Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. Passiva: A.-K. 80 000 000, ausserord. R.-F. 2 359 400, ordentl. R.-F. 4 951 224, Spec.-R.-F. 9 931 695, Tratten 59 840 579, verzinsl. Einlagen 25 352 684, unbeh. Div. u. Agio-Rückzahl. 44 157, Pens.-F. 2 655 784, Kredit. 164 961 221, Gewinn 6 010 431. Sa. K 356 107 176. Gewinn- u. Verlust-Konto: Einnahmen: Vortrag a. 1900 1 896 435, Zs.: auf Wechsel 1 185 293 auf Devisen 663 016, auf Effekten 1 207 878, auf Effektenvorschüsse 430 259, im Kontokorrent 1 970 326, Provis. 2 559 889, Devisen u. Valuten 232 275, Effekten u. Kons.-Geschäfte 415 126, verfallene Div. 924. – Ausgaben: Gehälter 1 850 584, Spesen 1 128 934, Pens.-F.-Beitrag 81 168, Steuern u. Gebühren 1 226 279, Abschreib.: a) vom Inventar 32 717, b) vom Bank- gebäude 84 000, c) auf Dubiose 147 308, Gewinn 6010 431. Sa. K 10 561 421. Verwendung des Reingewinns: 5 % Div. 4 000 000, an R.-F. 100 000, Tant. an V.-R. 5700, Tant. an Gouverneur, Gen.-Dir., Dir. u. Beamte 5700, an Reserve für einen Disp.-F. zu Pens.-Zwecken 100 000, Vortrag auf 1902 1 799 032. Dividenden 1890–1901: 6, 5½, 6½, 7, 8, 7, 6, 4, 5, 6, 6, 5 %. Kurs: In Berlin Ende 1890–1901: 97.75, 88.75, 95.10, 103.50, „–, –, „–, – %. — In Frankf. a. M. Ende 1890–98: fl. 192 , 174, 189, 204 ¼, 227½, 194, 212, 182½, 201 ber Stück; 1899–1901: 117.50, 103, 104.50 %. Usance: Die Notiz an der Berliner Börse versteht sich in Prozenten, wobei seit 1./7. 1893 fl. 100 =, M. 170, vorher fl. 100 = M. 200, gerechnet werden; seit 1./7. 1899 ist in Frankf. a. M. dieselbe Kursnotiz, während früher der Kurs sich verstand in fl. per Stück, wobei fl. 100 = M. 200 gerechnet wurden. Der Div.-Schein wird auch nach dem 1./1. mitgeliefert. Verwaltungsrat: Gouverneur Graf Max Montecuccoli-Laderchi, Vicepräs. Otto Seybel; Ver- waltungsräte: Baron Bourgoing, Vicomte d'Harcourt, Fr. Hardtmuth, Ritter von Kink, Jul. Klaczko, Alb. Laurans, Baron Hely d'Oissel, Ed. Palmer, Dr. Leonh. von Schweigert, Dr. Rich. Ritter von Skene, Graf Stadnicki, Rob. Biedermann Ritter von Turony. Direktion: Gen.-Dir. Ed. Palmer. Direktoren in Wien: Ludw. Aug. Lohnstein, H. Schuschny, Wilh. Kux. Direktor in Prag: Gustav Korner. Direktor in Paris: William Strauss. Zahlstellen: Berlin: Deutsche Bank, Dresdner Bank; Frankf. a. M.: Deutsche Vereinsbank; Stuttgart: Württ. Vereinsbank; Wien u. Paris: Eigene Kassen. Oesterreichisch-ungarische Bank in Wien I, Herrengasse 14 u. 17, Freiung 1. Gegründet: 1816 unter der Firma „Priv. österr. Nationalbank“. Jetzige Firma seit 30./10. 1878. Ausser den beiden Hauptanstalten in Wien und Budapest unterhält die Bank noch 76 Filialen und 129 Nebenstellen. Sie beschäftigte 1901: 888 Beamte, 69 Unterbeamtc 356 Diener, 371 Arbeiter und 149 Arbeiterinnen. Das alleinige Noten-Priv. wurde ihr lt. Ges. v. 27./6. 1878 (R.-G.-Bl. Nr. 66 u. XXVV. ungar. Gesetzart. v. J. 1878) auf die Dauer von 10 Tahren verliehen, lt. Gesetz v. 21./5. 1887 (R.-G.-Bl. Nr. 51 u. XXVI. ungar. Gesetzart. v. J. 1887) bis 31./12. 1897, alsdann provis. bis 31./12. 1899 und durch die kaiserl. Verordn. v. 21./9. 1899 (R.-G.-Bl. Nr. 176) bezw. durch den ungar. Gesetzart. XXXVII v. J. 1899 bis 31./12. 1910 verlängert. Drei Jahre vor Ablauf des Privil. hat die G.-V. in Beratung zu ziehen, ob die Erneuerung des Privil. anzusuchen ist. Für den Fall, dass die Oesterr.-ungar. Bank das Ansuchen um weitere Verlängerung des Privil. stellen will, hat sie dasselbe wenigstens zwei Jahre vor Ablauf des Privil. bei beiden Regierungen einzubringen. Im Falle des Ablaufes des Privil. oder der Auflösung der Bank vor dem Erlöschen des Privil. sind die Österr. und die Ungar. Regierung berechtigt, das gesamte, den Gegenstand des Privil. bildende Bankgeschäft, unter Abtrennung des Hypothekarkreditgeschäftes, welehes der Bank verbleibt, im bilanzmässigen Stande und nach dem bilanzmässigen Werte zu über- nehmen. Im Falle der Ausübung dieses Rechtes erwerben die beiden Staatsverwaltunßsn das Eigentum an dem gesamten beweglichen und unbeweglichen Vermögen der mit der Verpflichtung, die sämtlichen Verbindlichkeiten der Bank zu erfüllen, insowet das Vermögen, bezw. die Verbindlichkeiten der Bank nicht unmittelbar dem von 43 Bank betriebenen Hypothekarkreditgeschäfte zugehören. Den Aktionären der ungar. Bank ist dagegen von den übernehmenden Staatsverwaltungen für jede Aktie der Betrag von K 1520 zu zahlen. Ausserdem haben die übernehmenden Staatsverwalfunfen den Aktionären den Betrag der noch nicht zur Verteilung gelangten Div. und den jede Aktie entfallenden gleichen Anteil an dem bilanzmässigen R.-F., soweit nicht zur Deckung von aus der Zeit vor der Übernahme des Bankgeschäftes durch 3 beiden Staatsverwaltungen herrührenden Verlusten in Anspruch zu nehmen . zufolgen. Die Abrechnung über den R.-F. ist in dem der Übernahme als 18 durchzuführen. Für das der Bank bei Übernahme der Bankgeschäfte durch die Aptien Staatsverwaltungen verbleibende Hypothekarkreditgeschäft wird aus den für die l6 deß hinausgezahlten Beträgen ein Fonds gebildet, welcher mindestens dem zehnten 3 dann im Umlaufe befindlichen Pfandbr. gleichkommt und nach Massgabe der Ein der Pfandbr. in demselben Verhältnisse vermindert werden kann. — Falls die im Kapitel des I. Teiles der kaiserl. Verordnung v. 21./9. 1899 getroffenen „ 11 gels die im ungar. Gesetzartikel XXX vom Jahre 1899 enthaltene Regelung der Zoll- u. Ha