232 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. Privatbanken hinterlegt sind, genügt eine Erklärung des Bankvorstandes, dass nach den Büchern der Bank und sonstigen Ausweisen kein spanischer Unterthan Anteil daran hat. Das Abschneiden der Zinsscheine geschieht durch die Finanz-Kommissionen, wobei die betreffenden Stücke mit vorgelegt werden müssen. Die oben erwähnten Banken sind von dieser Vorzeigung befreit, müssen aber bescheinigen, dass die Stücke sich in ihrem Depot befinden und die Eigentümer keine Spanier sind. Die Zinsen derjenigen Titel, die diese Förmlichkeiten nicht erfüllt haben, werden künftig nicht mehr in Gold, sondern nur noch in Pesetas bezahlt. Nachträglich hat sich die Regierung bereit erklärt, die den Ausländern zur Einreichung der in ihrem Besitze befindlichen Titres der auswärtigen Schuld bewilligte Frist zu verlängern. Man kam dahin überein, dass ausländische Inhaber ihre Titres auch nach dem 10./7. 1898 abstempeln lassen können, wenn sie den Nachweis liefern, dass sie bereits vor dem 10./7. 1898 Besitzer der betr. Titres gewesen sind. Die zu diesem Zwecke bei den genannten Delegationen geführten Register sind am 14./5. 1899 abgeschlossen worden; nach diesem Termin sind jedoch ausnahmsweise auch noch diejenigen Stücke zur Ab- stempelung zugelassen worden, die von den ausländischen Inhabern nachweislich vor dem 14./5. 1899 erworben worden sind. Der äusserste Termin zur Anmeldung derartiger Stücke war der 31./10. 1901. Zugleich wurde den Besitzern der 4 % auswärtigen Rente eine Konvertierung in 4 % innere Rente angeboten, wobei ihnen 10 Pesetas für jede 100 Pesetas Nennwert ver- gütet werden, jedoch nicht in bar sondern in Carpetas. Zahlst.: Berlin: Spanische Finanz- delegation; dieselbe nimmt wöchentlich am Dienstag und Sonnabend die mit einem doppelten Bordereau begleiteten Zinsscheine gegen Quittung an und zahlt dieselben gegen Rückgabe der Quittung 10 Tage später am Montag und Freitag aus, und zwar zum festen Umrechnungs- kurse Pes. 1.235 = M. 1. Beim Handel an der Börse wird Pes. 1 = M. 0.80 gerechnet. Kurs Ende 1882–1901: In Frankf. a. M.: 61.50, 56.50, 60 ¾6, 53 , 66.30, 66.50, 73.10, 73, 75.70, 64.90, 62.80, 62.60, 73.70, 62, 60.60, 61, 46, 65.30, 69.20, 77.30 %. – Eingeführt in Berlin am 29./11. 1886 zu 66.25 %. Kurs Ende 1886–1901: In Berlin: 66.50, 66.90, –; –, –—, –, 62.75, 62.50, 73.20, 62.50, 61.75, 61, 46.20, 65.10, 69.20, 77.75 %. – Ende 1889–1901: In Hamburg: 72. 1 65, 62, 62.25, 72.60, 61.25, 59, 60.30, 45.75, 65, 69.20, 77.20 %. – Ausserdem notiert in Dresden. Kurs der nicht abgest. Stücke Ende 1898–1901: In Frankf. a. M.: 45.20, , 58, 60 %. Usance: Lieferbar sind die Stücke nur dann, wenn der untere Rand des Stückes vollständig an dem- selben haftet. Seit 30./6. 1898 sind in Berlin Lieferungen aus Kassa- und Zeitgeschäften nur in abgestempelten Stücken zu erfüllen. Anmerkung: Um die Interessen der deutschen Besitzer Span. 4 % äusserer Rente zu vertreten, bildete sich im Nov. 1899 eine Schutzvereinigung der deutschen Besitzer spanischer Staatspapiere; diese fordert die deutschen Besitzer der Span. 4 % äusseren Rente auf, unter Angabe des Nominalbetrages ihres Besitzes ihre Adressen der Deutschen Treuhand-Gesell- schaft in Berlin W., Französische Str. 66/68, mitzuteilen, damit der Vorstand der Schutz- vereinigung sich im geeigneten Zeitpunkte mit den Besitzern in Verbindung setzen und ihnen die sie interessierenden Mitteilungen machen kann. Kosten sind hiermit nicht ver- knüpft, auch wird die freie Verfügung über die Stücke nicht behindert. Ein im Juli 1900 in Paris zwischen den Delegierten Spaniens und den Vertretern der Komitees für die 4 % äussere Span. Anleihe abgeschlossenes Abkommen trat nicht in Kraft. Madrid. 3 % Madrider Stadt-Anleihe von 1868. frs. 42 500 000 in 425 000 Losen à frs. 100 (1871 in Deutschland abgestempelt 141 741 Stück), davon noch unverlost in Umlauf Ende 1901: frs. 33 718 600. Zinsen: Ganzjährig am 2. Jan. Verlosungen: Am 2. Jan. u, 1. Juli, Aus- zahlung 6 Monate später, die letzte Ziehung am 1. Juli 1938. In letzterer Zeit fanden ge- doch die Ziehungen nicht pünktlich statt, oft erst Wochen nach dem festgesetzten Termin, die am 1. Juli 1896 fällige erst am 24. Nov. 1896, die am 1. Jan. 1897 fällige erst am 25. Jan. 1897, die am 1. Juli 1897 fällige erst am 17. Juli 1897, die am 1. Jan. 1898 fällige erst am 17, Jan. 1898 und die am 1.Juli 1898 fällige erst am 30. Juli 1898. Die letzte Ziehung pünktlich am 2. Jan. 1899. Hauptgewinne 1897–1913: frs. 40 000 u. 20 000; 1914–1923: frs. 70000 u. 20 000; 1926 bis 1933: frs. 100 000 u. 24000; 1934–1936: frs. 100 000 u. 40 000; 1937–1938: frs. 250 000 u. 50 000, Niete frs. 100; Plan 1897–1913: I. Ziehung: 1Prämie à frs. 40 000, 2 à 1000, 5 à 500, 10 à 300, 22 4 200; II. Ziehung: 1 à frs. 20 000, 2 à 1000, 5 à 500, 10 à 250, 22 à 150, ferner in jeder eine grössere Anzahl zu frs. 100. Der Coupon per 2. Jan. 1872 wurde nicht bezahlt und bis 1880 jede Zahlung ausgesetzt. Im August 1880 kam dann ein Arrangement zustande, wonach die Lose abgestempelt und die rückständigen Zinsen und die bis 1881 gezogenen Stücke 25 % in Bärem und 75 % in zinslosen Carpetas eingelöst wurden. Die sollten durch Rückkauf getilgt und dafür jährlich 300 000 Pesetas verwendet werden. nach 1881 kam die Stadt nur in geringem Masse ihren Verpflichtungen nach; Zinsen un Prämien wurden sehr unregelmässig gezahlt, Ziehungen oft ausgesetzt, deshalb bildete sich im Jahre 1892 in Paris, Frankfurt a. M., Amsterdam und Brüssel ein Schutzkomitee; 3 das Interesse der Besitzer der Lose wahrzunehmen; das Arrangement, welches vom 6 3 der Stadt Madrid vorgeschlagen wurde, wurde aber seitens der Stadt abgelehnt. Ene 19 kam im Februar 1898 folgendes Arrangement zustande: Unter dem Namen „Obligaaan Municipales Resultas“ wird eine neue 4 % Anleihe geschaffen, welche gegen die Rückstände