Portugiesische Eisenbahn. 393 oder deren Regelung nicht in dem gegenwärtigen Übereinkommen vorgesehen oder schliesslich, deren Regelung an jenem Datum nicht vor den zuständigen Gerichten an- hängig war, werden für verfallen und wertlos angesehen. Die auf die Jahre 1891 und 1892 bezüglichen Coupons der Schuldverschreibungen, welche nicht zur Zahlung an- gezeigt worden sind, werden für verfallen und wertlos erklärt, nachdem die Coupons des Jahres 1893 bezahlt sind. Die alten Schuldverschreibungen der Ges. werden nach den folgenden Bestimmungen umgetauscht oder abgestempelt: 1) Die gegenwärtig in Umlauf befindlichen 3 %, 4 % und die 2. u. 3. Serien der 4½ % Schuldverschreibungen werden ohne irgend eine Anderung des Nennwertes oder des Zinsfusses umgetauscht oder abgestempelt. Jeder Gruppe von drei dieser Schuldverschreibungen stehen eine privilegierte Schuldverschreibung ersten Ranges und zwei Privilegierte Schuldverschrei- bungen zweiten Ranges desselben Nennwertes und desselben Zinsfusses zu. 2) Jede der 94 510 Stück 4½%% Schuldverschreibungen der ersten Serie der Beira-Baixa wird als privilegierte 3 % Schuldverschreibung ersten Ranges umgetauscht oder abgestempelt. Die gegenwärtigen Schuldverschreibungen, die im Verlaufe von fünf Jahren von dem Datum an, an welchem die Ges. die Annahme der Titel zum Umtausch und zur Stem- pelung anzeigt, nicht vorgelegt werden, verfallen zu gunsten der Ges. Die in Ver- tretung der verfallenen Schuldverschreibungen ausgefertigten neuen Schuldverschreib. ersten Ranges werden der Specialreserve zugefügt. Der Nennwert der entsprechenden Pirivilegierten Schuldverschreibungen zweiten Ranges wird von den Passiven abgezogen. Kapital: Milr. 6 300 000 = frs. 35 000 000 in Aktien à reis 90 000 oder frs. 500. Cbligationen: 3 % garant. Prior.-Obligationen von 1886: früher 4½ % nach dem Ab- kommen vom 4. Mai 1894 in 3 % privileg. Obligationen I. Ranges (Beira-Baixa) ab- gestempelt ab Dez. 1895; Obligationen, welche bis 1. Jan. 1901 inkl. zur Abstempelung nicht eingereicht sein sollten, verfallen zu gunsten der Gesellschaft. Milr. 8 505 900 = M. 37 804 000 in Stücken à Milr. 90, 450 = M. 400, 2000. Zinsen: 2. Jan., I. Juli. Tilgung: Durch Ankauf oder Auslosung vom 1. Semester 1898 ab innerhalb spätestens 150 Semestern. Zahlstellen: Berlin, Darmstadt u. Frankfurt a. M.: Bank für Handel und Industrie. Zahlung der Coupons und verlosten Stücke frei von jeder portugiesischen Steuer in Mark. Ausser den Couponbogen für die festen Zinsen sind noch solche für Supplementzahlungen den Stücken beigegeben. Die Supplementzahlung kann bis auf 1½ % erfolgen. Aufgelegt am 7. u. 8. Dez. 1886 M. 20 000 000 zu 93.50 % u. am 25. Okt. 1887 M. 4500 000 zu 94.70 %. Kurs Ende 1890–1901: In Berlin: 95.50, 44, 42.75, 35, 63.40, 65.25, 66.25, 60.30, 65.50, 63.30, 63.50, 66.75 %. In Frankf. a. M.: 94.20, 42.20, 43, 34.50, 63.40, 65.20, 66, 60.10, 65.65, 63, 63.70, 67 %. – In Hamburg: 95.50, 44, 41.50, 34, 62.50, 64.50, —, 59.80, 65, 62.50, 63.10, 66.40 %. – In München Kurs stets gestrichen. – Usance: Notierung ab 1./1. 1892 bis 1./1. 1896 franko Zs., seitdem 3 %. 4½ % Prior.-Obligationen von 1889: Nach dem Abkommen vom 4. Mai 1894 erhielten die IInhaber der 4½ % Obligationen von 1889 für je 3 Obligationen à M. 400 eine neue brivileg. 4½ % Obligation I. Ranges à M. 400 und zwei Obligationen II. Ranges à M. 400 mit veränderlichem Zinsfuss bis zu 4½ % und zwar von 1898 ab. Die Abstempelung der alten Obligationen wurde vom 1. Ökt. 1896 ab vorgenommen, und müssen die alten Obligationen bis zum 1. Okt. 1901 zur Abstempelung eingereicht werden, widrigenfalls sie zu gunsten der Ges. verfallen. Seit 19./10. 1896 werden in Berlin u. Frankfurt a. M. amtlich notiert: 4½ % privileg. 1889 abgest. Obligationen I. Ranges: Stücke à M. 400 (mit neuen Nummern 18–8504, rot abgestempelt). Zs.: 1./1., 1./7. Tilg. siehe unter Übereinkommen. Zahlst.: Hherlin, Darmstadt u. Frankf. a. M.: Bank f. Handel u. Ind. Ende 1896–1901: In Berlin: 82.75, 72.75, 82, 79, 83.80, 87.60 %. –— In Frankf. a. M.: 82.90, 71.50, 82.30, 79.50, 83, 87.90 4½ % abgest. 1889 Obligationen II. Ranges mit veränderl. Zinsfuss: Stücke à M. 400 (mit neuen Nummern 1–17 014, grün abgestempelt mit Coup. ohne Fälligkeitsdatum). Coup. Nr.. 1 wurde am 1./7. 1901 mit M. 1.80, Nr. 2 am 1./7. 1902 mit M. 3 für jede einfache Oblig. eingelöst. Tilg. siehe unter Übereinkommen. Zahlst.: Berlin, Darmstadt und Prankf. a. M: Bank f. Handel u. Ind. Ende 1896–1901: In Berlin: 13, 11.60, 20.25, 23, 24, 0– In Frankf. a. M.: 13, 11, 20.60, 23, 24.30, 26.30 %. – Usance: franko Zs. Verj. der Coup. und Oblig. in 5 J. n. F. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Dividenden 1894–1901: 0 %. Gewinn u. Verlust 1901: Bruttoeinnahmen einschl. der Garantie-Zahlungen 29 778 618, ab Betriebsausgaben 12 736 437, Steuern 358 902, Ausgaben für Instandhaltung der Bahn- anlagen u. des Materials 1 767 917, div. Ausgaben für Zs. etc. 21 974, Entschädigung an Cegnteno & Co. 69 444, bleiben verfügbar 14 851 643; hiervon Zs. für die Oblig. I. Ranges einschl. der Goldprämie 11 518 414, Amort. der Oblig. I. Ranges 973 515, do. II. Ranges 227 296, Übertrag an dem Spec.-R.-F. 235 971, bleiben für die Oblig. II. Ranges frs. 1 896 446. Dieser Betrag gestattet eine Verteilung von frs. 2.50 auf die 3 % Oblig. II. Ranges, frs. 3½ auf die 4 % Oblig. II. Ranges u. frs. 3.75 auf die 4½ % Oblig. II. Ranges.