht als Mitglieder des Vereins. Darlehen dürfen nur gegen Ver- pfändung solchen Grundbesitzes erteilt werden, für welchen in dem Grundbuchregister, als für ein selbständiges Grundstück, ein besonderes Folium eröffnet worden ist. Zur Beleihung werden nur solche Grundstücke angenommen, deren Taxwert nicht weniger als 300 Rubel beträgt; das Darlehen darf des Taxwertes der Rittergüter und abgeteilten Grundstücke nicht übersteigen. Von den Pfandbr. werden in Hannover gehandelt: 3½ % konvertierte Ehstländische Pfandbriefe von 1885 früher 4 %, im März 1895 von 4 % auf 3½ % herabgesetzt; in Umlauf am 31. Dez. 1900: M. 6 801 000 = Rbl. 2 108 310 in Stücken à M. 300, 600, 1500, 3000. Zs.: 10. April, 10. Okt. Tilg.: Durch Verl. am 15./27. Sept. per März des folgenden Jahres von 1886 ab innerhalb 56 Jahren, von 1902 ab Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlstellen: Berlin: Mendelssohn & Co.: Hamburg: Norddeutsche Bank; Hannover: Ephraim Meyer & Sohn. Zahlung der Zs. und des Kapitals ohne jeden Abzug in Mark. Kurs Ende 1891–1901: 94.75, 94.50, 97.50, 101.25, 98.75, 98, 97.25, 95.25, 89.50, 89.75, 88.75 %. Notiert in Hannover. Verj. der Coup. in 5, der verl. Pfandbr. in 30 4 % Pfandbriefe vom Jahre 1898, der 5 % Kapitalrentensteuer unterliegend in Umlauf am 31./12. 1901 Rbl. 11 225 300 in Stücken à Rbl. 100, 200, 500, 1000. Zs.: 10./23. März, 10./23. Sept. Tilg.: Durch Verlos. am 10./23. März per Sept. desselben Jahres innerh. 56 Jahren. Zahlst. in Deutschl.: Berlin: Mendelssohn & Co.; Celle: Hannov. Bank, vorm. David Daniel. Bilanz am 31. Dez. 1900: Aktiva: Kassa 637, Darlehen d. Güter 18 288 900, Restanzen 22 042, Korrespondenten 29 996, Debitoren 3432, Kto der Revaler Abt. der Reichsbank 300, Portefeuille: a) von der Reg. gar. Wertpapiere 416 157, b) von der Reg. nicht gar. Wert- papiere 3400, c) 4 % Pfandbr. des Vereins 361 398; Darlehen: a) Ehstländ. Ritterschaft 44 405, b) unter Garantie der Ritterschaft 27 881, Hausbaukto 24 287, Gerichtskosten 539, Bonitur- kosten 5546, Kapital-Rentensteuer 632, Stempelpapier 6397, Konvertierungskto 229 719, transitor. Summen 5980, rückständ. Garantie-F. 446, Immobilien 6339, angekaufte 4½ % kündbare Oblig. 16 000. – Passiva: Cirkulierende Pfandbr. u. Oblig. 16 503 210, Garantie-F. der Metall-Anl. 342 180, verl. Pfandbr. 15 018, gekündigte Pfandbr. u. Oblig. 10 058, rückständige Coup. 42 046, Hauskto 32 000, Ehstländ. Vorschusskasse 18 536, Kommissionsverkauf 4 % Pfandbr. 207, Interimskto 866, Guth. div. Bauerstellen 709, Beamten-Pensions-F. 766, 4 Ä5 Zinses-Zins Ros. 38 454, 4½ % Zinses-Zins-Res. 878 932, Kredit. 110 426, Sparkasse 313 008, Kapitalkto 1 140 624, Revaler Immobilienbank 3200, schuldige Zs. 6069, Reingewinn 38 123 = Ga. Rbl. 19 494 433. Präsident: F. v. Zur-Mühlen. Glieder der Verwaltung: J. v. Hagemeister, A. Baron Girard de Soucauton, N. v. Loewis of Menar, Th. Baron Traubenberg, E. Graf Ungern-Sternberg. Königreich Schweden. Stand der Staatsschuld am 1./I. 1902: Inländische Schuld Kr. 48 799 500, 3½ũ % von 1880 Kr. 95 287 500, 3½ % Anleihe von 1886 Kr. 57 625 777.77, 3 % Anleihe von 19 Kr. 25 111 111, 3½ % Anleihe v. 1890 Kr. 31 988 444.44, 3 % Anleihe v. 1894 Kr. 18 3½ % Anleihe v. 1899 Kr. 36 000 000, 4 % Anleihe v. 1900 Kr. 36 320 000. Sa. Kr. 349 132 333. Budget für 1895: Einnahmen Kr. 97 041 000, Ausgaben Kr. 97041 000 1896: 100 534 000, 3 100534 000 1895 111 731 000, 3 111 731 000 1898: 120 086 000, 3 120 086 000 1899: 123 393 000, 3 123 393 000 1900: 137 307 000, 3 137 307 000 1901: 145 681 000, 145 681 000 1902: 156 143 000, „156 413 000