Kaiserreich Osterreich. 191 Staatsnoten à öfl. 1, 5 und 50. . . I.. 199 328 022 = K 398 656 044 u. die nicht zur Einlösung präsent. Staatsnoten à fl. 1 . 3 6197335% Zus. fl. 200 000 000 = K 400 000 000 Mit Ende Dez. 1900 waren noch in Ausgabe verblieben: Staatsnoten à fl. 5 . . ft. 110 616 150 – K 221 232 300 3 „ % %// . 2 767 700 77 Zus. fl. 112 000 000 = K 224 000 000 Durch kaiserl. Verordn. v. 21./9. 1899 ungar. Ges.-Art. XXXI ist auch die Einlösung dieses Restbetrages angeordnet worden. Der Ersatz in der Cirkulation, der im Sinne der gesetzl. Anordnung mit fl. 32 000 000 = K 64 000 000 durch 5-Kronenstücke und mit fl. 80 000 000 = K 160 000 000 durch Banknoten à K 10 zu erfolgen hat, ist, insofern die 5-Kronenstücke in Frage kommen, zur Gänze zur Durchführung gelangt. Zum Zwecke der 5-Kronenstücke- Ausprägung haben beide Finanzminister zus. 32 000 000 1 fl.-Stücke von der Osterr.-Ungar. Bank übernommen und den gesetzl. Gegenwert in 20-Kronenstücken und zwar der k. k. Finanz- minister mit fl. 22 400 000 = K 44 800 000 und der königl. ungar. Finanzminister mit fl. 9 600 000 = K 19 200 000 bei der genannten Bank eingezahlt. Als specielle Deckung für die K 160 000 000 in Banknoten à K 10 haben beide Finanzminister Landesgoldmünzen im gleichen Betrage bei der Osterr.-Ungar. Bank erlegt, und zwar der k. k. Finanzminister K 112 000 000 und der königl. ungar. Finanzminister K 48 000 000. Die Ausgabe dieser Banknoten und damit die Einziehung der restl. Staatsnoten wurde am 10./8. 1901 angeordnet. Die Einlösung der Staats- noten zu fl. 5 u. 50 erfolgt unter folg. Modalitäten: Die Ausgabe und Umwechslung der Staats- noten wurde mit 1./9. 1901 vollständig eingestellt. Die für diese Staatsnoten bestehende all- gemeine Verpflichtung der Annahme an Zahlungsstatt hört mit 28./2. 1903 auf. Diese Staatsnoten sind also im Privatverkehr bloss bis einschliesslich 28./2. 1903 im Nominalwerte bezw. in dem durch Art. XXIII des Ges. v. 2./8. 1892, ung. Ges. Art. XVII festgestellten Zahlungswerte anzunehmen, wonach jeder Gulden ihres Nominalwertes mit 2 K zu rechnen ist. Die k. k. u. die k. ungar. Staatskassen und Amter, sowie die k. u. k. gemeinsamen Kassen und Amter sind indessen verpflichtet, diese Staatsnoten bis 31./8. 1903 an Zahlungsstatt an- zunehmen. Die gekündigten Staatsnoten werden in vollem Nennwerte gegen andere gesetzliche Zahlungsmittel, welche jedoch keine Staatsnoten sein können, vom 2./9. 1901 ab ausschliesslich bei der Osterreichisch-Ungarischen Bank und ihren Filialinstituten eingelöst. Vom 1./9. 1903 bis 31/8. 1907 sind diese Staatsnoten nur noch an den eben erwähnten Einlösungsstellen behufs Umwechslung auf andere gesetzliche Zahlungsmittel anzunehmen. Nach dem 31./8. 1907 werden diese Staatsnoten nicht mehr eingelöst, u. es erlischt nach Ablauf dieses Termins jedwede auf die Einlösung dieser Staatsnoten bezügl. Verpflichtung. Der Ersatz der restl. Staatsnoten à fl. 5 u 50 in der Zirkulation unter Verwend. von 10-K-Banknoten ist wie oben erwähnt gleich- falls der Hauptsache nach zu Ende geführt und waren nach den Kundmachungen der Staats- schulden-Kontroll-Kommission des Reichsrats Staatsnoten nunmehr im Umlaufe: Ende Mai 1903: fl. 2 087 125 = K 4 174 250. Am 2./9. 1901 wurde sodann auch die Einlösung der fl. 10-Banknoten angeordnet. Die Modalitäten für die Einziehung der Banknoten sind die- selben wie für die Staatsnoten, jedoch erlischt die Verpflichtung der Bank, diese Noten anzunehmen und gegen gültige umzutauschen, erst nach dem 31./8. 1909. An die Stelle der Noten zu fl. 10 treten Banknoten à K 20, doch kann die Bank auch Goldmünzen à K 20 in Verkehr setzen. Am 6./10. 1902 wurde ferner die Einlösung der fl. 100-Banknoten an- geordnet. Die fl. 100-Banknoten werden von den Haupt- u. Filialanstalten der OÖOsterr.-Ungar. Bank als Zahlung u. zur Umwechslung bis 30./4. 1904 angenommen. Vom 1./5. bis 31./10. 1904 werden diese Banknoten von den Hauptanstalten der Osterr.-Ungar. Bank zwar noch als Zahlung und zur Umwechslung angenommen, von den übrigen Bankanstalten aber nur zur Umwechslung. Vom 1./11. 1904 ab nimmt die Osterr.-Ungar. Bank die fl. 100-Banknoten als Zahlung nicht mehr an, sodass am 31./10. 1904 der letzte Termin für die Einziehung dieser Banknoten abläuft. Von dieser Zeit nehmen die Hauptanstalten der Österr.-Ungar. Bank in Wien u. Budapest diese Banknoten nur noch zur Umwechslung an; die Filialanstalten ersetzen derlej Banknoten dann nur noch auf besondere Bitte, auf Grund der Bewilligung des Generalrats der Österr.-Ungar. Bank. Nach dem 31./10. 1910 ist die Osterr.-Ungar. Bank nicht mehr ver- Pflichtet, die fl. 100-Banknoten einzulösen oder umzutauschen. An die Stelle der fl. 100-Bank- noten treten Banknoten à K 100, mit deren Ausgabe am 20./10. 1902 begonnen wurde. Die Banknoten à fl. 1000 der alten Währung bleiben vorläufig noch im Verkehr; jedoch wird die Ausgabe der Banknoten à fl. 1000 am 2./1. 1903 eingestellt u. von dieser Zeit ab mit der Ausgabe von Banknoten à K 1000 begonnen. Da in den Valutagesetzen bestimmt ist, dass bei Aufnahme der Barzahlung Banknoten-Appoints, die auf weniger als K 50 lauten, nicht aus- gegeben werden dürfen, so ist die Ausgabe der K 20-Banknoten nur als ein Übergangsstadium zu betrachten, während hinsichtlich der auf Rechnung der Staatsverwaltung unter voller Gold- bedeckung ausgegebenen K 10-Banknoten besond. Abmachungen bestehen. Die schweb. Schuld in Partial-Hyp.-Anweisungen, deren Verbindung mit der Staatsnotenschuld mit der Inangriff- nahme der gänzl. Einlösung der Staatsnoten aufgehört hat, ist zuletzt durch Verordnung des k. k. Finanzministers v. 27. 12. 1902 auf den Höchstbetrag von K 89 658 000 beschränkt worden. 4 % Österreichische Goldrente. Gesamtbetrag fl. 490 850 200 in Stücken à fl. 200, 1000, 10 000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg. findet nicht statt. Zahlst.: Berlin: S. Bleichröder, Deutsche Bank; Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto- Ges., Bank für Handel u. Ind.; Frankf. a. M.: