Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. 267 verhältnisse am 31./12. 1907 ausser Kraft treten, ohne dass die Gesetzgebungen beider Staaten der Monarchie die Gemeinsamkeit der Zollangelegenheiten über diesen Termin hinaus mit der Wirksamkeit bis wenigstens 31. Dez. 1910 beschliessen, so erlischt das bis 31. Dez. 1910 verlängerte Privileg der Oesterr.-ungar. Bank am 31. Dez. 1907 von selbst. Für diesen Fall gewähren die beiden Staatsverwaltungen für jedes der hierdurch Kap entfallenden Privilegialjahre, das ist für die Jahre 1908, 1909, 1910 für jede Aktie eine Entschädigung von K 22. – Anlässlich der Verlängerung des Privil. wurde auch ein Übereinkommen mit der Oesterr.-ungar. Bank in betreff der Schuld des Staates von urspr. fl. 80 000 000 abgeschlossen. Nach diesem Ubereinkommen zahlte die Staats- verwaltung der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder an die Bank am 31, Dez. 1899 auf das lt. § 4 des Übereinkommens vom 10. Jan. 1863 dem Staate über- lassene Darlehen von urspr. fl. 80 000 000 den Teilbetrag von fl. 30 000 000 zurück; die Bank dagegen verpflichtete sich, sobald diese Rückzahlung erfolgt sein wird, die ver- bleibende Restschuld durch Abschreibung aus den Mitteln des R.-F. bis auf den Rest- betrag von fl. 30 000 000 sofort herabzumindern und dieses restliche Darlehen in un- veränderlicher Höhe für die Dauer des verlängerten Bankprivilegiums zinsenfrei zu prolongieren. Der Gesamtbetrag der umlaufenden Banknoten muss mindestens zu ã Aurch Barvorrat oder in Barren, der Rest bankmässig bedeckt sein. Wenn der Noten- umlauf den Barvorrat um mehr als K 400 000 000 übersteigt, hat die Bank vom Uber- schuss eine Notensteuer von jährl. 5 % an die beiden Staatsverwaltungen zu entrichten. Seit 1./10. 1901 ist der gesamte Golddienst der beiden Staaten der Bank übertragen worden. Die Bank ist berechtigt, Hypothekardarlehen in Pfandbr. bis zu K 300 000 000 zu ge- währen, die Gesamtsumme der Pfandbr. darf die Hypothekarforderung nicht über- steigen. ital: K 210 000 000 in 150 000 Aktien auf Namen à K 1400. Das A.-K. bestand 1820 nach Einstellung der Subskription aus fl. 30 372 600 C.-M. in 50 621 Aktien mit einer Einzahl. von fl. 1000 Wiener Währung u. fl. 100 C.-M. in Silber gerechnet als fl. 600 C.-M.; 1853 wurde dasselbe durch die II. Emiss. um fl. 39 503 200 C.-M. in 49 379 Aktien mit fl. 800 Einzahlung in Banknoten und 1855 durch die III. Emiss. um fl. 35 000 000 C.-M. in 50 000 Aktien mit fl. 700 Einzahlung in Silber auf zusammen fl. 104 875 800 C.-M. = fl. 110 119 590 5. W. erhöht. Jeder Aktionär hatte gleichen Anteil am Gesamtvermögen. Zur Ergänzung des Einzahlungsbetrages einer Aktie auf fl. 735 ö6. W. wurden 1863 dem Aktienkapital fl. 130 410 aus der Gewinnreserve überwiesen und erreichte damit die statutenmässige Höhe von fl. 110 250 000 in 150 000 Aktien à fl. 735 6. W. Gemäss Ge- setz vom 13. Nov. 1868 auf fl. 90 000 000 herabgesetzt durch bare Rückzahlung von f. 135 6. W. auf jede Aktie; durch das Gesetz vom 21. Sept. 1899 auf K 210 000 000 erhöht und zwar in der Weise, dass ein Betrag von K 30 000 000 vom R.-F. ab- und dem A.-K. zugeschrieben wird, womit jede Aktie mit K 1400 eingezahlt ist. Pfandbriefe der Oesterreichisch-ungar. Bank: Gesamtumlauf der 4 % Ende 1901: K 294 654 800 wovon K 47 674 000 40½ jähr. und K 246 980 800 50jähr. in Stücken zu fl. 100, 1000 u. 5000 6. W. Noten. Die neuen Stücke lauten auf K 200, 2000 u. 10 000. Die 4 % Pfandbr. mit 40½ jähr. Tilg.-Frist wurden in Berlin mit einem Teilbetrage von fl. 3 000 000 am 6./11. 1886 von der Berliner Handels-Ges. zum Kurse von fl. 81.25 für je fl. 100 nom. auf- gelegt. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Durch Verl. im Juni u. Dez, per 1./10. bezw. 1./4. zu pari. Zahlst.: Berlin: Berliner Handels-Ges., eigene Kassen in Österr.-Ungarn. Beim Handel an der Berliner Börse werden seit 1./7. 1893 fl. 100 = M. 170, vorher fl. 100 = M. 200 ge- rechnet. Kurs Ende 1890–1901: 89, 87, 84.80, –, 95, 96.10, –, –, –, –, 99, 101 %. Notiert in Berlin. Coup.-Verj.: Nach 3 Jahren, verl. Stücke nach 30 J. Sicherheit: Für die pünktl. * „ — = * Verzinsung u. Bezahlung des Kapitals der Pfandbr. haften vorzugsweise die Hyp.-Forder. u. ausserdem das sonst. bewegl. u. unbewegl. Vermögen der Bank. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Spät. im Febr. Stimmrecht: Je 20 Aktien = 1 St., jedoch hat jedes Mitgl. nur 1 St. Gewinn-Verteilung: Von dem Reingewinn zunächst 4 % Div., von dem verbleib. Gewinn * * * == 85 * = 0 10 % an R.-F. und 2 % an Pensions-F., von dem Reste ist, solange die Gesamt Div. 6 % nicht übersteigt, die eine Hälfte der für die Aktionäre entfallenden Div. zuzurechnen, die andere Hälfte fällt den beiden Staatsverwaltungen zu. Von dem weiter erübrigenden 8 3 „ „ Teile des Gewinns an die Aktionäre und an die Staatsverwaltungen. Genügen die Jahreserträgnisse nicht, um 4 % Div. zu verteilen, so kann der R.-F. herangezogen werden, falls derselbe nicht unter 10 % des A.-K. herabsinkt. Bilanz am 31. Dez. 1901: Aktiva: Metallschatz: Goldmünzen, Gold in Barren etc. 1 116 133 855, Goldwechsel auf ausw. Plätze u. ausländ. Noten 59 996 832, Silbercourant- u. Teilmünzen 271 939 501; Staatsnoten 6 263 772, Wechsel, Warrants u. Effekten: in Wien 79 186 658, in den österr. Fil. 107 394 811, in Budapest 80 999 014, in den ungar. Fil. 67 474 665; Dar- lehen gegen Handpfand: in Wien 26 270 260, in den österr. Fil. 24 429 780, in Budapest 4 200 000, in den ungar. Fil. 11 446 820: eingelöste verf, Effekten u. Coup. 89 630, Dar- lehensschuld der Staatsverwalt. 60 000 000, Hypothekardarlehen 299 830 049, angekaufle Bankpfandbr. 17 757 036, Effekten des R.-F. 7 935 212, do. des Pens.-F. 10 958 524, Gebäude u. Fundus instructus 19 550 708, sonstige Aktiva 79 030 217.