414 Ausländische Eisenbahnen. Div.-Zahlung nach der G.-V.; früher frs. 1 = M. 0.80, seit 1883 aber, falls dieser günstiger, zum kurzen schweiz. Wechselkurse. Coup.-Verj.: 5 J. n. F. – Die letzte Div. (pro 1900) wurde bezw. wird gegen Abgabe des Talon bezahlt. Schweizerische Nordostbahn in Liquidation in Zürich. Die G.-V. vom 2./11. 1901 genehmigte den Rückkaufsvertrag; sodann beschloss eine weitere G.-V. am 27./12. 1901 die Auflösung und Liquid. der Ges. Nach den Beschlüssen der letzten G.-V. wurde die Liquid. in folgender Weise durchgeführt. In erster Linie wurden die noch in Umlauf befindlichen 1033 Prior.-Aktien am 31./12. 1901 mit je frs. 590 zurückbezahlt. Die übrigen Aktien erhielten vom 21./1. 1902 an bei der Schweizerischen Kreditanstalt in Zürich, dem Schweizerischen Bankverein in Basel, Zürich, St. Gallen, der Eidgenössischen Bank in Zürich und deren Comptoirs in Basel, St. Gallen, Bern und Genf, der Kantonal- bank von Bern als erste Liquidationsrate frs. 27,.50 per Aktie gegen Ablieferung des zu der Aktie gehörigen Couponbogens mit den Div.-Coup. für das Jahr 1902 und folgende und Talon. Sodann mussten innerh. der Frist vom 24./2.–10./3. 1902 die Aktien zum Um- tausch gegen die von der Schweizer. Eidgenossenschaft als Kaufpreis übergebenen 3½ % Bundesbahn-Oblig. eingereicht werden. Die Inhaber der Aktien, für die der Umtausch in natura stattfand, erhielten für je 2 Aktien der Schweizer. Nordostbahn eine 3½ % Bundes- bahn-Oblig. von frs. 1000 mit vom 31./12. 1901 ab lauf. Zs. Die Inhaber von Aktien, für welche ein Umtausch nicht stattfand, erhielten für jede Aktie einen Barbetrag von frs. 498.75 nebst 3½ % Zs. vom 31./12. 1901 ab. Für diejenigen Aktien, welche nach dem 10./3. 1902 eingereicht werden, wird der Barbetrag von frs. 498.75 nebst 3½ % Zs. bis zum 10./3. 1902 ausbezahlt. Mit dem 11./3. 1902 hört jede Zinsvergütung auf. An Stelle der Aktientitel erhielten die Aktionäre Inhaber-Certifikate, die als Stimmrechtsausweis für die G.-V. und als Legitimationsurkunde zum Bezuge des auf jede Aktie etwa noch entfallenden Schluss- betreffnisses der Liquid. dienen. 4 % Anleihe von 1887 u. 1889. Bis frs. 160 000 000, hiervon begeben frs. 87 000 000 vom 1./10. 1887, und frs. 5 000 000 vom 1./3. 1899, zus. frs. 92 000 000. Stücke à frs. 500. Zs.: Em. 1887: 1./4., 1./10, Em. 1889: 1./6., 1./12. zum jeweiligen Tageskurse. Tilg.: Nach Plan Em. 1887 ab 1897 bis 1954; Em. 1889 ab 1./6. 1897 bis 1./12. 1903; ab Beginn der Tilg. können die Anleihen mit halbjährl. Frist ganz oder teilweise gekündigt werden. Sicherheit: Pfandrecht I. Ranges auf die Nordostbahn exkl. ehem. Nationalbahn u. Linien Effretikon-Hinweil u. Sulgen- Gossau. Zahlst.: Berlin: Berl. Handels-Ges., Deutsche Bank, Bank f. Handel u. Ind., Dis- conto-Ges., Rob. Warschauer & Co.; Frankf. a. M.: Fil. d. Bank f. Handel u. Ind., Fil. der Deutschen Bank, Deutsche Eff.- u. Wechsel-Bank, Disconto-Ges., Joh. Goll & Söhne, Commerz- u. Disconto-Bank, ferner in Augsburg, Karlsruhe, Leipzig, München, Mülhausen, Strassburg, Stuttgart, Wien und in diversen Schweizer Plätzen. Kurs 1889–1901: In Frankf. a. M.: Em. 1887: 103.10, 101.80, 102, 103.80, 103.70, 102.70, 102.50, 100.60, 101, 102, 100.80, 101, 101.20 %. Gesellschaft der Vereinigten Schweizerbahnen in Liquid. in St. Gallen. Verstaatlichung: Die ausserord. G.-V. v. 21./1. 1902 genehmigte den Vertrag, den die vom V.-R. gewählte Rückkaufskommission am 22./1 1. 1901 mit dem Vertreter des schweizer. Bundesrates über den freihändigen Rückkauf des Bahnunternehmens abgeschlossen hatte, und der am 30./11. 1901 vom V.-R. und am 9./12. 1901 vom schweizer. Bundesrate die Ge- nehmigung erhalten hatte und die ausserord. G.-V. vom 20./5. 1902 beschloss die Liquid. der Ges. Der Kaufpreis, welchen der Bund der Ges. für die Abtretung ihres Vermögens am 30./6. 1902 zu zahlen Hatte, betrug frs. 40 220 000, und zwar frs. 22 000 000 in 3½ % Oblis. des Eidgenössischen Staatsanlehens von 1899 (sog. Bundesbahn-Anleihe) al pari in Titeln zu frs. 1000 mit Zs.-Genuss vom 1./1. 1901 sowie frs. 18 220 000 in bar, Wert 1./1. 1901, mit Zinsvergütung zu 3½ % bis zum Tage der Zahlung. Ausserdem blieb der Vortrag auf das Tahr 1901 im Betrage von frs. 127 324.38 zur freien Verf. der Ges. Die Verteilung des Kauf- erlöses Zwischen Prior.- und St-Aktien war derart festzustellen, dass den Prior.-Aktien der Nominalwert zuzügl. 4 % Zs. bis zum Tage des Überganges der Unternehmung an den Bund in bar zu bezahlen und ihnen ferner für die Zeit von diesem Datum an bis zum 1./5. 1903 eine Zinsvergütung von % p. a. zu entrichten war, wogegen die St.-Aktien 385 Rest des Rückkaufserlöses erhielten. Nach diesem Repartitionsmodus erhielten am 1./. 1902 die Prior.-Aktionäre frs. 534 per Prior.-Aktie in bar, während den St.-Aktionären es freigestellt wurde, entweder für je 2 St.-Aktien eine Bundes-Oblig. im Nennwerte * frs. 1000 mit Coup. über die vom 1./7. 1902 an lauf. Zs. zu beziehen oder den Erlös der nicht zum Umtausch gelangenden Bundesbahn-Oblig. zu verlangen. Ausser den Bundesbahn- Oblig. oder ihrem Erlös erhielten die St.-Aktionäre am 1./7. 1902 frs. 23 per Aktie in 1385 ferner einen Liquid.-Bonus mit Anrecht auf Bezug einer event. Schlussliquid.-Quote, spät. nach Ablauf der Verjährungsfrist zur Auszahlung zu gelangen hat. Die St.A. waren zum Umtausch innerh. der Zeit vom 1./7.— 15./7. 1902 einzureichen. Die Inhaber Yon St.-Aktien, welche bar einzulösen waren, erhielten für jede Aktie einen Barbetrag von frs. 2 0 nebst 3½ % Zs. für frs. 500 ab 30./6. 1902 bis zum Einlösungstag, längstens bis 15./7. 1902