Osterreich-Ungarische Eisenbahnen. zweck: Vollendung und Betrieb der durch die Konc.-Urkunde vom 1./1. 1855 und durch spätere Konc.-Urkunden überlassenen Eisenbahnen; Bau, Vollendung und Betrieb aller anderen Eisenbahnen und Verbindungsstrassen, welche in Zukunft von der Ges. durch Konc. erworben, gepachtet oder eingelöst werden; jeder Fahrdienst zu Wasser und zu Lande, welcher in Verbindung mit den der Ges. gehörigen oder durch sie gepachteten Eisenbahnen eingerichtet wird, unbeschadet aller bereits erteilten Privil. und Konc.; Benutzung und Betrieb aller Grundstücke, Forsten, Berg- und Metallwerke, Maschinen- und anderen Fabriken, welche gegenwärtig oder künftig von der Ges. durch Konc. erworben, gekauft oder gepachtet werden. Koncessionsdauer: Bis 31./12. 1965. Bahngebiet am 31. Dez. 1901: Alte Linien, Brünn-Rossitz, Chotzen-Braunau und Sekundär- bahnen: Bodenbach-Brünn u. Trübau-Olmütz 471,375 km, Marchegg-ungarische Grenze 2,304 Kkm, Wien- Bruck-ungar. Grenze 41, 170 km, Brünn-Segen Gottes-Oslavan (samt Abzweigungen) 29,051 km, Chotzen- Braunau und W enzelsberg- Starkotsch 107,495 Kkm. Chotzen-Leitomischl 21,778 km, Preloué-Prachovic und Tasowitz-Kalk-Podol 21,000 km. Poriéan-Sadska 5,762 km, Kralup-Welwarn 9,744 km, Lobositz-Libochovitz 13, 858 km, Sadska-Nimburg 7,716 km, Minkovic-Svolenoves 7,593 km, Pecek-Zasmuk-Becévar, Bosic- Kaufim u. Bosic-Svojsic 28,250 km, Rudelsdorf-Landskron 3,486 km, Brünn-Tischnowitz- Vorkloster u. Zwittawa-Uferbahn 29,350 km, Schwarzbach-Littau 2,531 km. Jensovic- Luzec 3,173 km, Segen-Gottes-Okfisko u. Studenetz-Gross-Meseritsch 73,559 km, Freude- nauer Flügelbahn 1,160 km, Enzersdorf-Poysdorf 9,198 km, Ottendorf-Reichsgrenze- Mittelsteine 10,713 km, Brünn (unterer Bahnhof)-Vlarapass-ungarische Grenze (samt Abzweigungen) 188,795 km, Schwechat-Mannersdorf (samt Verbindungs-Kurve in Götzen- dorf 29,195 km, Bruck-Hainburg 21, 206 km, Brandeis a/E.-Celakowic-Mochow 11,927 km. Zusammen 1151,389 km. Ergänzungsnetz: Wien-Stadlau-Stfelitz 143,660 km. Stadlau- Marchegg 35,606 km, Grussbach-Znaim 25,604 km, Schlachthaus- Bahn 2,526 km, Abzweigung-Süssenbrunn 6,147 km, Donau-Uferbahn 0,865 km, Schleppbahn zu den Szalläsen des Wiener Central-Viehmarktes 0,526 km. Zusammen 214,934 km. Im ganzen 1366,323 km. Ausserdem befindet sich im Betriebe der Ges. die der Zwolenowes- Smecnaer Eisenbahn-Ges. gehörende Secundärbahn Zwolenowes-Smecna mit 9,957 km Länge sowie die dem Konsortium der Lokalbahn Brandeis a. E.- Neratowitz gehörende Lokalbahn Brandeis a. E.- Neratowitz mit 15,327 km Länge. Die Ges. erwarb Ende 1882 f. 6375 800 Aktien und fl. 6 375 300 5 % Oblig. der Böhmischen Kommerzialbahnen, welche verschiedene kleine Linien in Böhmen betreiben. Bilanzwert Ende 1901 K 15 033 290. Diese Ges. hat die Verzinsung ihrer Oblig. 1883–89 nicht aufgebracht, von der fehlenden Aktienrente ganz abgesehen. Die betr. Schuld betrug Ende 1901 K 1 243 566. Die Ges. besitzt auch die Aktien der Zwolenowes-Smecnaer Bahn, Ende 1901 in der Bilanz K 2 219 600, und Domänen, Berg- u. Hüttenwerke mit Werksbahnen in Ungarn, Ende 1901 im Bilanzwerte von K 50 634 091. Rückkaufsrecht: Die österreichische Regierung ist berechtigt, vom 14. Sept. 1902 ab jeder- zeit die auf österr. Gebiete liegenden Eisenbahnen der Gesellschaft einzulösen; rück- sichtlich der gesellschaftlichen Lokalbahnen jederzeit. Bei Brünn-Rossitz ist kein staat- liches Einlösungsrecht normiert. Als Basis für den Einlösungspreis wird die mittlere Reineinnahme der 5 besten unter den letzten 7 Jahren genommen, doch darf die- selbe nicht geringer sein als der Reinertrag des letzten Jahres. Dieser Durchschnitts- betrag ist der Ges. in halbjährl. Raten bis zum Ablauf der Koncessionsdauer zu zuahlen. Die ungarische Regierung hat lt. Vertrag vom 7. Juni 1891, genehmigt durch Beschluss der Generalversammlung vom 9. Juli 1891, die auf ungarischem Gebiete liegenden Eisenbahnlinien der Gesellschaft samt allem beweglichen und unbeweglichen Zubehör v. 1./1. 1891 an eingelöst. Als Einlösungspreis zahlt die Regierung jährl. K 21 330 000 = fl. 10 665 000 unter Abzug von 10 % Steuer K 19 197 000 == fl. 9 598 500 der Gesellschaft bis zum 31./12. 1965. Diese Zahlungen sind frei von allen jetzigen und zukünftigen Steuern etc. Sollte in dem Monate vor der Fälligkeit einer halbjährlichen Rate der Durchschnitts-Geldkurs der fl. 8 Goldstücke in Wien den Kurs von fl. 9.36 Noten (== 117 ―― übersteigen, so erhöht sich die von der Regierung zu entrichtende Rate um die Kurs- steigerung über 117 % auf K 6500 000 = fl. Gold 3 250 000 (Aufzahlung 1901 K 309 721). – Die seit 1./1. 1891 für die Marchthalbahn und Lokalbahn Ipolysagh-Balassa-Gyarmath bezahlten Beträge und Auslagen für Investitionen inkl. Fahrmaterial werden der Ge- sellschaft ersetzt. Zur Beschaffung der hierzu nötigen Mittel gewährte die Gesellschaft dem Staate einen Vorschuss von K 10 000 000 = fl. 5 000 000. Dieser Vorschuss ist auf die beiden Linien pfandrechtlich einzutragen, er wird verzinst und getilgt durch eine vom Staate an die Gesellschaft ab 1891–1965 au zahlende stenerfreie Annuität von K 500 000 = fl. 250 000 in halbjährlichen Raten à K 250 000 = fl. 125 000 je am u. 1./7. Für die an den Staat übergebenen 11 406 Aktien und die eingelösten per 1=3 1892 gekündigten 5 % Prior.-Oblig. der Arad-Temesvar-Eisenbahn zahlt Ungarn eine steuerfreie Annuität von K 577 490 = f. 288 745 in halbjährlichen Raten à K 288 745 = fl. 144 372.50, erstmals 1./3. 1892 und letztmals 1./9. 1958. Die in Ungarn liegenden, nicht den Gegen- stand der Einlösung bildenden Domänen, Berg- und Hüttenwerke der Gesellschaft nebst