Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. aus den jeweils verfügbaren Mitteln durch börsenmässigen Rückkauf, bezüglich lt. Bekannt- machung vom Juni 1888 durch Pari-Einlösung, am 21. April 1894 wurden £ 9840 zur Pari- rückzahlung per 1. Mai 1894 verlost. Eingeführt in Frankfurt a. M. am 11. Mai 1882, erster Kurs 6818/16 %, eingeführt in Berlin 7./8. 1883 zu 73.25 %. Zahlst.: Berlin: S. Bleichröder; London: Bank von England; Paris: Crédit Lyonnais. Kurs Ende 1885–1902: In Berlin; —, 76, 73.60, 83.70, 94.20, 97.10, 96.30, 99.60, 101.80, 104.30, 103.50, 104.50, –, 107.10, 103, 105.20, 108.20, 108.40 %. — In Frankf. a. M.: 65 , 76.20, 73.35, 83.70, 93.80, 97.15, 96.35, 99.60, 101.70, 103.80, 103.30, 105.70, 107.30, 107.90, 103.10, 105.30, 108.20, 108.50 %. – Ende 1889.–1902: In Hamburg: 89.75, 92.75, 92, 94.50, 96.50, 98.50, 97.50, 99.90, 102, 102, 102, 105, 107.50, 108.25 %. – In München: /../......... 923 25 % Usanee Seit 1 1899 beim Handel an allen deutschen Börsen fr. 1 = M. 0.80 gerechnet; in Berlin, Frankf. a. M. und München auch schon vorher so, während in Hamburg früher £ 1 = M. 21. 4 % steuerfreie Egyptische Daira Sanieh-Anleihe von 1890. Emiss. £ 7 299 360 = frs. 182 484 000 It. Dekrete vom 6. Juni und 5. Juli 1890 zur Rückzahlung bezw. Kon- vertierung der in Umlauf befindlichen £ 8 587 480 = frs. 214 687 000 4 % älteren Anleihe. scheine der Dafra Sanieh zu 85 %. Die Administration der Daira Sanieh steht unter Kontrolle zweier von der französischen und englischen Regierung bezeichneten Kontrolleure. In Umlauf am 31./12. 1902 £ 6 033 300 in Stücken à £ 20, 100, 500 und 1000 = frs. 500, 2500, 12 500 und 25 000. Zinsen: 15. April, 15. Okt. Coupons und Stücke steuerfrei, zahlbar in Gold in London in £$, in Paris und Kairo in frs., in Berlin und Frankfurt a. M. nach dem Francs- Betrage umgerechnet in Mark zum Tageskurse auf Paris. Tilgung: Durch Ankauf oder Aus- losung vermittelst der etwaigen Überschüsse der Erträgnisse über den erforderlichen Zinsen- betrag und aus dem Erlös für Verkauf von Besitzungen der Dafra Sanieh, doch darf letzterer Betrag jährlich Liv. Egypt. 300 000 nicht übersteigen. Verstärkte Tilgung bezw. Rückzahlung des Anlehensrestes oder Konvertierung vor 15. Okt. 1905 nicht zulässig. Im Juni 1898 schloss die Regierung über den Verkauf der Besitzungen der Dafra Sanieh an ein englisch- französisches Syndikat einen Vertrag ab, der die Zahlung der ganzen Dafra Sanieh-Schuld bis zum Jahre 1905 sicherstellt. Der Verkaufspreis betrug £ 6 431 500; die Käufer zahlten am 1. Aug. 1898 £ 500 000 in bar als eine bis zur Erfüllung des Vertrages zu verbleibende und mit 3½ % zu verzinsende Garantie; im Juli 1899 war eine weitere Zahlung von £ 2 150 000 fällig; nachher bis 1905 sind jährliche Zahlungen von £ 310 000 zu leisten. Bei jeder Zahlungs- leistung wird ein entsprechender Teil der Ländereien den Käufern ausgeliefert, welche gehalten sind, dieselben binnen 7 Jahren nach der Erwerbung weiter zu verkaufen und die Hälfte des dabei erzielten Reingewinns von mindestens 20 % der Regierung auszuliefern. Sicherheit: Das Zinserfordernis ist sichergestellt durch das Netto-Erträgnis der Güter der Dafra Sanieh und durch die jährlichen Überschüsse der als Unterpfand dienenden Einkünfte der Caisse de la Dette Publique, die sich 1889 auf Liv. Egypt. 451 878 bezifferten. Die Caisse de la Dette besitzt ausserdem einen Reservefonds von ca. Liv. Egypt. 920 000, der für den Fall, dass die verpfändeten Einkünfte nicht ausreichen sollten, zur Deckung des Fehlbetrages dienen soll. Von den Besitzern der älteren Obligationen, welche nicht vom 18.–28. Juli erklärten, dass sie die Rückzahlung ihrer Oblig. à 85 %, bis 15./10. 1890 u. Zs. verlangen, wurde das Ein- verständnis mit der Konvert. angenommen und erhielten diese ab 15./10. 1890 anstatt des Einlösungsbetrages neue 4 % Titres und bare Herauszahlung des nicht ausgleichbaren Rest- betrages. Der nicht zu Konversionszwecken verwendete Teil aufgelegt 18./7. 1890 zu 99.25 % (1 £ = M. 20.40) in Berlin, Frankf. a. M., Paris, Genf, Brüssel u. London. Zahlst.: Berlin: Rob. Warschauer & Co., Mendelssohn & Co., Berliner Handels-Ges.; Berlin u. Frankf. a. M.: Bank f. Handel u. Ind., Deutsche Bank; Frankf. a. M.: Jacob S. H. Stern; ferner in London, Paris, Kairo. Kurs Ende 1890–1902: In Berlin: 94, 94, 97.50, 100.50, 102.10, –, –, –, –, –, 102.25, –, – %. – In Frankf. a. M.: 96.20, 95.20, 99.80, 103.40, 103.80, 103.50, 103.50, 103.50, 101, 101, 101.30, 103.50, 105 %. Usance: Seit 1./1. 1899 wird beim Handel fr. 1 = M. 0.80 ge- rechnet, während vorher in Berlin £ 1 = M. 20.40. Republik Frankreich. 3 % konv. Französische Rente von 1894. In Umlauf 1./1. 1902 frs. 237 388 396 Rente = frs. 6 782 525 600 Kapital lt. Gesetz v. 17./1. 1894 zur Pari-Rückzahlung bezw. Konvertierung der 4½ % Rente von 1883. Stücke eingeteilt in Stücke à frs. 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 20, 30, 50, 100, 200, 300, 500, 1000, 1500 u. 3000 jährl. Rente; Rückzahlung bezw. Konvertierung vor 16./2. 1902 nicht zulässig. Zs.: 16. Febr., 16. Mai, 16. Aug. u. 16. Nov. Zahlst,: Alle Staatskassen in Paris und den Departements. Im Juli 1902 wurde die 3½ % Rente auf 3 % konvertiert, die Besitzer der konvert. Rententitel erhielten bis 16./11. 1902 3½ % Zs., von dieser Zeit aber nur noch 3 %, vor dem 1./1. 1911 kann die 3 % nicht gekündigt werden. Die Notierung in Paris exkl. Coup. beginnt jeweils 14 Tage vor dem Fälligkeitstermin der Coup. Kurs in Frank furt a. M. für die 3½ % Rente 1894–1902: 107.20, 106, 105.90, 107.30, 104.80, 102.50, 103, 102, – %. Königreich Griechenland. Der Staat stellte im Mai 1893 seine Barzahlungen ein und verfügte durch Dekret vom 10,/22. Dez. 1893, dass bis zur endgiltigen Regelung die Zahlung der Zinsen mit 30 % in Gold zu erfolgen habe, während die Tilgung aufzuheben sei. Die Schutzkomitees, welehe sich im