Luxemburgische Eisenbahn. . Gewinn u. Verlust 1901/1902: Einnahmen: a) Hauptnetz 7 745 590, b) Ergänz.-Linien 1 702 003, c) der Schiffahrt 178 280, zus. 9 625 873, hierzu Vergüt. für das Ergänz.-Netz 2 150 392 do. für Schiffahrt 60 000, do. für rollendes Material 733 245, do. für Schiffahrts-Material 52 194, Rückvergüt. von Spesen 345 833, Staatsbeitrag für den Bau der Linie Noto-Licata, Scordia- Caltagirone und des Geleises von der Station nach dem Hafen von Siracus 4 911 013. – Aus- gaben: Verwalt.-Kosten 11 135 311, Ausgaben für den Bau der Linie Noto-Licata, Scordia- Caltagirone u. des Geleises von der Station nach dem Hafen von Siracus 4622 479, Amort. d. Gründungskosten 16 657, Provis., Wechsel, Zs., Diverse 171 549, Reingewinn 1 932 554 (davon R.-F. 96 628, ausserord. R.-F. 83 800, Anteil d. Staates 243 897, zur Disposition d. V.-R. 90 504, Div. 1 397 925, Vortrag 19 800). Sa. Lire 17 878 551. Luxemburgische Eisenbahn. Wilhelm Luxemburg Eisenbahn, Luxemburg. (Sociétée Royale Grand-Ducale des chemins de fer Guillaume-Luxemb.) Gegründet: 2./3. 1857, letzte Statutänd. 23./10. 1883. Zweck: Bau u. Betrieb von Eisen- bahnen. Das Bahnnetz der Wilhelm-Luxemburg-Ges. hat eine Gesamtlänge von 260, 80 km. Hiervon werden betrieben: 1) die älteren im Grossherzogtum Luxemburg beleg. Linien mit einer Länge von 174,04 km von der Kaiserl. Gen.-Dir. der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen It. Staatsvertrag v. 11./6. 1872 zwischen dem Deutschen Reiche und Luxembur 2) die in Belgien beleg. Strecke (Luxemburg. Grenze bei Gouvy bis Spa) mit einer Länge von 55 km von der Verwalt. der Belg. Staatseisenbahnen lt. Staatsvertrag v. 11./7. 1872 zwischen dem Deutschen Reiche u. Belgien. Von der jährl. Pacht von frs. 3 000 000 entfallen gemäss Art. 7 des letztgenannten Staatsvertrages frs. 2 500 000 auf die Deutsche Reg. u. frs. 500) 000 auf die Belg. Reg. Die Pacht läuft bis zum 31./12. 1912. Ferner werden betrieben: 3) die im Jahre 1880 u. 1881 eröffnete Zweigbahn Esch-Redingen mit einer Länge von 12,20 km, wovon 10,69 km in Lothringen u. 1,51 km in Luxemburg belegen, von der Kaiserl. Gen.-Dir. der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen lt. Vertrag v. 9./1. 1877 und zwar zur Zeit und so lange ein förmlicher Pachtvertrag nicht zu stande kommt, für Rechnung der Eigentümerin gegen Erstattung der Selbstkosten. Das Vertragsverhältnis dauert bis zum 31./12. 1959, kann jedoch seitens des Deutschen Reiches am 31./12. 1912 mittels vorheriger einjähriger Kündig. gelöst werden: 4) die im Jahre 1883 u. 1884 eröffneten und in Luxemburg beleg. Strecken im Düdelinger und Rümelinger Thale mit einer Länge von 12,62 km von der Kaiserl. Gen.-Dir. der Eisen- bahnen in Elsass-Lothringen lt. Vertrag v. 22./24./10. 1882. Die jährl. Pachtsumme beträgt 4½ % der Anlagekosten; die Pacht läuft ebenfalls bis zum 31./12. 1912. 5) Die am 1./7. 1888 eröffnete und in Luxemburg beleg. Strecke Ulflingen-Preuss. Grenze mit einer Länge von 6,33 km ist an die Königl. Eisenbahn-Dir. Cöln (linksrh.) lt. Vertrag v. 24./2. 1887 verpachtet. Die jährl. Pachtsumme beträgt 4½ % der Anlagekosten, welche M. 1 952 000 micht übersteigen sollen; die Pacht läuft bis zum 31./12. 1959. Den Betrieb führt die Kaiserl. Gen.-Dir. der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen für Rechn. der Pächterin gegen Erstattung der Selbstkosten. Die ausserord. G.-V. v. 30./5. 1901 lehnte die neue Konvention zwischen der Ges. und der Gen.-Dir. der Reichseisenb. in Elsass-Lothr. ab, welche für die Zeit vom 1.1. 1913 bis zum Ablauf der Konc. am 31./12. 1959 Geltung haben sollte, und beauftragte den V.-R., von neuem mit der Gen.-Dir. der Reichseisenb. in Elsass-Lothr. wegen der Konvention zu unterhandeln. Am 16./7. 1902 wurde zwischen der Kaiserl. Gen.-Dir. der Reichseisenbahnen und dem V.-R. der Ges. eine provisorische Übereinkunft abgeschlossen, welche den Pachtvertrag bis zum Erlöschen der Koncession, d. h. bis zum Ablauf des Jahres 1959 verlängert; dieser Vertrag wurde sodann in der ausserordentl. G.-V. vom 20./S. 1902 von den Aktionären der Ges. einstimmig angenommen. Die Gültigkeit des neuen Vertrages ist dadurch bedingt, dass bis zum 1./7. 1903 zwischen dem Deutschen Reiche und dem Grossherzogtum Luxemburg ein Staatsvertrag zu stande kommt, kraft dessen die Luxemburg. Regierung darin einwilligt, dass der Betrieb der auf ihrem Gebiete belegenen Linien von der Kaiserl. Gen.-Dir. bis zum 31./12. 1959 geführt werde. Gelangt dieser Staatsvertrag erst nach dem 1./1. 1903 aber bis zum 1./7. 1903 zum Abschluss, so wird der Vertrag rückwirkend vom 1./1. 1903 ab gültig. Nach dem neuen Vertrage betragen die von der Kaiserl. Gen.-Dir. zu zahlenden Annuitäten: Luxemburg. Netz Esch-Rodange u. Belgische Dudelange-Rume- Linien der Linie Esch- Annuität lange Rodange 1903–1916 Frs. 3 866 400 frs. 219 600 frs. 104 312 frs. 43 454 frs. 4 146 858 1917 „3 866 400 „219 600 „ 104 312 „ 10 863 „ 4 179 449 1918–956 38866 400 219 600 104312 „ 14190312 1957 3 866 400 „ 30 000 „104 312 — „ 4 000 712 1958–1959 „3 866 400 „ — „ 104312 8 „3 970 712 Ausserdem hat die Gen.-Dir. für die ordnungsmässige Unterhaltung sowie für die Aus- führung aller Ergänzungs- und Erweiterungs-Anlagen zu sorgen; ferner übernehmen die Reichseisenbahnen die Rückzahlung einer Subvention von frs. 8 000 000 an den luxem- burgischen Staat, welche dieser der Wilhelm-Luxemburg-Ges. zum Bau ihrer Bahn vor- gestreckt hat. Während der Dauer des Vertrages kann die Wilhelm-Luxemburg-Ges. ohne ausdrückliche Genehmigung der Kaiserl. Gen.-Dir. keine neuen Eisenbahnkoncéèssionen im Staatspapiere etc. 1902/1903. II. V abzgl. Zahlungen Linie von Trois- an die Garanten Gesamte Vierges bis zur preuss. Grenze Jahr