Königreich Spanien. 235 Königreich Spanien. Stand der Staatsschuld am 31./12. 1902: 4 % Innere perpetuelle Rente.... *ÄÄÜÜÜÜÜÜÜã .Pes . 6 486 849 650 4% MUsbete Rente, bgestempetkttt „ 1 249 088 700 Ö %,ofabe e. / .... „ 1 523 945 000 Divense eiev ß . 3 1 674 676 Sa. Pes. 9 261 558 026 Abrechnung pro 1902: Einnahmen Pes. 1 021 123 413, Ausgaben Pes. 973 297 448, Überschuss Pes. 47 825 965. Budget pro 1900: Einnahmen Pes. 865 998 815, Ausgaben Pes. 905 451 827, „ 1901 „ 887 154 155, 3 „904 623 253, „ 92 „ 974 437 749, „971 176 259. „ „ 969 337 258, „ 958 231 313. 4 % Span. auswärt. Rente von 1882. Pes. 1 976 000 000, davon in Umlauf 31./12. 1902: Pes. 1 249 088 700, in Stücken à Pes. 1000, 2000, 4000, 6000, 12 000. 24 000. Zs.: Vierteljährl. 2./1., 1./4., 1./7., 1./10. Nach dem Ges. v. 17./5. 1898 müssen die ausländ. Besitzer der Span. 4 % auswärt. Rente in Gemässheit der Dekrete v. 20. u. 25./6. 1898 ihre Titel vor dem Okt.-Termin 1898 den span. Finanz-Kommissionen im Auslande vorlegen, damit sie abgestempelt und in die betr. Register eingetragen werden. Wechselt der Besitz dieser Papiere, so muss der neue Inhaber der Finanz- Kommission davon Anzeige machen und seine Eigenschaft als Ausländer nach- weisen. Die ausländischen Besitzer der abgestempelten Stücke können den am 1. Okt. 1898 fälligen Zinsschein, sowie auch die folgenden Zinsscheine in frs., £ oder M. einkassieren, falls sie eine eidliche oder ehrenwörtliche Erklärung abgeben, dass kein spanischer Unterthan an dem Besitz der Papiere beteiligt ist. Das gleiche gilt auch von ausländischen Besitzern, die in Spanien ansässig sind. Bei den Schuldtiteln, die bei den amtlichen Bankinstituten Frankreichs, Deutschlands, Englands, Belgiens und Portugals, sowie bei näher bezeichneten Privatbanken hinterlegt sind, genügt eine Erklärung des Bankvorstandes, dass nach den Büchern der Bank und sonstigen Ausweisen kein spanischer Unterthan Anteil daran hat. Das Abschneiden der Zinsscheine geschieht durch die Finanz-Kommissionen, wobei die betreffenden Stücke mit vorgelegt werden müssen. Die oben erwähnten Banken sind von dieser Vorzeigung befreit, müssen aber bescheinigen, dass die Stücke sich in ihrem Depot befinden und die Eigentümer keine Spanier sind. Die Zinsen derjenigen Titel, die diese Förmlichkeiten nicht erfüllt haben, werden künftig nicht mehr in Gold, sondern nur noch in Pesetas bezahlt. Nachträglich hat sich die Regierung bereit erklärt, die den Ausländern zur Einreichung der in ihrem Besitze befindlichen Titres der auswärtigen Schuld bewilligte Frist zu verlängern. Man kam dahin überein, dass ausländische Inhaber ihre Titres auch nach dem 10./7. 1898 abstempeln lassen können, wenn sie den Nachweis liefern, dass sie bereits vor dem 10./7. 1898 Besitzer der betr. Titres gewesen sind. Die zu diesem Zwecke bei den genannten Delegationen geführten Register sind am 14./5. 1899 abgeschlossen worden; nach diesem Termin sind jedoch ausnahmsweise auch noch diejenigen Stücke zur Ab- stempelung zugelassen worden, die von den ausländischen Inhabern nachweislich vor dem 14./5. 1899 erworben worden sind. Der äusserste Termin zur Anmeldung derartiger Stücke war der 31./10. 1901. Zugleich wurde den Besitzern der 4 % auswärtigen Rente eine Konvertierung in 4 % innere Rente angeboten, wobei ihnen 10 Pesetas für jede 100 Pesetas Nennwert ver- gütet werden, jedoch nicht in bar sondern in Carpetas. Nach dem Dekret v. 31./5. 1902 können die Coup. der 4 % abgest. auswärt. Rente zu Zollzahlungen verwendet werden. Die Span. Finanzdelegationen in Paris, London und Berlin werden auf Verlangen den Inhabern Bordereaux ausstellen, aus denen der Nominalwert der Coup. ersichtlich ist. Die Bordereaux werden als Zahl. mit 5 % Diskont pro anno angenommen. Zahlst.: Berlin: Deutsche Bank, Men- delssohn & Co.; dieselben nehmen wöchentl. am Dienstag u. Sonnabend die mit einem doppelten Bordereau begleiteten Zinsscheine gegen Quittung an und zahlen dieselben gegen Rückgabe der Quittung 10 Tage später am Montag und Freitag aus, und zwar zum festen Umrechnungs- kurse Pes. 1.235 = M. 1. Beim Handel an der Börse wird Pes. 1 = M. 0.80 gerechnet. Kurs Ende 1882–1902: In Frankf. a. M.: 61.50, 56.50, 60 6, 53, 66.30, 66.50, 73.10, 73, 75.70, 64.90, 62.80, 62.60, 73.70, 62, 60.60, 61, 46, 65.30, 69.20, 77.30, 87 %. —– Eingeführt in Berlin 29./11. 1886 zu 66.25 %. Kurs Ende 1886–1902: In Berlin: 66.50, 66.90, –, –, –, –, 62.75, 62.50, 73.20, 62.50, 61.75, 61, 46.20, 65.10, 69.20, 77.75, 87.20 %. – Ende 1889–1902: In Hamburg: 72.75, 75.10, 65, 62, 62.25, 72.60, 61.25, 59, 60.30, 45.75, 65, 69.20, 77.20, 86.75 %. – Ausserdem notiert Dresden. Kurs der nicht abgest. Stücke Ende 1898–1902: In Frankf. a. M.: 45.20, –, 58, 60, – %. Usance: Lieferbar sind die Stücke nur dann, wenn der untere Rand des Stückes vollständig an dem- selben haftet. Seit 30./6. 1898 sind in Berlin Lieferungen aus Kassa- und Zeitgeschäften nur in abgestempelten Stücken zu erfüllen. Madrid. „ 3 % Madrider Stadt-Anleihe von 1868. frs. 42 500 000 in 425 000 Losen à frs. 100 (1871 in Deutschland abgestempelt 141 741 Stück), davon noch unvyerlost in Umlauf Ende 1902: frs. 33 185 600. Zinsen: Ganzjährig am 2. Jan. Verlosungen: Am 2. Jan. u. 1I. Juli Aus- zahlung 6 Monate später, die letzte Ziehung am 1. Juli 1938. In letzterer Zeit fanden je- doch die Ziehungen nicht pünktlich statt, oft erst Wochen nach dem festgesetzten Termin,