3....... ... Königreich Dänemark. 165 in barem Gelde geschehen. Wenn ein Interessent ganz aus dem Vereine tritt, fallen die von ihm gemachten Einzahlungen dem Fonds des Vereins zu. Die von dem Vereine be- willigten Darlehen werden entweder in bar oder in Oblig. des Vereins ausbezahlt, welche jeder Darlehen-Suchende zum Nennwerte anzunehmen verpflichtet ist. Zur Ausgabe von Oblig. ist der Verein durch seine unterm 30. Sept. 1880 und 19. Dez. 1891 in Gemässheit der Gesetze vom 28. Mai 1880 und 12. Mai 1882 vom Minister des Innern genehmigten Statuten berechtigt. Der Betrag der in Umlauf befindlichen Oblig. darf niemals den Betrag der im Besitze des Vereins befindlichen Schuldverschreibungen der Interessenten unter Be- rücksichtigung der geleisteten baren Rückzahlungen übersteigen. Die Oblig. des Vereins lauten auf Inhaber, können aber auch auf Verlangen auf Namen gestellt werden; die Oblig. sind seitens der Inhaber unkündbar. Die Tilg. der Oblig. erfolgt zum Nennwert durch Verl., die so frühzeitig vorgenommen werden muss, dass die Veröffentlichung der gezogenen Nummern 3 Monate vor den Zahlungsterminen (1. Jan., 1. Juli) stattfinden kann, und zwar soll jeweilig der Bestand des Amort.-F., nachdem die Zs. für die Oblig. in Abzug gebracht sind, zur Einlösung der vom Verein ausgestellten Oblig. verwendet werden. Der Verein ist indessen auch berechtigt, einen grösseren Betrag oder sämtliche im Umlaufe befindlichen Oblig. zu tilgen. Die von dem Vereine ausgestellten Oblig. geniessen unbedingte Zinsgarantie des dänischen Staates bis zur Rückzahlung des Kapitals; in Dänemark dürfen Mündelgelder und die Kapitalien öffentlicher Stiftungen in Oblig. des Vereins angelegt werden. Geschäftsjahr: 1. April bis 31. März. 3½ % Obligationen (Pfandbr.) Abteilung I. Kr. 15 000 000, in Umlauf am 31./3. 1902 Kr. 8 708 600, in Stücken à Kr. 50, 200, 400, 500, 2000 = M. 56.25, 225, 450, 562.50, 2250. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Durch Verl. bis spät. 1960. Zahlst.: Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; Berlin: S. Bleichröder; Hamburg: Nordd. Bank, L. Behrens & Söhne, Hardy & Hinrichsen; Kopenhagen: Rubin & Bing. Zahlung der Zs. u. verl. Stücke in Deutschland in Mark zum festen Umrechnungskurse von Kr. 100 = M. 112.50. Aufgelegt in Berlin, Frankf. a. M., Hamburg am 5.–7./3. 1889 zu 98.50 %. Kurs Ende 1889–1902: In Berlin: 96.50, 92, 91, 93.25, 92.75, 99.40, 98.75, 99.90, –, –, –, 87.50, 92.50, 95.50 %. – In Frankf. a. M.: 96.50, 91.90, 9, 92.50, 92, 98.60, 99, 98.80, 99, 96, 89, 88.10, 92, 95.80 %. – In Hamburg: 96.25, 92.50, 90.75, 93.60, 93.25, 99, 99, 99, 99, 94.60, 89, 88, 92.50, 95.50 %. 4 % Oblig. (Pfandbr.) Abteilung I. Kr. 6 000 000, in Umlauf am 31./3. 1902 Kr. 3 394 350 in Stücken à Kr. 50, 200, 400, 500, 2000 = M. 56.25, 225, 450, 562.50, 2250 = £ 2.15, 11, 22, 27.10, 110. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Durch Verl. bis spät. 1959. Zahlst.: Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto- Ges.; Berlin: S. Bleichröder; Hamburg: L. Behrens & Söhne, Hardy & Hinrichsen; Kopenhagen: Rubin & Bing; London: C. J. Hambro & Son. Zahlung der Zs. u. verl. Stücke in Deutschland in Mark zum festen Umrechnungskurse von Kr. 100 = M. 112.50. Eingeführt in Hamburg im Aug. 1899, erster Kurs am 15./8. 1899: 99.50 %. Kurs in Hamburg Ende 1899–1902: 97.40, 94.15, 99.60, 100.55 %. Verj. der Zinssch. und verl. Stücke in 20 J. n. F. Direktion: Präs. H. Paludan, adm. Dir. E. Bilsted, Kl. Berntsen, sämtl. in Kopenhagen. Repräsentantenschaft: Präs. H. Frandsen, Gudum; H. Kofoed, Rönne; P. Jensen, Hillerod; C. Weitemeyer, Svinninge; P. Svendsen, Bagsvärd; H. Hansen, Vaalse; N. Andersen, Kopenhagen; Nöhr, Kjeldby, N. Christensen, Gjevninge; J. Berntsen, Ny Krumstrup. Bilanz am 31. März 1902: Aktiva: Darlehensschuldner a) 3½ % Abteilung 8 709 090, b) 4 % Abteilung 3 394 062, Kto f. Rückstände 5433, Unterschied zwischen Zs. von Darlehens- schulden u. Coup. von Oblig. in Umlauf per 31. März 1902: 22 142, Kto für bezahlte noch nicht refundierte Schätzgebühren 879, übernommene Unterpfänder 5962, Foliokto 22 051, R.-F.: Abteilung A 324 625, do. B 112 350, Kassa 5541. – Passiva: Oblig. in Umlauf: 3½ % 8 708 600, 4 % 3 394 350, verl. Oblig. 13 814, schuldige Oblig.-Zs. 4887, Reserve- u. Administrations-F.: Abteilung A 355 946, do. B 124 537. Sa. Kr. 12 602 136. Kreditverein Jütländischer Landeigentümer (Kreditforeningen af jydske Landejendomsbesiddere) in Viborg. Der Kreditverein ist am 27. Nov. 1851 auf Grund der Gesetze vom 20. Juni 1850 und 21. Nov. 1851 errichtet und hat am 11. Dez. 1851 seine Thätigkeit begonnen. Der Verein bezweckt, seinen Interessenten gegen hypoth. Verpfändungen von Realitäten Darlehen zu ver- schaffen resp. zu gewähren, welche durch kleinere Abschlagszahlungen abgetragen werden können. In den Verein können nur Besitzer von Landgütern aufgenommen werden, welche in Nordjütland oder auf den dazu gehörigen Inseln belegen sind. Darlehen werden nur auf solche Güter bewilligt, welche dem Ackerbau und der Viehzucht dienen; der Betrag des Darlehens darf % des Schätzungswertes des zu verpfändenden Gutes nicht übersteigen; arlehen werden in der Regel nur gegen erste Hypoth. gewährt. Falls ein Darlehen aus- nahmsweise auf Realitäten bewilligt wird, welche bereits mit einer Hypoth. zur ersten Stelle oder mit festen Abgaben belastet sind, so darf der Betrag des vom Verein gewährten Dar- chens zusammen mit dem Kapitalbetrage der im Range vorausgehenden Forderungen nur höchstens %des Schätzungswertes der betreffenden Realität ausmachen. Die vom Verein bewilligten Darlehen werden entweder in bar oder in Oblig. des Vereins ausbezahlt, welche jeder Darlehenssucher zum Nennwerte anzunehmen verpflichtet ist. Zur Ausgabe von Oblig. ist der Verein durch seine unterm 10. Juli 1891, 15. Sept. 1894, 4. Febr. 1895, 19. Juni 1895 u. 1. Dez. 1899 in Gemässheit der Gesetze v. 20. Juni 1850 u. 21. Nov. 1851 genehmigten Statuten