Kaiserreich Russland. 221 mindestens 0.369 % und Zs.-Zuwachs von 1888 ab innerhalb spät. 63 Jahren, Verstärkung zulässig. Zahlst.: Berlin: S. Bleichröder. Zahlung der Coup. und verl. Oblig. ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark; können auch als Zoll-Coup. verwendet werden. Kurs Ende 1887–1902: 71.25, 81.90, 89.10, 91.50, 84, 90.90, 94.90, 100.40, 100.10, 101.60 101, 100.50, 97.70, 96, 97.60, 99.40 %. Notiert in Berlin. 4 % Orel-Griäsi-Obligationen von 1889. M. 50 117 000 = Rbl. 15 468 203, in Stücken à M. 500, 1000, 2000. Zs.: 1. April, 1. Okt. Tilg.: Durch halbj. Verl. im Juni und Dez. per 1. Okt. resp. 1. April von 1889 ab mit halbj. 0.19608 % und Zs.-Zuwachs innerhalb 61 Jahren, Verstärkung zulässig. Zahlst.: Berlin: Disconto-Ges., S. Bleichröder; Frankfurt a. M.: Disconto-Ges. Zahlung der Coup. und verlosten Stücke ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark; können auch als Zoll-Coup. verwendet werden. Kurs Ende 1889–1902: In Berlin: 91.70, 91.80, 88.50, 91, –, 100.50, 100, 101.70, 101.30, 100.60, 97.80, –, 98.40, 99.50 %. – In PFrankf. a. M.: 91, 92, 88.50, 91, 95.70, 100.60, 100, 101.30, 101.30, 100.40, 97.50, 98, 97.70, 93 Verj. der Coup. in 10 J., der verl. Stücke in 30 J. n. F. Russische Südwestbahn (verstaatlicht). 4 % Russ. Südwestbahn gar. Obligationen von 1885. Rbl. 29 535 750 = M. 96 404 688 in Stücken à Rbl. 125, 625 = M. 408. 2040. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Durch Verl. im April u. Okt. per 1./7. resp. 2./1. mit halbj. 0.1452 % u. Zs.-Zuw. von 1885–1953, Verstärk. nicht vorbehalten. Zahlst.: Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges. Zahl. der Coup. u. verl. Stücke ohne jeden Abzug in Mark, wobei Rbl. 125 = M. 408; können auch als Zoll-Coup. verwendet werden. Aufgel. in Deutsch- land am 21. u. 22./9. 1885 zu 79.60 %. Kurs Ende 1888–1902: In Berlin: 83.90, 91.90, 93.70, 90.50, 93.10, 98.20, 101.75, 101.25, 103, 103, 103, 98.80, 98.80, –, 99.30 %. – In Frankf. a. M.: 83.95, 91.60, 94, 91, 93.50, 97.80, 101.70, 101.40, 102.70, 102.90, 102.20, 97.80, 98.90, 98.70, 99.70 %. Usance: Seit 2./1. 1899 wird beim Handel 1 Stück = M. 408 gerechnet, vorher 1 Stück = M. 400. Verj. der Coup. in 10 J., der verl. Stücke in 30 J. n. F. Transkaukasische Eisenbahn (verstaatlicht). 3 % Transkaukas. Obligationen von 1882. Rbl. 55 651 250 = M. 181 645 680, in Stücken à Rbl. 125, 625 = M. 408, 2040. Zs.: 15. Juni, 15. Dez. Tilg.: Durch Verl. im April und Okt. per 15. Juni resp. 15. Dez. in 70 Jahren. Zahlst.: Berlin: Rob. Warschauer & Co., Mendelssohn & Co. Zahlung der Coup. ohne jeden Abzug in Deutschland mit M. 6.12 oder M. 30.60, der verlosten Stücke Rbl. 125 = M. 408 (Zoll-Coup.). Aufgelegt in Berlin am 24./10. 1883 zu 55 %. Kurs Ende 1890–1902: 81.80, 76.25, 77.90, 81.75, 88.50, 88.30, 91.40, 93.10, 93.50, 84.10, 84.80, 84.25, 86.50 %. Not. Berlin. Usance: Seit 2./1. 1899 wird beim Handel 1 Stück = M. 408 gerechnet, vorher 1 Stück = M. 400. Verj. der Coup. in 10 J., der verl. Oblig. in 30 J. n. F. Landschaftlicher Kredit-Verband für das Königreich Polen in Warschau. Errichtet: 1825. Neues Statut v. 9./6. 1888. Zweck: Die Thätigkeit des Verbandes besteht ausschl. in der Gewährung hypoth. Darlehen innerh. des Rahmens seiner Bestimmung und in der Ausgabe von Pfandbr. auf Grund dieser Darlehen; anderweite finanzielle oder kommerzielle Geschäfte darf der Verband nicht betreiben. Mitgl. des Verbandes sind alle Eigentümer der mit Darlehen des Verbandes belasteten Güter, innerh. der Grenzen seines Wirkungsbereiches. Die Darlehen müssen auf den zu beleihenden ausschl. ländlichen Grundstücken unbedingt zur ersten Stelle hypoth. eingetragen werden; die zu erteilenden Darlehen dürfen die Hälfte des Schätzungswertes des zu beleihenden Gutes nicht übersteigen. Die auf Grund der Schätzungen bewilligten Darlehen werden in Pfandbr. des Verbandes nach deren Nennwerte erteilt. Die Darlehen werden auf eine genau festgesetzte Zeit gewährt und sind im Laufe derselben durch be- Stimmte halbj. vom Schuldner zu entrichtende Raten zu tilgen, die dem Zinsfusse und dem Amort.-Satze der Pfandbr. zu entsprechen haben. Die Darlehensnehmer haben halbj. Raten Vvon gleicher Höhe zur Zahlung der Pfandbr.-Zs., sowie zur Tilg. des Darlehens zu entrichten und ausserdem einen Beitrag zur Deckung der Verwalt.-Kosten des Verbandes zu leisten. Die Amort.-Quote beträgt nach Wahl der Schuldner ½, ¾ oder 1 % halbj. vom Nennbetrage des empfangenen Darlehens; der Verwalt.-Kostenbeitrag wird, unter Zugrundelegung des wirklichen Bedarfes, von den Verwalt.-Organen des Verbandes auf höchstens 1 % des Nenn- betrages des Darlehens festgesetzt. Die Zins-, Tilg. u. Verwalt.-Kostenbeiträge sind für jedes Halbj. im voraus zu entrichten. Die Pfandbr. werden in dem Masse ausgestellt, als Dar- lehen bewilligt werden, und auf einen Betrag, der der Höhe eines jeden Darlehens entspricht. Der Nennwert aller ausgegebenen Pfandbr. darf somit den Gesamtbetrag der auf den ver- pfändeten Gütern hypoth. sichergestellten Darlehen nicht übersteigen. Die Amort. der Pfandbr. seitens des Verbandes findet halbj. zu einem Betrage statt, der den von den Dar- lehensschuldnern zur Tilg ihrer Anlehen entrichteten Summen gleichkommt. Sie erfolgt bei den 4½ Pfandbr. nur mittels Ausl., bei den 4 % dagegen nach jedesmaligem Beschluss der G.-V. des Komitees entweder im Wege der Ausl. oder durch freihändigen Ankauf an der Warschauer Börse oder auch zur Hälfte durch Ankauf und zur Hälfte durch Verl. Die Verl. findet an jedem 1./4. u. 1./10 n. St. in Warschau statt. Die rechtzeitige Einlösung der fälligen Zinsscheine und der ausgel. Pfandbr. wird gesichert durch: 1) die von den Dar- chensschuldnern halbj. im voraus zu entrichtenden Zins- und Tilg.-Raten; 2) den R.-F. des erbandes; 3) das sämtliche sonst. bewegliche und unbewegliche Eigentum des Verbandes;