Ausländische Industrie-Gesellschaften. Das Monopol der Gesellschaft, wofür dieselbe eine jährliche Pacht von 750 000 türk. Pfund an die Verwaltung der Türkischen Staatsschuld zu entrichten hat, erstreckt sich in gleicher Weise wie für den Rauchtabak auf die Fabrikation u. den Vertrieb von Cigaretten, Einfuhr von Cigarren, Kau- und Schnupftabak frei gegen Erlag des betr. Einfuhrzolls. Die Tabakpflanzer dürfen ihre für den Konsum im Innern des Landes bestimmten Tabake nur an die Regie-Gesellschaft verkaufen. Sie sind verpflichtet, ihre gesamte Tabakernte in den Entrepots der Regie-Gesellschaft zu deponieren, gleichviel, ob die Tabake für den Konsum im Innern des Landes oder zum Export bestimmt sind. In den Ländern des Türkischen Reiches ohne Banderolensystem — mit Ausnahme des Libanon und der Insel Kreta –— ist die Regie-Gesellschaft ermächtigt, die jetzt der Kaiserlich-Türkischen Regierung zustehenden Zölle, sowie ferner die von der Regierung auf Cigarren, Kau- und Schnupftahake gelegten Abgaben und Ligenzsteuern zu erheben. Endlich fallen der Gesellschaft die Ausfuhrzölle für die nach Agypten, Samos, Tunis, Ost-Rumelien und Kreta versendeten Tabake zu. Die Gesellschaft ist befreit von der Grundsteuer auf die zum Zwecke der Fabri- kation und der Aufbewahrung von Tabaksvorräten von ihr zu erbauenden Gebäude, von der Abgabe der Einkommensteuer auf ihre eigenen Revenuen und von der Patent- steuer. Für die von ihr auszugebenden Aktien, sowie auf ihre mit der Regierung und mit Privaten zu schliessenden Verträge ist die Gesellschaft von jeder Stempelsteuer befreit. Die Ausübung des Tabaksmonopols seitens der Gesellschaft innerhalb des gesamten Türkischen Reiches nimmt am 2./14. April 1884 ihren Anfang. Die Dauer der Koncession ist auf 30 Jahre festgesetzt. Die Gesellschaft schloss 1892 ein Übereinkommen mit der Societé du Tombac, wo— nach sie auf die Dauer von 2 Jahren das der letzteren zugestandene Privileg auf Ein- fuhr von Tümbeki gegen eine Entschädigung p. a. von L. T. 10 000 ausübt. 1893 übertrug die Gesellschaft auf die Dauer ihrer Koncession den gesamten Export in ge- schnittenem Tabak und Cigaretten nach Europa der „Turkish- 3%.... limited in London und Constantinopel“, wofür letztere eine Kaution von £ 10 000 stellte, und unter Kontrolle der Regie-Gesellschaft steht. Sie bezieht 50 % des benötigten Tabaks von der Regie-Gesellschaft und garantiert derselben eine Abgabe von L. T. 4000 pro erstes Jahr, 5000 für das zweite, 7000 für das dritte, je 8000 für das vierte und fünfte, 10 000 für jedes der folgenden Jahre. Ausserdem gewährt sie der Regie-Gesell- schaft noch 14 % aus dem Reingewinn. Dieser Vertrag ist im Jahre 1902 gelöst worden, und dieser Zweig des Geschäfts wird jetzt von der Ges. selbst besorgt. Eingezahlt . T. 1 760 000 = £ 1 600 000 = frs. 40 000 000 in 200 000 Aktien à L. T. S.8 8.= frs. 200, eingeteilt in 100 000 einfache, 15 000 fünffache und 1000 25 fache Stücke. Nominelles Aktienkapital L. T. 4 400 000 = £ 4 000 000 = frs. 100 000 000 à L. T. 22 = ― 20 = frs. 500, eingezahlt mit 50 %; gemäss Beschluss vom 16./28. Nov. 1889 wurde mit Genehmigung der Türkischen Regierung das eingezahlte Aktienkapital auf 40 % mit Wirkung ab 1./13. März 1888 herabgesetzt, die mit 50 % = frs. 250 einbezahlten Aktien wurden aà frs. 200 abgestempelt. Gewinn-Verteilung: Vorweg 8 % Zinsen vom Kapital, vom Rest bis L. T. 2 000 000 5 % an die Gründeranteile, von weiteren L. T. 1 000 000 3 %, von noch weiteren Beträgen 2 % ebenfalls an Gründeranteile. Der Überrest wird nach Art. 7 des Cahier des Charges procentualiter an die Regierung, an die Dette Publique Ottomane und an die Gesellschaft verteilt. Vom Uberschuss bis L. T, 500 000 erhält die Dette Publique 35 %, die Regierung 30 %, die Gesellschaft 35 %; vom Überschuss bis zu L. T. 1 000 000 34 %, – 39 %, 27 %; vom Überschuss bis zu L. T. 1 500 000 – 30 %, – 52 %, – 18 %; vom Überschuss bis zu L. T. 2 000 000 – 20 %, – 70 %, – 10 %; vom weiteren Überschuss 15 %, – 75 %, 10 %. Gestattet der Gewinn eines Jahres eine 8 % Verzinsung nicht, so erhalten die Aktien Ersatz aus Erträgnissen späterer Jahre. Obige vorweg entnommenen 8 % Zinsen zuzüglich des letzt verteilbaren Gewinns bilden den Reingewinn der Gesellschaft. Er wird verteilt: 6 % als erste Dividende, vom Rest mindestens 5 % zur Reserve, vom Übrigen 5 % an Verwaltungsrat, Überrest zur Verfügung der G.-V. Bilanz am 28. Febr./12. März 1902: Aktiva: Liquide Werte 667 557.54, Vorschüsse an Tabakbauer u. andere Ausstände 184 113.87, Immobil. u. Mobil. 427 232.18, Rohtabak 678 912.69, Tabakfabrikate 72 653.46, Emballage u. div. Material. 61 848.58, verschied. Debit. 109 937.73, Comptes d'ordre 57 051.14. – Passiva: A.-K. 1 760 000, Asvepts 2485.67, Kautionen 810, R.-Fs. 60 424.32, verschied. Kredit. 82 547.60, Comptes d' ordre 53 747.71, Reingewinn 299 291.89 = Sa. L. T. 2 259 307.18. Gewinn u. Verlust: Einnahmen: Verkauf von Tabakfabrikaten 2 003 605.76, Verkaufs- licenzen 16 062.09, Zollgebühren f. Ausfuhr 121 827.37, Zollgebühren f. Einfuhr 6689.29, Ein- künfte von Bagdad 66 069.43, Zs. 9843.01, Diverse 19 760.67. – Ausgaben: Jährl. Pacht 750 000, Rohmaterial. u. Fabrikat. Kosten 441 532.99, Gehälter 152 131.84, Überwachungsdienst 236 726.66, Provis. f. Verkauf 180 229.25, Transportkosten f. Tabakfabrikate 35 368.33, Re- gistrierung d. Tabakanbaues 33 527.34, div. Ausgaben 115 049.32, Reingewinn 299 291.89 Sa. L. T. 2 243 857.63. Verwendung des Reingewinns: 8½ % Div. 149 600, Gewinnanteil d. Gründerrechte 7924.59, do. der Regierung 45 170.19, do. der Dette Publique Ottomane 52 698.55, Tant. des V.-R. 2315.79, Öberweisung an die R.-Fs. 41 582.76.