*――§―――― 88.... *―― * Landschaftliche Pfandbriefe etc. 37 4 % Neue Berliner Pfandbriefe. Ausgegeben bis Ende 1902: M. 36 417 800, davon noch in Umlauf Ende 1902: M. 34 508 300 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg. wie bei 3½ % neuen Pfandbr. Erste Verl. Sept. 1902. Eingeführt in Berlin im Jan. 1900. Erster Kurs 12./1. 1900: 102 %. Kurs Ende 1900–1902: 101.90, 102.90, 102.80 %. Notiert in Berlin. Zahlst. für alle Pfandbr.: Berlin: Kasse d. Berliner Pfandbr.-Amtes, Jacquier & Securius, Nationalbank für Deutschland. – Verj. der Zinsscheine in 4 J., der verl. Stücke in 30 J. n. F. Central-Landschaft für die Preussischen Staaten in Berlin, Wilhelmplatz 6. Errichtet: Im Jahre 1873. Statuten genehmigt 21./5. 1873, Nachträge 3./1. 1884, 6./3. 1893, 14./7. 1898, 4./9. 1901 u. 21./6. 1902. Die in den Preuss. Staaten bestehenden landschaftl. Kredit- Institute, namentlich: die Westpreuss. Landschaft, das Ritterschaftl. Kreditinstitut für die Kur- u. Neumark Brandenburg, das Neue Brandenb. Kredit-Institut, die Pomm. Landschaft, die Neue Pomm. Landschaft für den Kleingrundbesitz, das Kredit-Institut für die Ober- u. Niederlausitz, die Landschaft der Prov. Sachsen u. seit 1896 auch die Schleswig-Holstein. Land- schaft bilden einen Verband zur Förderung des Kredits der Grundbes., insbes. durch gemeins. Em. von landschaftl. Central-Pfandbr., unter Vermittelung des Absatzes derselben. Mit Genehm. der dem Verbande angehör. Kredit-Institute können demselben auch andere Preuss. landschaftl. Kredit-Anstalten sich anschliessen. Der Austritt ist jedem der Institute gestattet, sofern dies von den verfassungsmässigen Organen desselben beschlossen wird, jedoch nur zulässig, nach- dem das ausscheidende Institut alle seine Verpflichtungen gegen die Central-Landschaft er- füllt u. landsch. Central-Pfandbr. in der Höhe, in welcher solche auf seinen Antrag zur Ausfertigung gelangt sind, zur Kassierung gebracht hat. Jedes verbundene Institut kann zur Vorbereitung des beabsichtigten Austrittes die Schliessung der Em. von landsch. Central- Pfandbr. für die Grundbesitzer seines Bereichs verlangen. Eine Beteiligung der Ostpreuss. Landschaft findet seit 1888, eine Beteiligung der Neuen Westpreuss. Landschaft seit 1890 nicht mehr statt. Die Central-Landschaft stellt „landschaftl. Central-Pfandbr.' auf Inhaber aus, welche nach Wahl des Darlehensnehmers jährl. mit 4, 3½ oder 3 % verzinst werden. Diese Central-Pfandbr. sind dazu bestimmt, als Valuta für hyp. Darlehen ausgegeben zu werden, welche die Provinzial-Landschaften bewilligt haben. Für die landschaftl. Central-Pfandbr. haften: a) die Fonds jeder einzelnen zur Central-Landschaft verbundenen Provinzial-Land- schaft nach Verhältnis desjenigen Betrages, zu welchem bei der betr. Provinzial-Landschaft zur Zeit der Inanspruchnahme Grundstücke mit landschaftl. Central-Pfandbr. beliehen sind, insoweit diese Fonds nicht für ältere wohlerworbene Rechte Dritter verhaftet sind; b) die- jenigen Hyp.-Forder., welche von einer Provinzial-Landschaft für in Central-Pfandbr. aus- gegebene Darlehen erworben sind; c) die Besitzer aller Güter, welche mit Darlehen in landschaftl. Central-Pfandbr. beliehen sind; d) die Amort.-Beiträge sämtl. zum central- landschaftl. Verbande gehörigen Grundstücke, deren verhältnismässige Heranziehung vor- kommendenfalls nach näherer Anordnung der Central-Landschafts-Dir. erfolgt. Pfandbriefe: In Umlauf am 1./1. 1902: M. 362 124 250. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Regel- mässige Amort. durch Belegung von Pfandbr. Ob und in welchen Fällen eine Aufkünd. zur Einlösung stattfinden soll, bleibt der Beschlussnahme der Central-Landschafts-Dir. über- lassen. Bei Kursen über pari darf eine Aufkünd. derselben zum Nennwerte stattfinden; Behufs Tilg. von Pfandbr.-Darlehen; zur Belegung von Amort.-Beständen bei den verbundenen Kredit-Instituten; behufs Umwandlung landschaftl. Central-Pfandbr. in solche geringeren Zinssatzes. Die aufzukünd. Pfandbr. werden im Jan. und Juli durch das Los bestimmt. Aufkünd.-Bekanntm. erfolgen im Deutschen Reichs-Anzeiger, Restantenlisten dazu im Verl.- Blatt desselben im April und Okt. Hinterlegungs-Zs. 2 % nach Ablauf des Fälligk.-Viertelj. Zahlst.: Berlin: Central-Landschaftskasse, ferner bei den Hauptkassen der einzelnen landsch. Kreditinstitute, sowie den mit Kasseneinrichtung versehenen Zweiganstalten der Reichsbank; Hamburg: Nordd. Bank. Verj. der Coup. in 4 J., der Stücke in 30 J. n. F. 4 % Central-Pfandbriefe. In Umlauf am 1./1. 1902: M. 3 677 200 in Stücken à M. 150, 200, 300, 500, 1000, 3000, 5000. Kurs Ende 1891–1902: In Berlin: 103, 103, 103, 103, 100.50, 100.50, 100, 100.10, 100, 100.75, 102.50, 103.50 %. – In Frankf. a. M.: 103, 103, 103, 103, 100.30, 100.30, 102, 99.50, –, 100.20, 103, 103 %. 3½ % Landschaftl. Central-Pfandbriefe. In Umlauf am 1./1. 1902: M. 216 737 250 in Stücken à M. 100, 150, 200, 300, 500, 1000, 3000, 5000. Kurs in Berlin Ende 1891–1902: 95, 97.25, 97.75, 102.10, 101.20, 100.75, 100.40, 100, 96, 95, 98, 99.70 %. 3 % Landschaftl. Central-Pfandbriefe. In Umlauf am 1./1. 1902: M. 141 709 800 in Stücken à M. 100, 150, 200, 300, 500, 1000, 3000, 5000. Kurs Ende 1891–1902: In Berlin: 83.90, 85.25, 85.75, 93.80, 95.80, 93.75, 92.75, 90.75, 86, 84, 88, 88.70 %. – Ende 1897–1902; In Hamburg: 92.10, 90.50, 85.25, 683 60 33 50 % Kur- und Neumärkisches Ritterschaftliches Kredit-Institut in Berlin, Wilhelmplatz 6. FErrichtet: Am 14. Juni 1777. Das Institut gehört zum Verbande der Central-Land- schaft für die Preussischen Staaten. Es giebt ,alte“ und „neue“' Pfandbr.; die, alten“ Pfandbr. lauten zum Teil auf Thlr. Gold, wobei der Thlr. Gold = M. 3.40 ist. zum Teil auf Courant