375 Dividenden 1884–1901: ½, 1, ½, ½, 1, ½, ½, , , „ Zahlung der Div. ohne Abzug in österr. Noten. Verj. der Div. in 5 J. Direktion: Präs. Gustav Gerhardt; Vice-Präs. Paul Boehme; Mitglieder: Jos. Haller, kgl. Rat, Edmund von Simon, kgl. Rat, Emerich von Sonnenberg, Georg Fromberg, kgl. Komm.- Rat, Dr. Desider von Horänszky. Betriebsdirektion Sopron: Gejza von Garlathy, Betriebsleiter. Aufsichtsrat: Adolf Fenyvessy, Stefan Kerékgyärto, James Tottis, Dr. Moritz von Palugyay. Zahlstellen: Frankfurt a. M.: von Erlanger & Söhne; Berlin: Born u. Busse, C. Schlesinger- Trier & Co., Commanditges. a. A.; Wien: Eisenbahn Wittmannsdorf-(Leobersdorf)-Ebenfurt. Salzburger Eisenbahn und Tramway-Gesellschaft, Salzburg. Gegründet: Am 27. März 1888. Zweck: Betrieb 1) der Dampftramway von Salzburg-Bahnhof über Hellbrunn und Grödig nach St. Leonhard-Drachenloch in der Richtung nach Berchtesgaden, Koncession vom 21. April 1885 bis 21. April 1975; ferner 2) der Zweiglinie nach Station Parsch der K. k. österr. Staatsbahnen und der Gaisbergbahn, Koncession vom 15. OÖOkt. 1892 bis 21. April 1975; sodann 3) der Drahtseilbahn auf die Festung Hohen-Salzburg, Kongession vom 2. Juli 1888 bis 21. April 1975, 4) der Pferdebahnlinien in der Stadt Salzburg, Koncession vom 2. Mai 1892 bis 21. April 1975, 5) der Sekundärbahn von Salzburg- Bahnhof über Oberndorf nach Lamprechtshausen mit Anschluss an die k. k. Staatsbahnen und an die Linie Salzburg-Bahnhof über Hellbrunn nach St. Leonhard-Drachenloch, Koncession vom 10. April 1895 bis 21. April 1975; sowie die Errichtung, Erwerbung oder Pachtung anderer Linien und Kommunikationsmittel, oder der Betrieb des Speditions- geschäfts, von Hotels etc. Für die Sekundärbahn Salzburg-Lamprechtshausen zahlt die Stadtgemeinde Salzburg einen Beitrag von K 12 000, zahlbar in 4 gleichen Jahresraten zu K 3000, zahlbar am 31. Dez. jeden Jahres von 1900 ab und das Land Salzburg auf 10 Jahre eine jährl. Subvention von K 6000. Der Betrieb sämtlicher Linien wurde vom 1. Jan. 1895 ab auf 10 Jahre verpachtet, gegen ein Pachtgeld, welches einer 5½ % Div. auf das A.-K. entsprach. Dieser Pachtvertrag ist infolge entstandener Differenzen durch Vertrag vom 22. Juli 1896, genehmigt in der ausserordentl. G.-V. vom 21. Sept. 1896, zum 31. Dez. 1896 aufgelöst. Hierdurch ist der Salzburger Eisenbahn- und Tramway- Ges. eine Abfindung von K 320 000 zugefallen. Am 21. Juli 1896 wurde mit der Ver. Eisenbahnbau- und Betriebs-Ges. in Berlin ein von derselben G.-V. genehmigter Vertrag geschlossen, nach welchem die genannte Ges. vom 1. Jan. 1897 ab den Betrieb der Bahn für Rechnung der Salzburger Eisenbahn- und Tramway-Ges. auf die Dauer von 5 Jahren, also bis zum Jahre 1902, führt. Nach diesem Vertrage sind der Ver. Eisenbahnbau- und Betriebs-Ges. die sämtlichen Betriebseinnahmen sowie die vorgenannte Abfindungssumme von K 320 000 überwiesen, wogegen sie alle Auslagen zu bestreiten und auf das Gesell- schaftskapital von K 4 660 000 für die nächsten 5 Jahre eine Div. von 5 % zu garantieren hat. Sollten die Einnahmen in einem der Vertragsjahre eine Verteilung von mehr als 5 % Div. zulassen, so erhält die Salzburger Eisenbahn- und Tramway-Ges. 60 % des desfallsigen Überschusses. Ebenso erhält dieselbe, soweit die der Ver. Eisenbahnbau- und Betriebs-Ges. überwiesenen K 320 000 durch deren Garantie bei Ablauf des Betriebs- Yertrages nicht in Anspruch genommen sein sollten, die Hälfte von dem etwa verbleib. Überschuss. Infolge des G.-V.-B. vom 29. April 1898 hat der V.-R. behufs Einführung des elek- trischen Betriebes in der Stadt Salzburg vorläufige Abmachungen mit der A.-G. Siemens & Halske in Berlin getroffen; jedoch konnten die Verhandlungen wegen der Genehm. der Projekte für die elektrische Strassenbahn noch nicht zum Abschluss gebracht werden. Die G.-V. v. 28./4. 1902 genehmigte die Aufnahme eines Darlehns von K 750 000 zur Deckung der Aufwendungen für die Vollendung des Baues der Linie Salzburg-Lamprechts- hausen, den Umbau der Station Nonnthal, die Beteiligung bei der Errichtung einer elektr. Strassenbahn in der Stadt Salzburg an Stelle der früheren Pferdebahn und andere HErweiterungen und Ergänzungen der bestehenden Anlagen. Rückkaufsrecht: Nach Ablauf der Koncessionen ad 1–5 fällt das Eigentum der Unter- nehmungen ohne Entgelt dem Staate resp. der Stadtgemeinde Salzburg zu. Gegen Ent- schädigung kann der Staat die Unternehmungen zu 1, 2 und 5, die Stadtgemeinde Salzburg die Unternehmungen zu 3 und 4 auch schon vor Ablauf der Koncessionszeit erwerben. In diesem Falle zahlt der Staat für die noch fehlende Koncessionsdauer eine mindestens 5 % Rente oder eine dementsprechende Kapitalsabfindung, die Stadtgemeinde Salzburg für das Unternehmen zu 3 die gleiche Entschädigung, und für den Erwerb der Pferdebahn den Schätzungswert des unbeweglichen Eigentums. Kapital: K 4 660 000 = fl. 2 330 000 in Aktien à K 400 = fl. 200. Die Aktien werden nach einem Tilgungsplane innerhalb der Koncessionsdauer getilgt; an Stelle der getilgten Aktien werden Genussscheine verabfolgt, welche auf die Super-Div. Anspruch haben. Bisher getilgt K 45 200.