Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. 1. Nov. n. St., erster Coupon war fällig am 1. Mai 1889. Kapital und Zinsen sind für immer von allen türkischen Steuern befreit; die Deutsche Bank ist unwiderruflich für die game Dauer der Anleihe mit dem Zinsen- und Tilgungsdienst betraut; Zahlungen erfolgen kosten- frei in Mark. Verlosung: I1. April, 1. Okt. (erstmals am 1. April 1889) per 1. Mai bezw. 1 Voy, Tilgung: Ab 1. Nov. 1888 innerhalb 25½ Jahren. Sicherheit: Folgende von der Regierung der oben erwähnten Administration zur Verwaltung und Einziehung übertragene Einkünfte, 1) Fischereiabgaben, 2) Jagdscheine, 3) Fischerei-Erlaubnisscheine, 4) Erlaubnisscheine für Ve kauf von Tombeki, 5) Seidenzehnten. Diese 5 Einnahmen für diejenigen Plätze, deren Ab. gaben noch nicht durch das Dekret vom 8./20. Dez. 1881 der „Administration“ überwiesen worden sind. 6) Anteil der Regierung an den lt. Dekret vom 14. Juli n. St. 1888 aus neuen Stempelsteuern fliessenden Einnahmen. (Diese 6 Gefälle ergeben jährlich ungefähr £ T. 108000 = M. 1 960 000.) 7) Bevorrechtigte Verpfändung des Kornzehnten im Sandjak von Smyrn in Höhe von £ T. 30 000. Die Regierung wird an die Ordre der Administration Bonds der Pächter genannter Zehnten aushändigen. Falls die Einkünfte ad 1–6 nicht £― T. 106390% jährlich erbringen sollten, wird der genannte Betrag von £ T. 30 000 um den Fehlbetrag aus dem Kornzehnten des Sandjaks Smyrna ergänzt, dessen Gesamtbetrag sich auf £ T. 150 000, jährlich beziffert. Auf diese Weise wird der Betrag der für den Annuitätendienst dieser Anleihe verpfändeten Einkünfte unter allen Umständen auf einer Minimalhöhe von £ T. 138 000 erhalten werden. Die Regierung erklärte, dass sie während der ganzen Dauer der Anleihe keine Anderung in den Grundlagen oder der Erhebungsweise der für den Annuitätendienet der Anleihe verpfändeten Einkünfte vornehmen wird, ohne diese Einkünfte im Einverständnis mit der Deutschen Bank und dem Conseil d'Administration de la Dette Publique Ottomane durch andere gleichwertige Garantien zu ersetzen. Verj.: Coup. 5, Oblig. 15 J. n. F. Au gelegt am 13./11. 1888 zu 77 % in Berlin, Bremen, Frankf. a. M., Hamburg, Stuttgart, Amster- dam. Zahlst.: Berlin: Deutsche Bank, Berl. Handels-Ges., Rob. Warschauer & Co.; Bremen u. Hamburg: Fil. der Deutschen Bank; Frankf. a. M.: Fil. der Deutschen Bank, Deutsche Vereins- bank; Stuttgart: Württemb. Vereinsbank. Kurs Ende 1889–1901: In Berlin: 84, 89, 85.25, 89.00, 94, 99.20, 87.75, 86.80, 95.40, 98.30, 97 (kl. 98), 99.10 (kl. 99.20), 99.10 (kl. 99.40) %. –— In Frankf. a, M. 83.95, 89.20, 85, 89.80, 94.90, 99.40, 87.90, 87.25, 95.20, 98.60, 97 (kl. 97.50), 99.30, 99 %. – In Hamburg: 84.25, 88, 85, 89.50, 94.50, 99.20, 87.50, 86.50, 94.75, 97.75, 96.75, 98.50, —– %. 4 % steuerfreie privilegierte Türkische Staats-Anleihe von 1890. M. 156 545 200 = £ä 7 827 260 = frs. 195 681 500 = £ T. 8 609 986 lt. Dekret vom 15./27. April 1890 um Konvertierung bezw. Rückzahlung der 5 % privilegierten Anleihe von 1882 im ausstehenden Betrage von £ 5841 260. Stücke in deutscher, englischer, französischer und türkischer Sprache à M. 400 = £ 20 = frs. 500 = £ T. 22, auch Abschnitte über 5, 25 und 50 Obligationen. Zinsen: 14. März, 14. Sept. n. St. Schuldverschreibungen und Coupons sind für immer von jeder gegenwärtigen und zukünftigen Steuer befreit. Verlosung: Febr. und Aug. (erstmals Febr. 1891) per 14. März bezw. 14. Sept. Tilgung: Innerhalb 44 Jahren, frühere Rückzahlung zulässig. Sicherheit: Unbedingtes Vorrecht auf den Ertrag der gesetzlich verpfändeten, unt Verwaltung der Administration de la Dette Publique Ottomane stehenden 6 indirekt Steuern (Tabak-, Salz-, Spiritus-Steuer, Stempel, Seidenzoll und Fischerei-Abgaben). Erforde lich sind ca. £ 392 000, während der Ertrag in den letzten Jahren sich auf ca. £ 1 456 000 bezifferte. Verj.: Coup. 6, verl. oder gekünd. Schuldverschreib. 30 J. n. F. Aufgelegt am 22./. 1890 in Umtausch oder gegen bar zu 81.10 % (frs. 100 = M. 81) in Berlin, Frankf. a. M., Amster- dam, Genf, London, Paris, Konstantinopel. Zahlst.: Berlin: S. Bleichröder, Disconto-Ges.: Frankf. a. M.: Gebr. Bethmann; Hamburg: M. M. Warburg & Co. — in Mark; London in *= Paris in frs.; Konstantinopel in £ T.: Banque Impeériale Ottomane; Amsterdam in hfl. zum Pariser Wechselkurs. Kurs Ende 1891–1901: In Berlin: 82.90, –, 92.10, 96.90, – – – –, 96.70, – . =— In Frankf. a. M.: 82.60, 85.65, 91.35, 97.45, 87.20, 85, 90.20, 93, 9250, 95 (kl. 95.20), 98 %. 4 % steuerfreie Türkische Staats-Anleihe (Consolid.-Anleihe) von 1890. M. 90 900 000 = £ 4 545 000 = frs. 113 625 000 = £ T. 4 999 500 lt. Dekret vom 15./27. April 1890 und Abkommen vom 18./30. April 1890 zur Konvertierung bezw. Rückzahlung älterer innerer Anleihen, sowie zur Konsolidierung schwebender Schulden. Die Anleihe steht unter Ver. waltung der „Administration de la Dette Publique Ottomane“ und sind für Verzinsung un Tilgung besondere Einnahmen überwiesen. Stücke in deutscher, englischer, französischer und türkischer Sprache à M. 400 = £ 20 = frs. 500 –= £ I. 22, auch Abschnitte 25 und 50 Obligationen. Zinsen: 1./14. März und 1./14. Sept., zahlbar in Deutschland in Mark, in London in £,, in Paris in frs. in dem oben erwähnten Wertverhältnisse, in Amsterdam in fl. holl. zum Pariser Wechselkurse. Schuldverschreibungen und Coupons sind von jedel gegenwärtigen und zukünftigen Steuer befreit. Verlosung: 1./14. Febr. und 1./14. Aug. (ef mals Aug. 1890), per 1./14. März bezw. 1./14. Sept. Tilgung: Innerhalb 43½ Jales stärkte Auslosungen sowie gänzliche Tilgung jederzeit zulässig. Der Dienst der An 93 erfordert jährlich £ T. 250 000. Sicherheit: Für Verzinsung und Tilgung ist bis Zzur ständigen Rückzahlung dem Conseil d'Administration de la Dette Publique Ottomane Erhebung und Einziehung des Kornzehnten der Sandjaks Broussa, Carahissar und Vilayets Haudavendighiar und der Sandjaks Kir-Chechri, Caissarié und Yozgad des 0 60 Angora unwiderruflich übertragen. Dieser Kornzehnt ergiebt jährlich ca. £= T. 231