308 Ausländische Eisenbahnen. auf die gesamten Linien der St. Paul-, Minneapolis- and Manitoba-Eisenbahn-Gesell- schaft, unbeschadet der den früheren Prioritäten auf die älteren Linien der Gesellschaft zustehenden hypothekarischen Vorzugsrechte; in die allgemeine Hypothek sind ausser- dem noch die der ersten Priorität als Unterpfand dienenden Ländereien mit ein- geschlossen; in Umlauf am 30. Juni 1902: $ 20 173 000 in Stücken à $ 1000. Zinsen: I. Jan., 1. Juli. Tilgung: Das Kapital ist fällig am 1. Juli 1933, insoweit es nicht vorher durch Rückkauf zur Tilgung gelangt ist; es ist nämlich durch Vertrag vom 1. Mai 1883 der Central Trust Company of New York die Kontrolle über die Ausgabe der Obligationen übertragen worden. Dieselbe hat auch darüber zu wachen, dass für den Gegenwert aller Verkäufe von Ländereien der Ges., nachdem die noch in Umlauf befindlichen ersten Prior. getilgt sein werden, die entsprechenden Summen konsolidierter Prior.-Oblig. best- möglich aufgekauft und annulliert werden. Zahlung der Coup. und des Kapitals in Gold. Aufgelegt in Berlin am 16. Nov. 1886: $ 5 100 000 zu 97.50 %, weitere $ 3 000 000 am 20. Dez. 1887 zu 95.50 %. Kurs Ende 1887–1902: 95.60, 96.50, 98.90, 97.30, 96, 98.90, 95.10, 99, 101.75, 101.50, 104, 111, 112.25, 114.75, 112.10, 109.50 %. Notiert in Berlin. Usance: Seit 2./1. 1899 wird beim Handel $ 1 = M. 4.20 gerechnet, vorher $ 1 = M. 4.25. Brasilianische Eisenbahn. Oeste de Minas Eisenbahn-Gesellschaft in Rio de Janeiro. (Companhia Estrada de Ferro de Oéste de Minas.) Gegründet: 2. Febr. 1878. Die Stammlinie von Sitio (Station der Dom Pedro II. Staats- bahn) bis St. João d'El-Rei, ca. 100 km, ist mit einer seitens der Provinz Minas Geraes ge- leisteten zinsfreien Beisteuer von Milreis 9000 per km gebaut u. Aug. 1881 eröffnet worden. Für die Juli 1888 eröffnete ca. 220 Km Verlängerung bis Oliveira nebst Zweiglinie von Aureliano Mouräão bis zum Rio Grande bei Lavras hat die genannte Provinz der Ges. ein Betriebs-Priv. auf 70 Jahre erteilt, auch auf 30 Jahre jährl. 7 % aufMilreis 4000 000 garantiert. Ferner garantiert sie für die 364 km betragende Verlängerung über Oliveira-Abbadia- (eröffnet 1892) -Barra do Perao Peba am S. Franciscoflusse mit Zweiglinie nach Pitanguy, auf 20 Jahre jährl. 7 % auf Milreis 5 500 000. Die Ges. besitzt ein ihr am 23./12. 1887 auf 10 Jahre erteiltes Priv. der brasil. Staatsregier. für den ausschliessl. Betrieb der Dampfschiffahrt auf dem Rio Grande von der Endstation der Bahn bei Lavras bis zur Mündung des Rio Sapucahy, ca. 200 km. Lt. Vertrag v. 24./10. 1890 erhielt sie die Konc. für die Linie von Barra Mansa-Catalao im Staate Goyaz nebst Verlängerung von der Mogyanabahn-Araxa bis zum Paracatufluss, auch garantiert die brasil. Regier. 6 % Zinsen auf ein Baukapital von höchstens Milreis 30 000 per km. April 1895 erhielt die Ges. die Konc. für Barra Mansa-Angra dos Reis, sie erhält für die Herstellung eine Subvention von 30 Contos de Reis per km. Im Betrieb Ende 1895 684 km, im Bau ca. 218km, zus. 902km. Die Gesamtlänge der Bahn sollbis auf 2000 km ausgebaut werden. Kapital: Milreis 62 000 000 in 310 000 Aktien à Milreis 200, hiervon 33 525 Aktien voll- bezahlt, 266475 Aktien mit 37½ %, 10000 Aktien mit 10 % Einzahlung. Abschlüsse u. Dividendenzahlung: Halbjährlich. 5 % steuerfreie Anleihe von 1889: M. 22 450 000 (Milreis 9 788 200) zur Rückzahlung der gekündigten 7 % Anleihe von Milreis 4 400 000, für den Bau der Verlängerungslinie Oliveira- Alto S. Francisco nebst Zweiglinien. Stücke à deutsche M. 500, 1000 u. 3000. Verl. in Berlin im Febr. u. Aug. (erstmalig 1894) per 1./4. u. 1./10.; seit 1898 Verl. eingestellt. Tilg. nach Plan ab 1./10. 1894 innerh. 34 Jahren, kann verstärkt, auch mit 6monat. Frist gekündigt werden. Sicherheit: I. Hypoth. auf den gesamten Besitz der Ges., lautend auf den Namen der Brasilian. Bank für Deutschland in Rio de Janeiro; ausserdem als weitere Sicherheit die der Ges. von der Provinz Minas Geraes zugesicherte Garantie in Höhe von 7 % jährl. auf Milreis 9 500 000 für die Dauer von 20 bezügl. 30 Jahren. Jedem Oblig.-Inhaber steht ein selbständiges Forder.- Recht zu. Zs. 1. 4. u. 1./10. Kapital u. Zs. frei von allen in Brasilien zur Erhebung gelangenden Steuern u. Abgaben; die Ges. hat sich verpflichtet, diese selbst zu tragen. Der Coup. per 1./10. 1898 u. folgende wurde nicht bezahlt. Um die Interessen der Obligationäre wahrzunehmen, bildete sich in Berlin am 12./4. 1899 eine Schutzvereinigung der Besitzer von 5 % Oéste de Minas- Eisenbahn-Oblig.; dieselbe forderte im Mai 1899 die Besitzer von 5 % Oblig. auf, zum Zwecke des Beitritts ihre Oblig. mit sämtl. dazu gehörigen Coupons, einschl. der am 1./10. 1898 und 1./4. 1899 fällig gewesenen Coup., in Berlin bei der Direction der Disconto-Ges., in Hamburg bei der Nordd. Bank in Hamburg, in Frankf. a. M. bei M. A. von Rothschild & Söhne bis spät. 30./6. 1899 zu hinterlegen. Gegen die hinterlegten Oblig. wurden Certifikate ausgegeben, welche lieferbar sind an den Börsen von Berlin, Hamburg und Frankf. a. M. Nachdem ein im Sept. 1899 seitens der Schutzvereinigung gestellter Antrag auf gerichtliche Zwangsliquid. der Oéste de Minas Eisenbahn-Ges. von den Brasil. Gerichten in beiden Instanzen abgelehnt worden war, verfügte am 20./2. 1900 der Richter auf einen neuen Antrag hin die Zwangs- liquid.; hiergegen hat die beklagte Eisenbahn-Ges. jedoch Berufung eingelegt, welche in zweiter Instanz abgewiesen wurde. Nach den Vorschriften des Brasilian. Gesetzes müssen zur Durch- führung der Zwangsliquid. seitens des Gerichts aus der Liste der Gläubiger 2 Syndici er nannt werden, als solche sind ernannt die Brasilian. Federal-Reg. und die Brasilian. Bank von Deutschland. Die von der Reg. des Staates Minas Geraes auf übernommene Zinsgarantié