64 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. Württembergischer Kredit-Verein in Stuttgart. Gegründet: 1826. Der Württ. Kredit-Verein durch Kgl. Entschliess. v. 10./5. 1827 unter den Schutz der Ges. gestellt und seitens der Staatsreg. als jurist. Person anerkannt, ist eine Verbind. von Grundeigentümern zur Kapitalaufnahme auf Rechnung der Vereinsmitgl. mit der Bestimm., die aufgenomm. Kapitalien zu Anlehen an seine Mitgl. zu verwenden u. mittels der von diesen zu bezahlenden Renten zu tilgen. Auf Grund der von den Vereinsmitgl. aus.- gestellten hypoth. Verschreib. werden den Gläubigern mit Zinsscheinen (Coupons) versehene, von dem Kgl. Regierungskommissar beglaubigte Schuldverschreib. des Vereins auf den Inh. in Stücken von M. 200, 300, 500, 1000, 2000 ausgestellt. Die Schuldverschreib. können ohne Zurückgabe der Zinsscheine (Coup.) an den Verein auf den Namen umgeschrieben werden, unter Zurückgabe der Zinsscheine ausnahmsweise im Fall ihrer Verwend. zu Dienst- u. anderen Kaut., oder wenn dies der Ausschuss aus besond. Gründen gestattet. Die Zs. werden im Falle der Zurückgabe der Zinsscheine an den Verein gegen Quittung bei der Vereinskasse in Stuttgart erhoben; Zahlungstermin: 1./1., 1./7. oder 1./4., 1./10. Die Sicherheit der Vereins- schuld wird durch Hypoth. bestellt. Die als Hypoth. bestellt. Realitäten müssen den doppelten Wert der bewilligten Darlehenssumme besitzen und das Anderthalbfache der ordentl. Jahres- rente nachhaltig ertragen. Die Tilg. der Vereinsschuld geschieht durch allmähliche Einlös. der ausgegeb. Schuldverschreib. aus den von den Vereinsmitgl. bezahlten Renten u. Renten- Ablösungssummen nach Massgabe des durch den Mehrbetrag der Renten über die Zs. u. Verwaltungskosten sich ergebenden Überschusses. Die vor dem 1./5. 1896 ausgegeb. Schuld- verschreib. (Lit. K=–) sind seitens der Gläubiger gegen Vormerkung halbjährl. aufkündbar und werden nach der Zeitordnung der Aufkündig. aus den zur Verfüg. stehenden Mitteln bezahlt. Übersteigen die Summen der im Laufe eines Jahres von den Gläubigern geschehenen Aufkündig. die Summe der verfügbaren Mittel, so werden die weiteren Aufkündig. der nächst- folg. Heimzahlungsperiode überwiesen, so dass bei jeder Aufkündig. der Zahlungstermin voraus bestimmt werden kann; übersteigen die verfügbaren Mittel die Summen der in einem Jahre aufgekündigten Schuldverschreib., so werden die weiter abzulös. Schuldverschreib. durch das Los bestimmt; die nach dem 1./5. 1896 ausgegeb. Schuldverschreib. (Lit. A–E u. AA=EÜE) sind seitens der Gläubiger unaufkündbar. – Die Schuldverschreib. sind in Württemberg als An- lagen für Vormundschaften und Verwaltungsbehörden, Korporationen u. Stift., sowie in allen Departements als Dienstkaut. zugelassen u. werden von der Reichsbank in I. Klasse belehnt. 3½ % Württ. Kreditverein-Oblig. Die Serien K=U in Umlauf 31./12. 1902: M. 37 034 100 in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000, 2000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Durch Ausl. innerh. 50 Jahren, Verstärk. zulässig. Kurs Ende 1890–1902 in Frankf. a. M.: 95.90, 94.60. 97.40, 97.25, 100.25, 101.50, 100.45, 99.50, 98.60, 95.50, 93.50, 96.90, 99 %. – In Stuttgart Ende 1896–1902: 100.50, , 38.60, 95.50, 93.50, 96.40, 99 %. 3½ % Württ. Kreditverein-Oblig., Serie A–E, unkündbar bis 1902. In Umlauf Ende 1902: M. 11 647 900 in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000, 2000. Zs.: 1./1. u. 1./7., sowie 1./4. u. 1./10. Tilg. durch Ausl. innerh. 50 Jahren. Eingeführt in Frankf. a. M. im Dez. 1896. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1896–1902: 101, 101, 99.50, 96, 93.30, 95.80, 98.80 %. – In Stuttgart Ende 1896–1902: 100.50, 101, 98.60, 96, 93.30, 95.90, 98.80 %. 3½ % Württ. Kreditverein-Oblig., Serie A—E, unkündbar bis 1904. In Umlauf Ende 1902: M. 2 039 800 in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000, 2000. Zs.: 1./1. u. 1./7., sowie 1./4. u. 1./10. Tilg. durch Auslos. innerh. 50 Jahren. Eingeführt in Frankf. a. M. am 17./1. 1899 zu 99.50 %. Kurs Ende 1899: In Frankf. a. M.: 96.20 %. – In Stuttgart: 96.20 %. — Seit 1./7. 1900 werden die Oblig. p. 1902 u. 1904 nicht mehr getrennt aufgef. u. haben dieselben gleichen Kurs. 4 % württ. Kreditverein-Schuldverschreib. (Oblig.) v. 1./7. 1899. M. 19 400 000, Stücke A A M. 2000, BB 1000, C0C 500, DD 300, EE 200. Zs.: 1./1. u. 1./7., sowie 1./4., 1./10. Verl. u. Kündig. vor 1./1. 1905 ausgeschlossen, von da ab Tilg. durch Ausl. innerh. 50 J., Verstärkung zulässig. Aufgelegt Aug. 1899 zu 101.50 %. Kurs in Stuttgart Ende 1899–1902: 101.30, 100.80, 102.50, 103.40 %. Eingeführt in Frankf. a. M. März 1900. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1900–1902: 100.40, 102.50, 103.40 %. 4 % württ. Kreditverein-Schuldverschreib. v. 1./5. 1901: M. 22 400 000; Stücke A & M. 2000, BB 1000, C0C 500, DD 300, EE 200. Zs.: 1./1., 1./7., sowie 1./4., 1./101 Tilg.: Verl. u. Kündig. bis 1./1. 1905 ausgeschlossen, von da ab Tilg. durch Ausl. innerh. 50 J. An 4 % Oblig. v. 1./7. 1899 u. 1./5. 1901 waren im ganzen in Umlauf am 31./12. 1902: M. 22 920 400. Eingeführt in Frankf. a. M. im Dez. 1901. Kurs mit Oblig. von 1899 zus. notiert. Zahlstellen: Frankf. a. M.: Disconto-Ges., Mitteld. Creditbank; München: Bapyer. Vereins- bank; Leipzig: Frege & Co.; Dresden: Bassenge & Co.; Hannover: Dresdner Bank; Stuttgart: Vereinskasse. Direktion: Tafel. Bilanz am 31. Dez. 1902: Aktiva: M. 80 353 705. – Passiva: M. 75 451 045. Überschuss: M. 4 902 660. Reservefonds: M. 4 902 660, an welchem sämtl. Vereinsmitgl. nach Verhältnis ihrer Leist. zu demselben gleichm. Anspruch haben, welcher ihnen nach Tilg. ihrer Schuld ausbezahlt wird. Derselbe darf nicht unter den 20, Teil der jeweiligen Vereinsschuld herabsinken. 3..... . ― §‚―‚‚‚‚‚ 33.... .