260 Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. 1901: Fin. M. 9 043 025. An Div. wurden gezahlt von 1890–95: 20 %, 1896–97; 21 % 1898–1901: 22, 23, 24, 25 %. 3½ % Pfandbriefe der Vereinsbank in Finland. In Umlauf Ende 1901: Fin. M. 10 030 569 in Stücken à Deutsche Reichsm. 500, 1000, 2000 = Fin. M. 617, 1234, 2468. 2s.. 111 Tilg.: Vom 1./11. 1896 ab durch Verl. am 1./5. per 1./11. innerh. 56 Jahren, v. 1./5. 1905 ab Verstärkung u. Totalkünd. mit 6monat. Frist zulässig. Zahlstellen: Berlin: Disconto- Ges.; Hamburg: Nordd. Bank; Hannover: Ephr. Meyer & Sohn. Zahlung der Coup. u. verlosten Stücke in Deutschland in Deutscher Reichsmark. Aufgelegt in Hamburg am 24./5. 1895: M. 3 000 000 zu 96.75 %. Kurs Ende 1895–1901: 96.50, 96, 95.50, 92.50, 83 83, 83.25 %. Notiert in Hamburg. Verj. der Zs. und der ausgelosten Oblig. in 10 J. n. . Bilanz am 31. Dez. 1901: Bank-Abteilung: Aktiva: Kassa 3 815 157, Portefeuille 68 881 996 Staatsanleihen u. Oblig. 7 458 545, Debit. 31 871 783, Diverse.1 207 318, Immobil. 1 876 010, Rechnung der Bank mit der Hypoth.-Abteil. 3 000 259. Passiva: A.-K. 4 000 000, R.-F. 9 043 025, Depos. 93 706 440, Kredit. 8 009 892, Diverse 1535 883, Gewinn 1 815 888. Sa. fin. M. 118 111 128. „ Hypotheken-Abteilung: Aktiva: Hypoth.-Darlehen 12 508 030, Diverse 603 589. — Passiva: 3½ % Oblig. 10 030 569, Rechnung mit der Bank 3 000 259, Diverse 80 791. Sa. fin. M. 13 111 619. Hypothekenverein für die Schonen'schen Städte. (skanska Intecknings Aktiebolaget in Malmö.) Kapital: Kr. 500 000 in Aktien à Kr. 500. Reservefonds inkl. Zuweisung pro 1901: Kr. 128 967, Kr. 90 000, Garantiefonds: Kr. 500 000. Dividenden pro 1896–1901: „„. „ 4 % Schonen-Städte-Pfandbriefe von 1886, Kr. 5 000 000, davon noch unverlost in Umlauf Ende 1901: Kr. 4 568 400 in Stücken à Kr. 400, 2000, 4000 = M. 450, 2250, 4500 Zs.: 1. Juni, 1. Dez. Tilg.: Durch halbjährliche Verl. am 1. März u. 1. Sept. per 1. Juni resp. 1. Dez. innerhalb 60 J ahren; von 1901 ab Verstärkung und Totalkündigung zu lässig. Zahlst.: Hamburg: L. Behrens & Söhne; Malmö: Skanes Enskilda Bank; Kopen hagen: Dänische Landmannsbank, Hypotheken- und Wechselbank. Zahlung der Coup und verlosten Stücke in Hamburg in M. Aufgelegt in Hamburg am 1. Juni 1886 zu 98 % Kurs Ende 1890–1901: 99.25, 96.75, 97.75, 99, 101.25, 100.75, 100.75, 100.30, 99.50, 93, 94, 94.25 %. Notiert in Hamburg. Internationale Bank in Luxemburg (Luxemburger Bank) mit Filialen in Metz und St. fohann-Saarbrücken und Kommanditen in Amsterdam, Berlin, Trier, Paris. Gegründet: 8./3. 1856. Dauer: 99 Jahre vom 8./3. 1856 ab. Zweck: Betrieb von Bankgeschäften aller Art. Ferner ist die Bank zur Notenausgabe be- rechtigt. Die Gesamtausgabe von Banknoten darf ohne Genehmigung der Grossherzogl. Luxemburgischen Staats-Regierung, solange die erste Serie von frs. 40 000 000 nur aus- gegeben ist, den doppelten Betrag des jeweilig eingezahlten Aktienkapitals nicht über- schreiten. Bei der Ausgabe weiterer Serien Aktien soll die Banknoten-Emission in eur facher Progression ihren Fortgang nehmen. Der Totalbetrag der auszugebenden Bank- noten darf niemals den Betrag der vorhandenen, statutenmässig diskontierten oder ge- kauften Wechsel und der Barvorräte der Bank übersteigen. Zur Einlösung der Noten ist stets ein hierzu ausschliesslich bestimmter Barvorrat an geprägten Münzen, Gold. und Silberbarren bereit zu halten, welcher mindestens einem Drittel des Betrages simt- licher im Umlauf befindlichen Noten gleichkommen muss. Ferner darf die Ban Hypothekengeschäfte betreiben und zwar nur zur ersten Stelle. Das Kapital wenigstens frs. 2000 und soll höchstens die Hälfte des Wertes der Immobilien betragen, welche zum Unterpfand bestimmt werden. Industrielle Werte sind von der Hypothekar- Garantie ausgeschlossen. Gegen diese Ausleihungen ist der Bank gestattet, bis Betrage der von ihr dargeliehenen Kapitalien OÖbligationen auszugeben. Der Betrag, zu welchem die Bank aus eigenen Mitteln Kapitalien auf Hypotheken darzuleihen pflichtet ist, soll den zwanzigsten Teil des eingezahlten Aktienkapitals und Frs. 1 000 000 Übersteigen. Auch ist die Bank berechtigt, Darlehen an Gemeinden- 15 porationen und Syndikate auch ohne hypothekarische Sicherheit zu gewähren un zum Betrage der denselben dargeliehenen Kapitalien Obligationen auszugeben. Betrag dieser Darlehen zusammen mit den hypothekarischen Darlehen Soll 3 gestellten Grenzen nicht überschreiten. Die Bank ist verpflichtet, der Gross Staats-Regierung und den in dem Grossherzogtum zu gründenden Vorsichts-Tne 3 die in das Bankgeschäft einschlagenden Angelegenheiten unentgeltlich zu besorgell,