3 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. 41 613, Kursdifferenz auf Oblig. 80 000, Ausgaben f. d. Druck von Banknoten 19 089, Spec.- R.-F. 350 000, Agio 580 675, Diverse 280 899, Gewinn 2 406 462. Sa. frs. 9 242 622. Bilanz am 31. Dez. 1902: Aktiva: Nicht eingez. Kap. 879 650, Kassa: in Gold 9 900 227 in Silber 10 231 609, Wechsel 23 054 537, Pfanddarlehen 1 165 224, Hypoth.-Darlehen 31 932 329, Darlehen an landw. Kassen 1 163 014, Komm.-Darlehen 16 534 367 Darlehen an d. Staat 5621 125, Staats-F. 12 890 550, lauf. Kredite 40 067 578, Depots 9 970 715, Garantien auf Depots von Staatsp. 5 885 023, Kursdifferenzen a. Hypoth.-Oblig. 1 912 000, Grundstücke u. Mobil. 1 133 021, Diverse 1 038 011. – Passiva: Grundkapital 10 000 000, R.-F. 3 917 351, umlauf. Noten: in Gold 7762 23 in Silber 16 786 773, Hypoth.-Oblig. 17 571 873, Inkasso-Wechsel 752 343, Buchschulden 31797060, Depots 70 263 249, Hinterleg. 9 970 715, Reeskomptier. 1 158 815, Spec.-R.-F. 992 119, Gewinn-Ver- wend.: 3 % Tant. an Angest. 72 193, 10 % z. R.-F. 240 646, 87 0% an Staat 2 093 623. Sa. frs. 173 378 981. Republik Chile. Stand der Staatsschuld am 31. Dez. 1901. A. Aussere Anleihen. In Umlauf 1) 4½ % Anleihe von 1885 im Nominalbetrage von . . . £ 808 900 £ 655 600 2) 4½ % „ 5 % „ 5 276 400 3) 4½ % „1887 „ %%% %.... „ 1 026 100 4) 4½ % „. %%%% .% „ 1 426 840 „ „ „ % „ 1 688 800 6) 6 % „ . % % „ 1. 774½ % „. „% %„ „ 8) 4½ % 3 „1 4 %%% % „1 911 09 % „ .. 3 cd . ]»AA*¹*ůê „ 7 10) 4½ % 5 „139 5 „„% . ... „ 2954 840 „ 1894 (v. der Stadt Valparaiso aufgen. u. durch Ges. v. 15. Sept. 1897 seitens des Staates übern.) „ 200 000 „ 169 300 Sa. 2 17 042 580 = $ 227 234 400 B. Innere Schuld. Urspr. In Umlauf 1) Stadtanleihen, vom Staate übern. mit versch. Zinsfuss $ 8 429 432 $ 1 122 232 2) Kapital der Ablösung der Reallasten... „21365 399 3) 3 % konsolid. Anleihe im Nominalbetrage von... „ 4 266 245 „ 1973 420 4) Staatspapiergeld lt. Gesetz vom 31. Juli 18998. „50 000 000 5) Staatspapiergeld älterer Emissionen .% „„ %. 6) Schatzscheine vom 13. Mai 1893. 5 3 900 Sa. $ 75 437 81 Budget für 1903: Einnahmen $ 115 050 000, Ausgaben $ 126 240 000. Chile hat durch die Gesetze vom 26. Nov. 1892 und 10. Febr. 1895 die Umwand- lung seines Papiergeldes beschlossen und ist nach 17 jähriger Papierwirtschaft vom 1. Juni 1895 ab zur Goldwährung übergegangen. Es werden dreierlei Goldmünzen ge- schlagen, und zwar mit demselben Feingehalte wie die englischen Goldmünzen: der Gold- Escudo (5 Pesos) im Gewichte von 3 g, 1 (früherer Gilber) 6.. 1 Peso Papier = ca. 1 M., der Doblon (10 Pesos) im Gewichte von 6 g und der Condor (20 Pesos) im Gewichte von 12 g. Daneben sollen Silberpesos im Gehalte von 8–9oo und im Gewichte von 20 g geprägt werden, wovon Niemand mehr als 50 Pesos in Zahlung zu nehmen verpflichtet ist, und die jederzeit bei den Staatskassen in Gold umgewechselt werden können. Chile hat ein festes Verhältnis für Gold und Silber angesetzt, nämlich 3 g Gold gleich 100 g Silber im Feingehalt von 835, also etwa 1: 30. Es waren für Pesos 29 459 364 Staatsnoten umzuwandeln, wozu ein Umwandlungsfonds von Pesos 39 419 000 gebildet wurde. Der Staat wollte auch sämtliche im vollen Betrage gewährleisteten Banknoten im Gesamt- betrage von ca. Pesos 17 000 000 einziehen; die Banken sollten die vom Staate eingelösten Noten monatlich abnehmen und mit dem Betrag, der auf diese Weise vereinigt wurde, sollte die auswärtige Schuld in sechsmonatigen Zahlungen eingelöst werden. Die Ausführung dieser Gesetze begegnete indes grossen Schwierigkeiten, sodass 1897 eine Botschaft des Fräsidenten an den Kongress eine Reform des Checkgesetzes für unerlässlich erklärte. Dureh das neue Gesetz wurde den Banken die Notenausgabe gegen Hinterlegung von 20 % in nationaler Goldmünze und 80 % in Hypothekarwechseln der Nationalbanken, Schatzscheinen und municipalen vom Staat garantierten Bonds, welche zu 90 % ihres Marktwertes eingeschätzt werden, bei dem Emissions- und Konversionsbureau gestattet. Das Konversionsbureau bezahlt jede bei ihm eingereichte Note in Gold und teilt täglich den Banken die so ein- gelösten Beträge mit. Falls eine Bank nicht innerhalb 24 Stunden diese Noten aus dem Konversionsbureau zurückzieht, realisiert das letztere einen entsprechenden Teil der als Garantie hinterlegten Werte. In derselben Weise wird vorgegangen, wenn eine Bank die Zahlungen einstellt oder in Liquidation tritt. Die Banknoten werden bei allen öffentlichen Kassen für Steuern und andere fiskalischen Leistungen in Zahlung genommen. Im Sommer