Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. 18 205 170, do. des Bankgeschäftes: Zs. u. Provis. 7 061 601, Wertp., Devisen, Konsortial geschäfte etc. do. 775 358, Vortrag a. 1900 96 232. Sa. K 26 138 361. Verwendung des Reingewinns: Zum ausserord. R.-F. 2 200 000, Tant. an Gouverneur, Direktoren Beamte sowie V.-R. 628 592, 20 % Div. 4 596 000, Vortrag 157 558. Dividenden 1864–1901: 3¾, 10, 12½, 13¾, 17½, 20, 18, 21¼, 26¼, 0, 0, 0, 0, 0, 5, % 1 13 %, 12½, 12½, 13, 13 , 12½, 12½, 13 %, 15, 16, 16 , 17½, 18 % 18¾, 18 , 18 ¼, 18 , 18 ¼, 20, 20, 20 %%. Zahlung: 1/7. in Gold. Coup-Ver,;, F. Gouverneur: Se. Exc. Dr. Jos. Freih. von Bezecny, wirkl. Geh. Rat. Direktoren: Theodor Ritter von Taussig, Jul. Herz. Verwaltungsräte: Dr. Anton Freih. von Banhans, Exc., Marcus Graf Bombelles, Emil Freih, von Chertek. Exc., J. Freih. von Chlumecky, Exc., Dr. Arthur Graf Enzenberg, Exc., Comte Adrien de Germiny, Hofr. Dr. B. Giannelia, Dr. Joh. Freih. von Haimberger, Baron R. de Hottinguer, J. de Kerjéegu, Dr. St. Ritter von Madeyski, Exc., Dr. Jos, Ritter von Mitscha, A. Freih. von Niebauer, Exc., F. Freih. von Nopcsa, Exc., L. Freih. von Oppenheimer, P. Ritter von Schoeller, F. Ritter von Schwaiger. Censoren: Dr. Maxim. Freih. von Mayr, Dr. A. Millanich, Dr. A. Stein. K. K. priv. Oesterreichische Credit-Anstalt für Handel und Gewerbe in Wien I, Am Hof 6 mit Filialen in Brünn, Karlsbad, Lemberg, Prag, Reichenberg, Triest und Troppau. Gegründet: Am 31./10. 1855. Dauer 90 Jahre. Letzte Statutenänd. v. 22./8. 1899 u. 3./4. 1900. Mit der Ungarischen Allgemeinen Creditbank in Budapest hatte die Credit-Anstalt 1870 einen Kartellvertrag bis Ende 1890 abgeschlossen, nach welchem sie sich bei der Bank- und Warenabteilung der genannten Gesellschaft mit einer Kapitaleinlage von fl. 3 000 000 beteiligte und hierfür aus dem Gewinn dieser Abteilung 40 % bezog. Infolge Vereinbarung von 1889 fand eine Verlängerung auf 5 bezw. 10 Jahre statt, sie erhielt für 1891 30 % und bezieht für die weiteren Jahre infolge am 24. Jan. 1891 er.- folgter Rückzahlung der vertragsmässigen Einlage noch 25 %. Infolge des neuen Uber- einkommens mit der Ungar. Allgem. Creditbank vom Jahre 1900 entfällt schon für 1900 die prozentuale Beteiligung an den Erträgnissen gegen Leistung einer Pauschal-Provis, Kapital: K 100 000 000 = fl. 50 000 000 6. W. P. in 312 500 Aktien à K 320 = fl. 160. Kapital- Res. K 20 000 352, Allg. Res. K 20 000 000. Das Grund-Kap. der Ges. ist auf fl. 100 000 000 (K 200 000 000) bestimmt, begeben waren hiervon fl. 60 000 000 in 300 000 vollgez. Aktien à fl. 200, 1864 wurde durch Rückkauf von 50 000 Aktien das Kap. auf fl. 50 000 000 u. durch Rückzahl. ab 1./7. 1869 von fl. 40 auf jede Aktie eine weitere Reduktion auf fl. 40 000 000 herbeigeführt. Die ausserord. G.-V. v. 22./8. 1899 beschloss Erhöhung um fl. 10 000 000 (auf fl. 50 000 000) in 62 500 Aktien à fl. 160 (div.-ber. ab 1./1. 1900), hiervon angeboten 4.–18./0. 1899 der Aktien den Aktionären zu fl. 330 pro Stück (auf 6 alte Aktien 1 neue), u. ½ der Aktien den Begründern der Credit-Anstalt. – Bei Erhöhung des Grundkapitals über fl. 60 000 000 haben die Gründer der Anstalt das Vorrecht zur Übernahme von der hinauszugebenden Aktien, die anderen sind den Besitzern der Aktien vorbehalten, Bei der letzten Ausgabe neuer Aktien hatte ein Aktionär gegen die Credit-Anstalt Klage erhoben, weil seiner Ansicht nach den Gründern in diesem Falle kein Bezugsrecht zu- stand. Das Gericht hatte zwar in erster Instanz dahin entschieden, dass der Beschluss der Generalversammlung auf Überlassung von einem Drittel der jungen Aktien an die Gründer für nichtig zu erklären ist, in der hiergegen eingelegten Berufung erstritt aber die Credit-Anstalt ein obsiegendes Urteil, welches durch Entscheidung des obersten Gerichtshofs bestätigt wurde. Die G.-V. vom 3. April 1901 genehmigte ein zwischen der Oesterr. Credit-Anstalt und den Gründern der Credit-Anstalt mit Ausnahme der Rechtsnachfolger des Prager Bankiers Leop. Lämel abzuschliessendes Übereinkommen hinsichtlich Feststellung des Bezugsrechtes im Falle der Neuausgabe von Aktien, hier- nach werden die Bezugsrechte der Begründer in folgender Weise geregelt: Solange 00 nächsten Emissionen von neuen Aktien zusammengenommen den Betrag von K 20 000 1 nicht überschreiten, stehen den Gründern resp. deren Rechtsnachfolgern Bezugsrecht nicht zu; von den Aktien, welche über den Betrag von K 20 000000 hinaus weiter emittiert werden, ist den Gründern resp. deren Rechtsnachfolgern, ohne na sicht auf die Höhe des jeweiligen A.-K. und auf die Anzahl der jeweils im Um Iee befindl. Aktien, der dritte Teil zum Bezuge anzubieten, jedoch nur insoweit, a weiteren Aktien-Em. zus.genommen nicht den Betrag von K 44 000000 überschrel Gen.-Vers.: Im März oder April. Stimmrecht: Je 25 Aktien = 1 St. Die Aktien mt mind. 4 Wochen vor der G.-V. deponiert werden. Gewinn-Verteilung: Vom Reingewinn zunächst 5 % Div., hiernach vom Überschuss an R.-F., bis % des ausgegebenen A.-K., von dem verbleibenden Rest 5 % an Tant. an die Dir., 2½ % Tant. an die Tant. berechtigten Beamten, 90 % au V.-R. und G.-V.-B. als Rest-Div. event. ganz oder teilweise an den aussero zu anderen Zwecken der Anstalt.