233 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. Abstempelung eingereicht werden. Die Besitzer der registrierten Stücke erhielten an Stelle der alten Obligationen den durch erwähnte Irade festgesetzten reduzierten Betrag in registrierten Titres, welche gegen konvertierte Titres umgetauscht werden können; die Be. sitzer der mit dem Reduktionsstempel versehenen Titres hatten sich zur Konversion ver. pflichtet. Die weder registrierten noch abgestempelten Stücke sind seit 1./13. Mai 1888 ver. jährt. Für den Dienst der herabgesetzten Schuld sind verschiedene Einkünfte verpfändet und einem Europäischen Administrationsrat mit dem Sitz in Konstantinopel unterstellt. Dieser wurde gebildet aus je einem Mitgliede des Syndikats der Foreign Bondholders in London, der Handelskammer in Rom, der Syndikate finanzieller Institute in Paris, Wien und Berlin, aus einem Mitgliede türkischer Nationalität und einem Mitgliede der Direktion der Banque Ottomane. Dem Administrationsrat (Conseil d'Administration de la Dette publique Ottomane) steht die Verwaltung, Einhebung und direkte Einkassierung aller für den Dienst der auswärtigen Schuld abgetretenen Einkünfte durch von ihm bestellte Organe zu, und hat er dieselben nach Abzug der Verwaltungs- und Erhebungskosten zur Zahlung der Zinsen und zur Tilgung sowohl der herabgesetzten Schuld als auch der privilegierten 5 %, Anleihe von 1882 zu verwenden. Letztere wurde 1890 in eine 4 % privilegierte Anleihe umgewandelt. Für den Dienst der früheren 5 % privilegierten Anleihe waren vorab jähr. lich £ T. 590 000 = =£ 536 363 zu verwenden; durch die Konvertierung wurde der privi- legierte Schuldbetrag um £ 1 986 000 erhöht und die Tilgungsdauer von restlich 16 Jahren auf 44 Jahre hinausgeschoben, dagegen aber sind für den Dienst der neuen Anleihe nur £ T. 430 500 = £ 392 000 erforderlich. Es werden demnach von der früher erforderlichen Annuität jährlich £ T. 159 500 = £ 145 000 frei, welche zur Verstärkung der Tilgung der Gruppen-Türken dienen sollen, und zwar £ 10 000 für die Gruppe A und je £ 45 000 für die Gruppen B. C und D; von den £ 45 000 = £ T. 49 500 der Serie D entfallen £ T. 12 001 auf die Türkenlose. Die Titres der konvertierten Schuld wurden ab Okt. 1884 in Umtausch gegen die genannten abgestempelten bezw. registrierten Stücke ausgegeben; sie sind nach den Amortisationsrechten in vier Gruppen eingeteilt; es umfasst: Serie A = Gruppe 1 die konvertierten Anleihen von 1858 und 1862 (seit 1898 völlig getilgt); Serie B = Gruppe 2 die konvertierten Anleihen von 1860, 1863/64 und die 9 % Schatzbonds von 1872; Serie C = Gruppes die konvertierten Anleihen von 1865, 1869 und 1873; Serie D = Gruppe 4 die 5 % Allgemeine Schuld von 1865; zu dieser Gruppe gehören noch die einer Konversion nicht unterworfenen Türken-Lose; diese sollen nach der Irade im Nominalbetrage auf 45.09 % inkl. Zinszuschlag herabgesetzt werden und participieren an dem event. Amortisationsbetrage dieser Gruppe. Serie B. £ 10 241 048 = frs. 256 026 200 zur Konvertierung der Anleihe von 1860 (herabgesetzt auf 62.90 %), von 1863 (auf 76.30 %) und der 9 % Schatzbonds von 1872 auf 107.75 %). Eingetragen £ T. 11 049 307 = £ 10 044 824; davon in Umlauf März 1902: £ T. 5 129 675; einfache Stücke à £ 20 = frs. 500, 5fache à £ 100 = frs. 2500, 25 fache à £ 500 = frs. 12 500 und 50fache à £ 1000 = frs. 25 000. Zinsen: 1./14. März und 1./14. Sept., zahlbar in Deutschland zum Kurse von kurz Paris; die Coupons lauten auf keinen bestimmten Betrag, bisher (ab 1./13. Sept. 1882) wurde die herabgesetzte Schuld mit jährlich 1 % verzinst. Es sollen hierfür jährlich % der dem Administrationsrat für den Dienst der herabgesetzten Schuld überwiesenen Einnahmen verwendet werden und kann der Zinsfuss je nach den Erträgnissen in Bruchteilen von je ¼ % (kleinere Bruchteile sind vorzutragen) bis auf 4 % erhöht werden, jedenfalls soll aber, bevor eine Amortisation statt. finden kann, in erster Linie 1 % Zinsen bezahlt werden. Tilgung halbjährlich ab 1882 mit höchstens 1 % des Nominalbetrages der gesamten reduzierten Schuld entweder durch Rück- kauf oder Auslosung. Sollte der Zinsfuss auf 4 % angelangt sęin und für Tilgung 1 % ver- wendet werden können, so ist der etwa noch verbleibende Überschuss dem Staatsschatz zuzuweisen. Zur Tilgung wird das hierfür überwiesene der Einnahmen plus den er- sparten Zinsen der getilgten Titres derart verwendet, dass zunächst % der Gesamt- Anlehenssumme der Serie A (seit 1898 getilgt), alsdann ¼ % der Serie B, hierauf % der Serie C u. zuletzt ¼ % der Serie D zufällt. Ist eine Gruppe vollständig getilgt, und sind für die Amort. der noch bestehenden anderen Gruppen je % angewiesen, 80 verteilt sich etwa verbleibender Rest gleichmässig auf diese Gruppen. Solange der Zinsfuss 19% beträgt, dürfen Ankäufe zur Amortisation nicht über 66 / %, beträgt er bis 3 %, nicht über 75 %, beträgt er über 3 %, nicht höher als 100 % stattfinden; ist der Kurs höher, tritt ein (im Jahre 1897 und 1898 fand die Tilgung von Serie A durch Ausl. statt). Sicherheit: Die unter Verwaltung des Administrationsrates stehenden Einnahmen aus der Tabak-, Salz- Spiritus-Steuer, Stempel, Seidenzoll in gewissen Bezirken und Fischerei-Abgaben; au diesen 6 indirekten Steuern beruht vorab ein Vorrecht ($ T. 430 500) für die jetzige 4% (früher 5 %) privilegierte Anleihe von 1890. Ferner die Uberschüsse aus Zolle und der Patent-Taxe, Tribut Bulgariens (£ T. 100 000) und Ostrumeliens (2 T. 9238 96) wovon indes nur 152 026.32 bezahlt werden); Überschuss der Insel Cypern =. T. 102 58 Einnahmen aus der Tombeki-Taxe [pers. Tab.] bis £ T. 50 000). Verj.: Coup. 6, Oblig. 30 J. 0 Serie C. £ 30 832 511 = frs. 770 812 775 zur Konvertierung der Anleihe von (herabgesetzt auf 71 %), 1869 (auf 62.40 %) und 1873 auf (55.25 %). Begeben und eingetrag 5 ― T. 33 604 176 = £ 390 549 251. Stücke, Zs., Tilg., Sicherheit und Verj. wie Serie B. Umlauf März 1902: £ T. 28 962 120.