304 Ausländische Eisenbahnen. 1 559 546, do. bei der St. Louis, Iron Mountain and Southern Ry Co. 5 226 337, Verschied. 276 928. – Passiva: A.-K. 77 802 875, Bonds 54 012 000, Equipment Association Oblig. 2 030 000, fällige u. aufgelauf. Zs. 954 560. Zahlungen vor Dez. 1902 508 254, Lohnlisten für Dez. 1902 (zahlbar 15./1. 1903) 1 351 206, Zahlungen für Ausgaben für Dez. 1902 (zahlbar 20./1. 1903) 1 418 583, Kredit. 506 225, 2½ % Div. (zahlbar 20./1. 1903) 1 945 055, Darlehen 6 700 000, Versich.-F. 1 008 258, Ern.-F. 500 000, Guth. der Central Branch Ry Co. 65 229, Gewinnvortrag 3 297 452 = Total $ 152 099 696. National Railroad Company of Mexico in Salt Lake City, Utah. Gegründet: 24./2. 1902. Dauer der Ges. 100 Jahre. Zweck: UÜbernahme des Eigentums und Betrieb der Guanajuato, San Luis de la Paz Y Pozos Railway Co. und der Mexican National Railroad Co., der letzteren auf Grund des Neuordnungs-Planes v. 8./10. 1901, sowie Erwerbung von Koncessionen für den Bau, die Unterhaltung und den Betrieb anderer Eisenbahnlinien. Die Eisenbahn und die Koncession der Guanajuato, San Luis de la Paz y Pozos Ry Co. wurden schuldenfrei für $ 375 000 Mexik. Währung bar gekauft. Durch einen in Gemässheit mexikan. Rechts ausgefertigten Einbringungs-Vertrag (agreement of aportacion) v. 10./4. 1902 übertrug die Mexican National Railroad Co, der National Railroad Co. of Mexico ihre sämtl. Koncessionen, ihr gesamtes Eigentum, alle Ländereien, Sicherheiten, Ansprüche, Forderungen, Gelder, im Prozesse befangene Objekte, Rechte, Privilegien und Gerechtsame. Die neue Ges. übernimmt die Zahlung der ge- samten Schulden der alten Ges., sowie die Verpflichtung, Aktien und Titres (stocks and securities) auszugeben und Hypoth. (mortgages) zu vollziehen, wie dies in dem Neuordn.- Plane v. 8./10. 1901 vorgesehen ist; weiter übernimmt sie die Verpflichtung, gemäss der mit den Readjustment Managers bereits getroffenen oder zu treffenden Vereinbarung, den genannten Neuordn.-Plane und die Verträge auszuführen. Die National Rr. Co. 0f Mexico erwarb die Kontrolle der Mexican International Railroad Co. durch den Kauf von $ 15 786 100 Aktien aus dem gesamten ausstehenden A.-K. der Ges. im Nominal- betrage von $ 20 708 200; sie erwarb ferner den Gesamtbetrag der von der Mexican International Railroad Co. ausgegebenen Income Bonds im Nominalbetrage von $ 4 499 000. Als Entgelt hierfür gab die National Rr. Co. of Mexico $ 7 000 000 Vorz.-Aktien und $ 7000 000 First Consolidated Mortg.-Bonds. Vertrag mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Mexiko. Am 25./5. 1903 ver- öffentlichten die Firmen Speyer & Co., New-Vork u. Speyer Brothers, London eine Bekannt- machung an die Inhaber von St.-Aktien der National Railroad Co. of Mexiko, deren wesentl. Inhalt folgender war: Nach langen Unterhandlungen haben die beiden Bankfirmen mit der Mexikan. Regierung einen Vertrag abgeschlossen, lt. welchem letztere unter gewissen Be- dingungen und Umständen durch Kauf von den betr. Bankfirmen einen sehr grossen Betrag der verschiedenen Klassen des A.-K. der National Rr. Co. of Mexico erwerben wird. Falls der Ankauf seitens der Regierung vollzogen wird, wird dieselbe, behufs Verkaufs an die Eisenbahngesellschaft zum Kostenpreise, ihren Besitz von £ 1 000 000 4½ % II. Debenture- Aktien der Interoceanic Railway Co. of Mexico an die Bankfirmen übertragen. Durch die Erwerbung dieser Debenture-Aktien wird die National Rr. Co. of Mexico mit Hilfe der schon in ihrem Besitz befindl. Vorz.- u. St.-Aktien der Interoceanic Co. die Interoceanic Railway kontrollieren u. damit sich nicht nur eine wertvolle Linie von der Stadt Mexiko nach Vera Cruz und den sehr notwendigen Ausweg nach dem Golf von Mexiko verschaffen, sondern auch zugleich das grösste Eisenbahnsystem in Mexiko werden. Die Regierung wird ferner zu Gunsten der National Rr. Co. of Mexico von der Exekutive der Vereinigten Staaten von Mexiko, vorbehaltl. legislativer Ratifizierung, eine Konc. beschaffen, welche im wesentl. besagt, dass für einen Zeitraum von 20 Jahren, v. 31./10. 1903 an, seitens der Vereinigten Staaten von Mexiko an irgend eine andere Person oder Korporation als die National Rr. Co. of Mexico weder ein Recht, ein Privileg oder eine Konc. erteilt werden soll, irgend eine Bahn von irgend welcher Art (mit Ausnahme von Zweig- oder Lokallinien, welche nur mit den Haupt- linien der National Rr. in Verbindung treten) in einer Zone zu bauen, unterhalten oder zu betreiben, welche sich längs der nordöstl. Grenze von Mexiko ausdehnt, begrenzt im Norl. osten von dem Rio Grande Fluss und im Südwesten von einer 50 km südwestl. davon und parallel damit gezogenen Linie, und zwischen dem Golf von Mexiko u. dem Meridian liegt, welcher durch einen Punkt an den Rio Grande Fluss in einer Entfern. von 100 km nord- westl. v. Ciudad Porfirio Diaz in dem Staate Coahuila, längs genannten Flusses gemessen, geht. Diese Konc. wird ferner ihren Ablauf am 1./1. 1907 vorsehen, falls die Eisenb.-Ges. nicht innerh. 3 Jahre v. 1./1. 1904 an ihre Linie von Monterey nach Matamores (wovon noch ca. 140 engl. M. zu bauen übrig sind) vollenden wird, und wird auch besagen, dass auf Er- suchen der Eisenbahn-Ges. die Vereinigten Staaten von Mexiko der Konsolidierung der Eigentümerschaft u. des Betriebes der Besitzstücke der National Rr. Co. of Mexico, der Inter- national Railroad Co. (bereits von der National Rr. Co. of Mexico kontrolliert) u. der Interoceanidé Railway Co., total 3304 engl. M., zustimmen werden. Der Vertrag mit der Regierung fasst ins Auge die Konversion von $ 33 350 000 St.-Aktien der National Rr. Co. of Mexico in 2 Klassen von Aktien, wovon $ 22 333 333½ als II. Vorz.-A. und $ 11 116 666 ¾ als Verz. (Deferred)-A. bekannt sein sollen. Die II. Vorz.-A. sollen, nachdem die I. Vorz.-A. 4 % Div.