Sultanat Türkei. ind ausserdem monatliche Zahlungen aus den Zolleingängen im Mindestbetrage von jährlich £ T 80 000 überwiesen. Soweit die vorerwähnten Sicherheiten für den Dienst nicht aus- reichen sollten, sind etwaige Fehlbeträge durch weitere Zuschüsse aus den Zolleingängen zu decken. Verj.: Coup. 6, für verl. oder gekünd. Stücke 15 J. n. F. Aufgelegt M. 27 450 000 = $ 1 372 500 = frs. 34 312 000 = £ T. 1 509 759 am 26./6. 1890 zu 77.80 % (frs. 100 = M. 81) in Berlin, Frankf. a. M., Paris, London, Amsterdam, Genf. Zahlst.: Berlin: S. Bleichröder, Disconto-Ges.; Frankf. a. M.: Gebr. Bethmann; Hamburg: M. M. Warburg & Co.; London, Paris und Konstantinopel: Banque Impériale Ottomane, sowie in Amsterdam bei dem duren die Banque zu beauftragenden Bankhause. Kurs Ende 1890–1901: In Berlin: 73.75 2.90, 84.90, 89.50, –, –, –, –, 82, 87.75, 89.90 %. – In Frankf. a. M.: 73.35, 70.70, 72.70, 85.25, 89.45, 78.10, 68.90, 77.30, 79.80, 80.80 (kl. 81.40), 87.80, 89.90 %. 3 % Türkische frs. 400 Lose von 1870. frs. 792 000 000. 1 980 000 Lose. (1871 in Deutschland 486 050, 1889 in Osterreich 488 184 Stück abgestempelt.) In Umlauf Ende 1901: Unvyerlost 1 880 900 Stück. Zinsen: 1. April, 1. Okt.; Coupon Nr. 12 per 1. April 1876 und weiter blieb notleidend. Durch Dekret vom 8./20. Dez. 1881 wurde die Zinszahlung suspendiert und wird erst wieder aufgenommen, wenn ein Überschuss über die volle Deckung der Prämien hinaus bleibt. In diesem Falle werden die Zinsen mit den gezogenen Losen zugleich bezahlt und der Überschuss zur Einlösung der Coupons auf die nicht verlosten Lose verwendet: ein event. verbleibender Restbetrag soll dazu dienen, die Zahl der mit dem kleinsten Treffer zu ziehenden Lose zu vermehren. Verlosung: 1. Febr., 1. April. 1. Juni, 1. Aug., 1. Okt., 1. Dez. Die gezogenen Nummern sind sofort nach der Ziehung anzumelden und erfolgt die Aus- zahlung nach Prüfung der Stücke in Konstantinopel innerhalb eines Monats; die verlosten Stücke sind stets mit den Coupons per 1. April 1876 (Nr. 12) und weiter einzureichen, für jeden fehlenden Coupon werden frs. 3 gekürzt. Die Inhaber von Losen mit fehlenden Coupons, oder wenn die fehlenden Coupons durch gleichartige ersetzt sind, können diese Lose bei der Banque Impérial Ottomane in Konstantinopel abstempeln lassen. Es ist dafür zu entrichten für jeden fehlenden Coupon frs. 2 (frs. 1.40 Wert des Coupons und frs. 0.60 für Abstempelung), wenn fehlende Coupons durch andere gleichartige ersetzt sind, nur die Abstempelungs-Gebühr von frs. 0.60 per Stück. Bis inkl. 1. April 1875 wurden alle gezogene Lose vollbezahlt; die 1. Juni und 1. Aug. 1875 gezogenen nur zur Hälfte in bar, zur Hälfte in Ramasan-Bons, welche auf 19.18 % reduziert ab 1. April 1883 bis 8./20. Dez. 1887 gegen unverloste Türken- lose umgetauscht wurden; die 1. OÖkt. 1875 bis 1. Dez. 1881 inkl. gezogenen blieben not- leidend, erhielten aber als Abfindung lt. Dekret von 1881 aus den der Anleihe überwiesenen Einnahmen ratenweise 20 %, davon die letzte Rate mit 5 % ab 1./13. Sept. 1887. Bezüglich der Verlosung und Einlösung bestimmte das erwähnte Dekret, dass die Verlosung und die Zahlung der Prämien genau nach dem ursprünglichen Verlosungsplan fortgesetzt werde, soweit die vorhandenen Summen es gestatten. Hiernach wurden die 1. Febr. 1882 bis inkl. I. Febr. 1883 gezogenen Lose mit 25 % abschläglich und 33 % Restzahlung eingelöst, die I. April 1883 bis inkl. 1. Febr. 1892 gezogenen gleich mit 58 %. Nachdem die Besitzer der 1875–81 notleidend gebliebenen Lose bis 1887 ihre 20 % Abfindung erhalten hatten, wurden die zur Auszahlung aus den überwiesenen Einnahmen vorwegzunehmenden 25 % = jährlich £ T. 35 528 frei. Lt. Erlass des Sultans vom 14./26. April 1888 sollen die freigewordenen Beträge zunächst nicht zur Erhöhung des Ergänzungsbetrages der Treffer, sondern zum Rück- kauf von Losen verwendet werden. Die zurückgekauften Lose werden abgestempelt, sind aber an den Verlosungen weiter beteiligt, etwaige darauf fallende Gewinne sollen zum An- kauf von weiteren Losen oder sonstwie zum Vorteil der Losbesitzer verwendet werden. Die 1. April 1892 und weiter gezogenen wurden ebenfalls mit 58 % eingelöst, ausserdem erhielt man lt. Beschluss des Administrationsrats vom 1./13. März 1893 noch ein Certifikat auf event. weitere Zahlung von 14.20 %. Durch Beschluss vom 2./14. März 1895 wurde die Ausgabe von Certifikaten wieder eingestellt, dagegen bis 1. Juni 1895 ausnahmsweise noch die Namen der Einreicher registriert. Hauptgewinn bis 1910: frs. 600 000 und 300 000; von 1910–1974: frs. 400 000 und 200 000; kleinster Betrag stets frs. 400. Tilgung: Letzte Ziehung 1. Dez. 1974. Zahlstellen: Frankfurt a. M.: Gebr. Bethmann; Wien: Anglo-Österreichische Bank; Amster- dam; Banque de Paris et de Pays-Bas; Paris und Konstantinopel: Banque Imperiale Ottomane. Plan: Bis 1. Febr. 1910: Ziehung Febr., Juni und Okt.: I à frs. 300 000, 1 à frs. 25 000, 2 à frs. 10 000, 6 à frs. 2000, 12 à frs. 1250, 28 à frs. 1000; Ziehung April, Aug. und Dez.: 1 à frs. 600 000, 1 à frs. 60 000, 2 à frs. 20 000, 6 à frs. 6000, 12 à frs. 3000, 28 à frs. 1000; erner in jeder Ziehung eine grössere Anzahl zu frs. 400. Kurs Ende 1888–1901: In Berlin: M. 38.50, 82.75, 79.80, 60.25, 88.30, 90,75, 110, 98, 104.30, 113, 114, 123, 110, 101.30 per Stück. – im Frankf. a. M.: Ende 1888–98: 12.20, 25.85, 25.20, 18.85, 27.55, 28.40, 34.35, 30.90, 32.60, 34.90, 35.25 %: Ende 1899–1901: M. 124, 110.20, 101.20 per Stück. – Ende 1891–93: In Hamburg: 18.75, 27.60, 28.35 %; 1894–1901: M. 109.25, 97.80, 102.50, 111.50, 113, 121, 109, 101 per Stück. — in Dresden: Kurs gestrichen. Usance: Seit 2./1. 1899 versteht sich die Notiz auch in Frank- furt a. M. in Mark ber Stück. Türkenlose, an denen einer oder mehrere Coup. innerhalb der laufenden Nummern 12–23 fehlen, sind lieferbar, wenn dieselben folg. Stempel des Conseil dministration de la Dette Publique Ottomane tragen: „Coupons manquants regularisés.“