Landschaftliche Pfandbriefe etc. 49 nahme eines Teilnehmerdarlehens unmögl. oder ausserord. erschwert sein würde. Die Beleihung von Grundstücken mit einem Sonderdarlehen A ist nur innerh. derselben Grenzen wie beim Teilnehmerdarlehen zulässig. Sonderdarlehen B u. C können nur gewährt werden gegen Be- stellung eines Pfandrechtes an solchen Forder. oder Wertp., in welchen nach dem im Anstalts- bezirke geltenden Rechte Mündelgeld angelegt werden kann; die Darlehenssumme darf /9 vom Wert des Pfandgegenstandes nicht übersteigen (u. zwar vom Nennwert oder, falls niedriger, vom Kurswert). Zur Beschaffung der für die Darlehen nötigen Geldmittel giebt die Anstalt Schuldverschreib. aus, welche teils auf Inhaber, teils auf Namen lauten; Stücke auf einen niedrigeren Betrag als M. 100 dürfen nicht ausgegeben werden. Der Betrag der ausgegeb. Schuld- verschreib. auf den Inh., darf den Gesamtbetrag der der Anstalt zusteh. ungetilgten Hyp., ihrer ungetilgten Forder. aus Sonderdarlehen D u. des R.-F. nicht übersteigen. Die Anstalt ist be- rechtigt, die von ihr ausgegeb. Schuldverschreib. zur Rückzahl. nach 6 Mon. u. zwar zum 1./4. u. 1./10. zu kündigen; ob die Schuldverschreib. auch von seiten der Gläubiger kündbar sind oder nicht, muss sich aus ihrem Inhalt ergeben. Falls sie seitens der Gläubiger kündbar sind, so ist die Künd. an eine 6mon. Frist gebunden und nur zum 1./4. oder 1./10. zulässig. 3½ % Calenb.-Ritterschaftl. Schuldverschreib. Lit. B (rote Randzeichen, seitens des Gläubigers kündbar) M. 121 500 in Stücken à M. 100, 150, 200, 300, 500, 600, 1000, 1500, 3000, 5000, 6000, 10 000, 15 000, 20 000, 50 000. Zs.: Ganzjährig 1./4. Tilg.: Von Seiten des Gläubigers halbjährl. kündbar per 1./4. u. 1./10. Zahlst.: Hannover Ritterschaftl. Creditkasse, Heinr. Narjes, Ad. M. Wertheimers Nachf., Hannover u. Berlin: Bank für Handel u. Industrie. 3½ % Calenb.-Ritterschaftl. Schuldverschreib., Lit. D (grüne Randzeichen, seitens des Gläubigers kündbar). In Umlauf am 1./4. 1903 M. 577 400 in Stücken à M. 100, 200, 300, 500, 600, 1000, 3000, 5000, 6000, 10 000, 15 000, 20 000, 50 000. Zs.: Ganzjährig 1./4. Tilg.: Sowohl von Seiten des Gläubigers, als auch des Schuldners halbj. kündbar per 1./4. u. 1./10. Zahlst. wie oben. Kurs in Hannover Ende 1890–1902: 100, 100.10, 100.25, 100.15, 102.50, 102.75, 102, 101.90, 100, 98.90, 100.70, 100.70, 100.75 %. In Berlin eingef. 4./3. 1903 zu 101.40 %. Verj. der Zinssch. in 2 J. (F.) 3½ % Calenb.-Ritterschaftl. Schuldverschreib., Lit. D (grüne Randzeichen, seitens des Gläubigers unkündbar). In Umlauf am 1./4. 1903 M. 5 353 600 in Stücken à M. 100, 200, 300, 500, 600, 1000, 5000, 6000, 10 000, 15 000, 20 000, 50 000. Zs.: Ganzjährig 1./4. Tilg.: Seitens des Gläubigers unkündbar, seitens des Schuldners halbj. für 1./4. u. 1./10., aber frühestens zum 1./4. 1905. Zahlst. wie oben. Eingeführt in Berlin 4./3. 1903 zu 100.25 %, in Hannover 3./3. 1903 zu 100.40 %. Verj. der Zinsscheine in 2 J. (F.) 3½ % Calenb.-Ritterschaftl. Schuldverschreib., Lit. E (blaue Randzeichn., seitens des Gläubigers kündbar). In Umlauf am 1./4. 1903 M. 4 034 450 in Stücken à M. 150, 200, 300, 9500, 1000, 3000, 5000, 10 000. Zs.: Ganzjährig 1./4. Tilg.: Sowohl von Seiten des Gläubigers, als auch des Schulqners halbj. kündbar per 1./4. u. 1./10. Zahlst. wie oben. Eingeführt in Berlin 4.3. 1903 zu 101.40 %. Kurs in Berlin u. Hannover mit Schuldverschreib. Lit. D (seitens des Gläubigers kündbar) zus. notiert. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (F.) 4 % Calenb.-Ritterschaftl. Schuldverschreib., Lit. F (gelbe Randzeichn., seitens des Gläubigers unkündbar). In Umlauf am 1./4. 1903 M. 6 073 000 in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000, 3000, 5000, 10 000. Zs.: Ganzjähr. 1./4. Tilg.: Seitens des Gläubigers unkündbar, seitens dees Schuldners halbj. für 1./4. u. 1./10., aber frühestens für 1./4. 1905 kündbar. Zahlst. wie oben. Kurs in Hannover Ende 1900–1902: 100.35, 103, 102.50 %. Eingeführt in Berlin 4./3. 1903 zu 102.75 %. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (F.) 3½ % Calenb.-Ritterschaftl. Schuldverschreib., Lit. F (gelbe Randzeichn., seitens des Cläubigers unkündbar). In Umlauf am 1./4. 1903 M. 5 427 100 in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000, 3000, 5000, 10 000. Zs.: Ganzjährig 1./4. Tilg.: Seitens des Gläubigers unkündbar, seitens des Schuldners halbj. für 1./4. u. 1./10., aber frühestens für 1./4. 1905 kündbar. Zahlst. wie oben. Eingeführt in Berlin 4./3. 1903 zu 100.25 %, in Hannover 3./3. 1903 zu 100.40 %. Kurs in Berlin u. Hannover mit Schuldverschreib. Lit. D (seitens des Gläubigers unkündbar) zus. notiert. Grundrenten- u. Hypotheken-Anstalt der Stadt Dresden in Dresden. Errichtet: Am 29. Sept. 1900 als eine gemeinnützige Anstalt durch Beschluss des Rates und der Stadtverordneten der Stadt Dresden, Statut genehmigt am 3. Okt. 1900 vom Kgl. Sächs. Ministerium des Innern. Die Anstalt ist Eigentum der Stadt Dresden und steht unter der verantwortlichen Oberleitung des Rates der Stadt. Zweck: Die Anstalt bezweckt, die Strassen- und Entwässerungsbauten, sowie die zur Beseitigung der Abfallstoffe dienenden Einrichtungen, welche im Interesse der Erweiterung und Ausgestaltung der Stadt Dresden und der Wohlfahrt ihrer Bewohner durchzuführen ind, zu erleichtern, indem sie den Grundbesitzern gegen Belastung ihrer Grundstücke mit Renten die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt: ausserdem hat sie die Aufgabe, den Grundbesitz innerhalb der Stadt zu fördern, indem sie Darlehen gegen Hypothek gewährt. Die Höhe der der Grundrenten-Anstalt zu gewährenden jährlichen Rente und deren Dauer wird durch freie Vereinbarung zwischen der Anstalt und dem Rentenschuldner unter Be- obachtung folgender Punkte festgesetzt: 1) Die Rente darf nicht mehr als 6 % des von der Anstalt beschafften Kapitals zuzüglich eines Beitrags zum Verwaltungsaufwand und zum eservefonds der Anstalt betragen. 2) Der Beitrag zum Reservefonds hat sich auf jährlich Staatspapiere etc. 1903/1904. I. IV