Kusländische Eisenbahnen. Sicherheit: Gemäss Dekret vom 16. Okt. 1890 unbedingte Garantie der brasilianischen Centralregierung; selbige zahlt bei Fälligkeit die Zinsen und dotiert den Amortisations- fonds; ausserdem nach der Anleihe von 1889 das gesamte Vermögen der Gesellschaft Aufgelegt 12./13. April 1893 zu 80 % in London, Amsterdam, Antwerpen und Brüssel. ist berechtigt, mit Einwilligung der Gesellschaft den Amortisationsfonds zu verstärken. Dänische Eisenbahn. Ostseeländische Eisenbahn in Kopenhagen. Gegründet: Auf Grund der Konc. v. 24./5. 1875. Zweck: Herstellung und Betrieb einer Eisenbahn auf der dänischen Insel Seeland, welche dite Städte Kjage mit Faxe und Radvig verbindet. Rückkaufsrecht des Staates: Vom 1. Juli 1904 hat die dänische Regierung das Recht, die Bahn mit allem Zubehör zu übernehmen. Kapital: Kr. 1 600 000 in Aktien, davon sind Kr. 1 000 000 mit 4 % Zs. vom Staate garantiert, in Stücken à Kr. 400, 800, 2000. Zs. für die garant. Aktien: 1./1., 1./7. Zahlstelle: Hamburg: Nordd. Bank in Hamburg. 4 % Obligationen: Kr. 2 098 800 in Stücken à Kr. 400, 800, 2000. Zinsen: 1./1., 1./7, Tilg. Durch Rückkauf oder Verl., bisher noch nicht stattgefunden, bei der Verstaatl. 1904 tritt mit 6 monat. Frist Kündig. ein. Zahlst.: Hamburg: Nordd. Bank. Kurs Ende 1890–1901: 100, 98, 99.75, 100, 103, 102, 101, 101.50, 100.50, 98.50, 95, 98 %. Notiert in Hamburg. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Dividenden 1890–1901: 4, 4, 4, 4, 4, 4, 4, 4, 4, 4, 4, 4 %. Kurs Ende 1890–1901: 100.25, 97, 97, 100, 101, 101, 101, –, 97, 93.50, 98.50 %. Notiert Hamburg. Gewinn u. Verlust 1901: Betriebseinnahmen 229 387, Betriebsausgaben 183 610, Überschuss 45 777, hiervon ab Ausgaben für Materialbeschaffung etc. 3753, R.-F. 2288, Tant. 1846, Oblig.-Zs. sowie 4 % Div. auf Kr. 1 000 000 Aktien 123 952, ergiebt Defizit Kr. 86 062, der durch Staatszuschuss gedeckt ist. Holländische Eisenbahnen. Ümsterdam-Rotterdamer Eisenbahn (Hollandsche Ijzeren Spoorweg-Maatschappii), Aamsterdam. Gegründet: Am 8./8. 1837. Neues Statut vom 22./11. 1890. Zweck: Bau und Betrieb von Eisenbahnen und Trambahnen, sowie Betrieb anderer Eisen- bahnen und Trambahnen. Die Ges. erwarb im Jahre 1899 die König Willem III. Eisenbahn, welche sie schon seit Jahren gepachtet hatte; ausserdem übernahm sie durch Vertrag vom 1. Sept./15. Nov. 1899 den Betrieb der Ahaus-Enscheder Eisenbahn-Ges. auf die Dauer der Koncession dieser Ges. Nach dem Vertrage hat die Betriebsunter- nehmerin an die Eigentümerin zu zahlen 4 % auf die Aktien A im Betrage von M. 1000000 und 3 % auf die Aktien B im Betrage von M. 500 000. Falls in irgend einem Jahre die Betriebseinnahmen die Betriebskosten und den für die 4 %ige Verzinsung der Aktien A nötigen Betrag nicht erreichen sollten, so bleibt das Defizit zu Lasten den Betriebsübernehmerin und findet eine spätere Verrechnung desselben nicht statt; dagegen ist die Zahlung des für die 3 %ige Verzinsung der Aktien B nötigen Betrages als ein zinsenloses Darlehen zu betrachten, wofür die Eigentümerin von der Pächterin belastet wird, falls und insofern jene Zahlung in irgend einem Jahre durch die Betriebseinnahme nach vorherigem Abzug von a) 25 000 hfl. für die Betriebskosten, b) 36 Cents pro Zug- kilometer, welcher im regulären Dienst mehr zurückgelegt sein wird, als von? zügen in jeder Richtung, c) dem für die 4 %ige Verzinsung der Aktien A nötigen Betrag nicht gedeckt wird. Wenn in irgend einem Jahre die Einnahmen die Summe der a), b) und c) genannten und für die 3 % ige Verzinsung der Aktien B nötigen Beträge übersteigen, so wird der Überschuss zunächst zur Rückzahlung der geschossenen Summe verwendet; von dem danach verbleibenden Einnahmerest ir 15 Eigentümerin abermals ein Betrag gleich 1 % des A.-K. B überwiesen, und 650 alsdann noch übrig bleibenden Rest soll die Pächterin 25 % und die Eigentür fek erhalten. Die Betriebsübernehmerir ist befugt, die Ahaus-Enscheder Bahn, vorbe a der Genehmigung der beiderseitigen Staatsregierungen. zu kaufen, a Eigentümerin von dieser Absicht ein Jahr zuvor Kenntnis gegeben hat. Sie 3 zu zahlen: a) 100 % auf die Aktien A und B; b) den Betrag der für den Bau 0 3 bahn von der Eigentümerin ferner empfangenen Subsidien, insoweit diese 131 000 15 Kauf der Nebenbahnen zurückzuzahlen sind; c) eine Prämie von 50 000 M. 9166 9288 Strecken: Die Gesamtlänge der eigenen und gepachteten Linien betrug im Jahre 190 Rale Koncession: Die Dauer derselben währt bis zum 31. Dez. 1940, falls der Betrieb nicht durch den niederländischen Staat übernommen wird.