Mleihen des Deutschen Neiches. Herzogtum Sachsen-Gotha. Herzogl. Landeskreditanstalt in Gotha. Die durch das Gesetz v. 25./12. 1853 errichtete und durch das Gesetz v. 29./3. 1901 neu organisierte Herzogl. Landeskreditanstalt ist eine Staatsanstalt mit selbständiger Rechts- fähigkeit; für ihre Verbindlichkeiten haftet der Staat mit seinem ganzen Vermögen. Die Aufsicht führt das Staatsministerium; neben dem Vorstand der Anstalt besteht ein Beirat aus 5 Mitgl., von welchen 3 vom Herzog ernannt, 2 vom Landtage des Herzogtums Gotha gewählt werden. Die Anstalt gewährt Darlehen: gegen Hypoth. an Grundbesitz, gegen Ver- bfändung hypoth. Forderungen und solcher Wertp., deren Beleihung von der Reichsbank Zugelassen ist, sowie an Stiftungen, Körperschaften und Anstalten des öffentl. Rechtes ets. Die Mittel zum Geschäftsbetriebe erlangt die Anstalt durch Ausgabe von Schuldverschreib. auf den Namen oder auf den Inhaber, ferner ohne Erteilung einer Schuldverschreib. durch Annahme von Geld in lauf. Rechn. gegen einfache Quittung, sowie endlich durch Einzahl. auf Sparbücher. Die Schuldverschreib. der Landeskreditanstalt sind innerhalb des Deutschen Reiches zur Anlegung von Mündelgeld verwendbar. 4 % Schuldverschreib. von 1902. M. 1 000 000 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000., Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Seitens der Gläubiger unkündb., seitens der Anstalt bis 1./4. 1907 unkündb.; von dieser Zeit ab steht der Landeskreditanstalt das Recht zur Ausl. sowie zur völligen oder teilweisen Kündig. der Anleihe zu. Zahlst.: Die Bezirksfinanzbehörden des Herzogtums Gotha, ferner Berlin: Deutsche Bank; Leipzig: Filiale der Privatbank zu Gotha, Meiningen: B. M. Strupp. Eingeführt in Berlin am 8./10. 1902 zu 103 %. Ende 1902: 103.80 %. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K.) 3½ % Schuldverschreib. von 1902. M. 20 000 000 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Seitens des Gläubigers unkündbar, seitens der Anstalt bis 31./12. 1907 unkündbar, von dieser Zeit ab steht der Landeskreditanstalt das Recht zur Ausl. sowie zur völligen oder teilweisen Kündig. der Anleihe zu. Zahlst.: Gotha: Landes- kreditanstalt; Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; Leipzig: Allg. Deutsche Credit-Anstalt; Hamburg: Nordd. Bank; Hannover: Ephraim Meyer & Sohn. Aufgelegt in Berlin, Frankf. a. M. u. Hamburg am 5./1. 1903 M. 5 000 000 zu 100.20 %. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K.) Kurs in Berlin ―― Inleihen preussischer Proyinzen. Provinz Hannover. (Siehe Bd. I, S. 25.) 3½ % Hannoversche Provinzial-Anleihe, Reihe XI. M. 1 000 000 (II. Abt. der Anleihe vom 3./4. 1900 im Gesamtbetrage von M. 14 306 220). Stücke à M. 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./5., 1./11. Tilg.: Vom 1./11. 1903 ab entweder durch Verl. im März per 1./11. oder durch freihänd. Ankauf mit jährl. wenigstens 1 % u. Zs.-Zuwachs, Verstärkung u. Totalkünd. mit 6 monat. Frist zulässig. Eingef. 30./5. 1902 zu 99.80 % in Hannover. Kurs mit Serie I=VI u. IX zus. notiert. – Kurs in Hannover Ende 1902: 100.25 Zahlst. für alle Anleihen: Für die verl. Stücke nur: Provinzial-Hauptkasse zu Hannover; für die Zinsscheine Berlin: Seehandlung; Deutsche Bank, Delbrück Leo & Co., Nationalbank für Deutschl., A. Schaaffh. Bankverein; Hamburg: L. Behrens & Söhne, Hardy & Hinrichsen, Vereinsbank; Hannover: Provinzial-Hauptkasse, Dresdner Bank, Hermann Bartels, Braunschw.-Hann. Hyp.-Bank, Hann. Bank, Ephraim Meyer & Sohn, Vereinsbank; Hildesheim: Hildesh. Bank; Cöln: A. Schaaffh. Bankverein. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K.) der verl. Stücke in 10 J. (F.) Staatspapiere etc. 1902/1903, II. 7 1