Königreich Schweden. 227 ab Verstärkung und Totalkünd. mit 6 Monaten Frist zulässig. Zahlst.: Berlin: Berl. Handels- Ges., Mendelssohn & Co.; Frankf. a. M.: Gebr. Bethmann, von Erlanger & Söhne; Hamburg: Nordd. Bank. Zahlung der Coup. und der verl. Stücke in Deutschland in Reichsmark. Kurs Ende 1891–1901: In Frankf. a. M.: 91.60, 91.80, 94, 99.10, 99.65, 99.70, 98.50, 96.50, 89.50, 87, 90.10 %. – In Hamburg: 92, 92.10, 93.75, 98.70, 99.90, 99.50, 98.75, 96.25, 89.60, 87.90. 90.50 %. Ausserdem notiert in Hannover. Verj. der Zinsscheine und verl. Stücke in 10 J. n. F. Allgemeine Hypothekenkasse der Städte Schwedens in Stockholm. Die Allgem. Hypoth.-Kasse wurde im Jahre 1865 gebildet, um den Grundbesitzern in Städten und Marktflecken bei Beleihungen von Hypoth. dieselben Erleichterungen zu ver- schaffen, wie sie die Landeigentumsbesitzer durch die Schwedische Reichs-Hypoth.-Bank bereits besassen. Zu diesem Zwecke sollen die Städte und Marktflecken, welche dieser Vor- teile teilhaftig zu werden wünschen, distriktsweise Hypoth.-Vereine bilden, deren Teilhaber solidarisch haftbar sind für die vom Vereine übernommenen Verpflichtungen, untereinander jeder im Verhältnis zu den erhaltenen Darlehen. Diese Vereine dürfen nur erste Hypoth. annehmen, und zwar nur bis zur Hälfte des Wertes der Pfandobjekte, überdies nur auf Häuser, die in der Allgem. Städtischen Feuerkassen-Societät oder in anderen inländischen Feuerversicherungsanstalten, die dieselben Garantien wie erstere bieten, versichert sind. Die Gelder zu den Darlehen erhalten die Vereine von der Allgem. Hypoth.-Kasse der Städte Schwedens, wogegen die Vereine nicht allein die von ihnen erworbenen Hypoth. für Rech- nung der Allgem. Hypoth.-Kasse in behördlicher Verwahrung und unter Verschluss der Allgem. Hypoth.-Kasse deponieren müssen, sondern auch nach Vorschrift der Statuten für alle von der Allgem. Hypoth.-Kasse aufgenommenen Anlehen gemeinschaftlich haften. Zur vollständigen Sicherstellung der Allgem. Hypoth.-Kasse ist vorgeschrieben dass von allen den Vereinen bewilligten Darlehen 5 % des Betrags in Abzug gebracht werden sollen, um einen unantastbaren Grund-F. der Allgem. Hypoth.-Kasse zu bilden, und dass die Ent- schädigungssumme an die Besitzer von Grundstücken, welche durch Feuer beschädigt sind, nicht eher ausgezahlt werden dürfen, als bis die Hypoth.-Gläubiger befriedigt sind. Der Grundfonds betrug Ende 1901: Kr. 1 275 450, hierzu noch ein R.-F. von Kr. 515 300. 4½ % Pfandbriefe von 1882. Kr. 6 000 000, davon noch in Umlauf Ende 1901: Kr. 4 659 000, in Stücken à Kr. 1000, 5000. Zs.: 15. April, 15. ÖOkt. Tilg.: Von 1884 ab durch Verl. im April per 15. Okt. bis 1934; von 1900 ab Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlst.: Hamburg: Wechslerbank. Kurs Ende 1891–1901: 99.50, 100, 100.25, 103.35, 101.75, 102, 100.30, 100, 96, 94.50, 100 %. Notiert in Hamburg. 4 % konvertierte Pfandbriefe von 1883, anfangs 4½ %, im Jahre 1893 auf 4 % kon- vertiert. Kr. 10 000 000 = M. 11 250 000, davon noch in Umlauf Ende 1901: Kr. 8 706 900 = M. 9 795 300, in Stücken à M. 300, 450, 900, 4500. Zs.: 1. Mai, 1. Nov. Tilg.: Von 1884 ab durch Verl. im April per 1. Mai resp. 1. Nov. innerhalb 52 Jahren; vom 1. Jan. 1899 ab Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlst.: Berlin: Berliner Handels-Gesellschaft. Born & Busse. Kurs Ende 1893–1901: In Berlin: 100.40, 102.20, 101, 100.70, 100.25, 99.60, 97, 94.75, 97.25 %. – In Leipzig: 100.50, 102, 101, –, –, –, –, –, 3½ % Pfandbriefe von 1888. Kr. 22 000 000, davon begeben bisher Kr. 11 100 000; in Umlauf Ende 1901: Kr. 9 931 400, in Stücken aà Kr. 400, 1000, 2000, 4000. Zs.: 1. Mai, 1. Nov. Iilg.: Vom 1. Nov. 1889 ab durch Verl. am 1. April per 1. Nov. innerhalb 55 Jahren; Ver- stärkung und Totalkündigung seit 1895 zulässig. Zahlst.: Hamburg: L. Behrens & Söhne. Zahlung der Coup. und der verlosten Stücke in Hamburg zum vista Kurse von Stockholm, Aufgelegt in Hamburg am 4. und 5. Okt. 1888 zu 94.50 %. Kurs Ende 1891–1901: 86.50, 85.25, 88.80, 95.90, 95.50, 94, 95, 91, 85.20, 83, 83.25 %. Notiert in Hamburg. Verj. der Zinsscheine und verl. Stücke in 10 J. n. F. Stockholmer Hypotheken-Kasse (Stockholms Hypothekskassa) in Stockholm. Die Stockholmer Hypoth.-Kasse hat den Zweck, Hypoth. auf im Stockholmer Stadt- bezirke belegene Gebäude bis zur Höhe von des Tax- und Brandkassenwertes zu ge- währen. Die zu beleihenden Gebäude müssen gegen Feuersgefahr versichert sein und muss ihre Police bei der Hypoth.-Kasse deponiert werden. Das Institut untersteht der Aufsicht der Regierung. Grund-F. am 31./12. 1901 Kr. 498 200; R.-F. am 31./12. 1901 Kr. 114 541.75. Von den Oblig. der Kasse werden nur die Oblig. von 1886 in Deutschland gehandelt. 3½ % Obligationen von 1886. Kr. 3 000 000, davon noch unverlost am 31./12. 1901: Kr. 2 705 600, in Stücken à Kr. 400, 2000, 4000 Zs 15 . Tilg.: Durch Verl. im al ber 1./11. innerhalb 60 Jahren, von 1897 ab Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlst.: Hamburg: L. Behrens & Söhne. Kurs Ende 1891–1901: 90, 89.65, 91, 95, 96.90, 96.75, 96, 95, 84, 83, 86 . Notiert in Hamburg.