56 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. Bestimm., jedoch kann eine Herabsetzung des Zinsfusses vor dem 1./7. 1912 nicht erfolgen. Die Pfandbr. wurden in Leipzig am 17./8. 1900 zu 100 % eingeführt. Kurs Ende 1900–1902: 100.50, 103.75, 104 %. Notiert in Leipzig. Verj. der Coup. in 4 J., der verl. Stücke in 30 J. n. F. Zahlst.: Leipzig: Kanzlei des Kreditvereins; ferner Annaberg: Ferd. Lipfert; Bautzen, Löbau u. Zittau: G. E. Heydemann; Borna: R. A. Schreiber, in Firma C. L. Becker Nachf,; Chemnitz u. Hohenstein-Ernstthal: Ernst Petasch; Dippoldiswalde: H. A. Lincke; Döbeln: Döbelner Bank; Dresden: Allg. Deutsche Credit-Anstalt; Freiberg: Ludwig & Co.; Glauchau: Ferd. Heyne; Grimma: Otto Schlimper; Leisnig: Oscar Richter; Meissen: Kröber & Co.; Mitt. weida: Spar- u. Credit-Bank; Oschatz: C. G. Lochmann's Wwe. Sohn; Pirna: Menz, Bloch- mann & Co.; Plauen: Vogtländ. Bank; Rosswein: Rossw. Bank; Waldheim: Waldh. Bank; Wurzen: Wilh. Hartenstein, Wurz. Bank; Zittau: Löbauer Bank; Zwickau: Vereinsbank. Bilanz am 31. Dez. 1902: Aktiva: Hypoth. Aussenstände 72 044 075, Kassa 1 022 387, Effekten u. Pfandbr. 1 867 968, Wechsel 441 231, Pfandkto 697 342, Debit. nach Abzug der Kredit. 64 905, Grundstück 725 000, Mobil. 4785. – Passiva: Pfandbr.-Schuldkto 65 422 375, Amort.- Hauptkto Serie L=XVII a 6 621 700, Amort.-F. zur Ausl. von Pfandbr. Serie I–XVIIa in 1902 521 562, R.-F. der Serie L–XVIIa 2 366 425, einzulös. Coup. 1 165 381, ausgel. Pfandbr. 38 700, Amort.-R.-F. 77 071, Anstaltsvermögen 784 479. Sa. M. 76 997 693. Vorstand: Vors. von Watzdorf, Stellv. von Trützschler, Geh. Hofrat Opitz, von Oppel, von Schönberg, von Winckler, Dr. Hübel, Frhr. von Koenneritz, von Herder. Königliche Sächsische Landrentenbank in Dresden. Errichtet: Am 1. Jan. 1834. Zweck: Durch das sächsische Gesetz über Ablösungen und Gemeinheitsteilungen vom 17. März 1832 in Verbindung mit einer Anzahl späterer Gesetze ähnlicher Art wurden die privatrechtlichen Lasten des Grundeigentums und eine Anzahl den Zwangs-, Bann- und Verbietungsrechten entsprechende persönliche Verpflich- tungen teils aufgehoben, teils für ablösbar erklärt. Es trat dabei das Bedürfnis ein, durch Förderung der Ablösung mittels Kapitalzahlung die Pflichtigen von den Berechtigten mög- lichst unabhängig zu machen. Da aber einerseits den Pflichtigen zur direkten Aufbringung der Ablösungskapitale meist die erforderlichen Mittel fehlten, andererseits aber die Be- rechtigten dieser Kapitale als Betriebsmittel zur veränderten Wirtschaftseinrichtung dringend bedurften, so trat der Staat vermittelnd ein, bezahlte den Berechtigten die ihnen zu- kommenden Ablösungskapitale und übernahm dafür die Ablösungsrenten der Pflichtigen zur eigenen Erhebung mit dem Versprechen, dass ein Teil dieser Renten zur allmählichen Tilgung des vorgestreckten Kapitals verwendet, also nach Ablauf einer vorausbestimmten Zeit jeder Pflichtige von der auf seinen Grundstücken haftenden Rente gänzlich befreit werden sollte. Dieses Geschäft wurde durch die dazu errichtete Landrentenbank vermittelt, und zwar dergestalt, dass letztere auf Grund der ihr überwiesenen, nach 4 % des Kapitals berechneten und in das Grundbuch einzutragenden Renten den Kapitalbetrag den Be- rechtigten in Rentenbriefen zu 3½ % zinsbar gewährte und die Differenz beider Zinsbeträge zur allmählichen Kapitaltilgung innerhalb 54¼ Jahren verwendet. 3½ % Landrentenbriefe. In Umlauf Michaelis 1902: M. 10 065 000 in Stücken à Thlr. 500, 1000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Durch Verl. im März u. Sept. per Michaelis u. Ostern. Zahl- stellen: Dresden: Kgl. Landrentenbank; Leipzig: Lotterie-Darlehnskasse; Kgl. Bezirks-Steuer- einnahmen zu Auerbach, Borna, Dippoldiswalde, Döbeln, Flöha, Glauchau, Grossenhain, Kamenz, Marienberg, Ölsnitz i. V., Oschatz, Pirna, Rochlitz u. Schwarzenberg; Kgl. Haupt- Zollämter zu Eibenstock, Freiberg, Grimma, Meissen u. Schandau; Dresden: Sächs. Bank u. deren Fil.; Bautzen u. Löbau: G. E. Heydemann; Plauen i. V.: Vogtl. Bank; Zwickau: Ed. Bauermeister; Werdau: Sarfert & Co.; Frankenberg: Vereinsbank; Neustadt i. S.: Neust. Bank; Berlin: Dresdner Bank. Kurs für Stücke à Thlr. 500, 1000 Ende 1890–1902: 96, 94.75, 97.50, 96.25, 100, 101, 100, 99, 98.75, 94.25, 95, 99.30, 99.50 %. Notiert Dresden, Leipzig, Zwickau. Landeskultur-Rentenbank im KönigreichSachsenzubbresden. Errichtet: Durch Gesetz vom 26. Nov. 1861, ergänzt durch die Gesetze vom 1. Juni 1872, 23. Aug. 1878 und 1. Mai 1888. Zweck: Ursprünglich auf die Beschaffung von Anlage- kapitalien zu genossenschaftlichen Wasserlaufsberichtigungen und landwirtschaftlichen Ent- und Bewässerungsanlagen beschränkt, wurde die Wirksamkeit der Bank durch das Gesetz vom 1. Juni 1872 auf die Beschaffung von Anlagekapitalien zu Ortsentwässerungsanlagen und zur Herstellung von bauplanmässigen Ortsstrassen ausgedehnt. Die Rentenbank ver- mittelt die von ihr zu unterstützenden Landeskulturzwecke in der Weise, dass vom Unter- nehmer eine vierteljährlich zahlbare Rente nach 4 % des erforderlichen Anlagekapitals auf die Zeit von 38 Jahren als Reallast seines Grundstückes übernommen wird, wogegen die Bank den entsprechenden Kapitalbetrag, das ist der 21 ¾ fache Betrag der Rente, in 3½ % (nach dem alten Gesetze vom 26. Nov. 1861 in 4 % auf die Zeit von 41 Jahren) Schuldscheinen, genannt Landeskultur-Rentenscheine, gewährt. Die Tilgung der Landes- kultur-Rentenscheine geschieht sowohl im Wege der Auslosung als auch durch Ankauf. Zahlstellen: Dresden: Kgl. Landeskulturrentenbank; Leipzig: Kgl. Lotterie-Darlehms- kasse; Kgl. Haupt-Zollämter zu Eibenstock, Freiberg, Grimma, Meissen u. Schandau; Kgl.