322 Ausländische Eisenbahnen. Belg. Reg. Die Pacht läuft bis zum 31./12. 1912. Ferner werden betrieben: 3) die im Jahre 1880 u. 1881 eröffnete Zweigbahn Esch-Redingen mit einer Länge von 12,20 Km, wovon 10,69 km in Lothringen u. 1,51 km in Luxemburg belegen, von der Kaiserl. Gen.-Dir. der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen lt. Vertrag v. 9./1. 1877 und zwar zur Zeit und so lange ein förmlicher Pachtvertrag nicht zu stande kommt, für Rechnung der Eigentümerin gegen Erstattung der Selbstkosten. Das Vertragsverhältnis dauert bis zum 31./12. 1959, kann jedoch seitens des Deutschen Reiches am 31./12. 1912 mittels vorheriger einjähriger Kündig. gelöst werden; 4) die im Jahre 1883 u. 1884 eröffneten und in Luxemburg beleg. Strecken im Düdelinger und Rümelinger Thale mit einer Länge von 12,62 km von der Kaiserl. Gen.-Dir. der Eisen- bahnen in Elsass-Lothringen lt. Vertrag v. 22./ 24./10. 1882. Die jährl. Pachtsumme beträgt 4½ % der Anlagekosten; die Pacht läuft ebenfalls bis zum 31./12. 1912. 5) Die am 1./7. 1888 eröffnete und in Luxemburg beleg. Strecke Ulflingen-Preuss. Grenze mit einer Länge von 6,33 Kkm ist an die Königl. Eisenbahn-Dir. Cöln (linksrh.) lt. Vertrag v. 24./2. 1887 verpachtet. Die jährl. Pachtsumme beträgt 4½ % der Anlagekosten, welche M. 1 952 000 nicht übersteigen sollen; die Pacht läuft bis zum 31./12. 1959. Den Betrieb führt die Kaiserl. Gen.-Dir. der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen für Rechn. der Pächterin gegen Erstattung der Selbstkosten. Die ausserord. G.-V. v. 30./5. 1901 lehnte die neue Konvention zwischen der Ges. und der Gen.-Dir. der Reichseisenb. in Elsass-Lothr. ab, welche für die Zeit vom 1./1. 1913 bis zum Ablauf der Konc. am 31./12. 1959 Geltung haben sollte, und beauftragte den V.-R., von neuem mit der Gen.-Dir. der Reichseisenb. in Elsass-Lothr. wegen der Konvention zu unterhandeln. Am 16./7. 1902 wurde zwischen der Kaiserl. Gen.-Dir. der Reichseisenbahnen und dem V.-R. der Ges. eine provisorische Übereinkunft abgeschlossen, welche den Pachtvertrag bis zum Erlöschen der Koncession, d. h. bis zum Ablauf des Jahres 1959 verlängert; dieser Vertrag wurde sodann in der ausserordentl. G.-V. vom 20./8. 1902 von den Aktionären der Ges. einstimmig angenommen. Die Gültigkeit des neuen Vertrages war dadurch bedingt, dass bis zum 1./7. 1903 zwischen dem Deutschen Reiche und dem Grossherzogtum Luxemburg ein Staatsvertrag zu stande kam, kraft dessen die Luxemburg. Regierung darin einwilligte, dass der Betrieb der auf ihrem Gebiete belegenen Linien von der Kaiserl. Gen.-Dir. bis zum 31./12. 1959 geführt werde. Dieser Staatsvertrag wurde am 11./11. 1902 abgeschlossen und im Deutschen Reichs-Gesetzblatt am 20./4. 1903 veröffentlicht. Nach dem neuen Vertrage, welcher ab 1./1. 1903 gültig ist, betragen die von der Kaiserl. Gen.-Dir. zu zahlenden Annuitäten: Luxemburg. Netz abzgl. Zahlungen Linie von Trois- Esch-Rodange u. Belgische „% an die Garanten Gesamte Jahr Dudelange-Rume- Einien der Linie Esch- Annuität lange 3... Rodange 1903–1916 frs. 3 866 400 frs. 219 600 frs. 104312 frs. 43 454 frs. 4 146 858 1917 „3 866 400 „ 219 600 „ 104 312 „ 10 863 „ 4 179 449 1918–1956 „3 866 400 „ 219 600 „ 104 312 „ — „ 4 190312 1957 „3 866 400 „ 30 000 „ 104 312 „ — „ 4 000 712 1958–31959 „3 866 400 5 „ 104 312 — „ 3 970 712 Ausserdem hat die Gen.-Dir. für die ordnungsmässige Unterhaltung sowie für die Aus- führung aller Ergänzungs- und Erweiterungs-Anlagen zu sorgen; ferner übernehmen die Reichseisenbahnen die Rückzahlung einer Subvention von frs. 8 000 000 an den luxem- burgischen Staat, welche dieser der Wilhelm-Luxemburg-Ges. zum Bau ihrer Bahn vor- gestreckt hat. Die Rückzahlung wird, beginnend mit dem 1./7. 1903, in 16, jedesmal am 1./7. zu entrichtenden Jahresraten von je M. 400 000 bis zum Ablaufe des Jahres 1918 erfolgen. Vom 1./1. 1919 ab wird deutscherseits der Luxemburg. Reg. an Stelle einer Beteiligung an den Erträgnissen der auf luxemburg. Gebiete belegenen Eisenbahnstrecken alljährlich bis zum Ablaufe des Jahres 1959 ein Betrag von M. 200 000 gewährt werden, der am 31./12. jeden Jahres fällig und zahlbar sein soll. Während der Dauer des Vertrageskann die Wilhelm-Luxemburg-Ges. ohne ausdrückliche Genehmigung der Kaiserl. Gen.-Dir. keine neuen Eisenbahnkoncessionen im Grossherzogtum Luxemburg erwerben. Beim Ablaufe des Vertrages am 31./12. 1959 gehen die angepachteten Linien in den Besitz des Grossherzogtums über. Kapital: frs. 25 000 000 in Aktien à frs. 500, davon sind getilgt bis Ende 1901: frs. 1 215 000; ferner frs. 39 700 privil. Aktien à frs. 100, welche 10 % Zs. tragen und mit frs. 150 zurück- gezahlt werden, davon sind getilgt bis Ende 1901: frs. 4000. Obligationen: 3 % Oblig. Serie IL=IX im Gesamtbetrage von frs. 76 275 000, davon wird in Deutschland nur die Serie IX gehandelt. Frs. 22 300 000 in Stücken à frs. 500, 28: 1./5., 1./11. Tilg.: Durch Verlos. im Aug. per 2./11. nach einem Tilg.-Plane von 1888 ab innerh. 72 Jahren. Zahlst.: Berlin: Nationalbank für Deutschl.; Frankf. a. M.: Commerz- u. Discontobank. Die Zahlung der Coup. sollte nach dem Prospekt frei von jedem Abzuge an Steuern u. Abgaben erfolgen, geschieht aber seit 1892 unter Abzug von 3 % Steuern. Die verlosten Oblig., welche anfangs zu pari eingelöst wurden, werden seit 1892 auch unter Abzug bezahlt, die per 2./11. 1897 gezogen wurden mit frs. 499.40, per 2./11. 1898 mit frs. 499.20; per 2./11. 1899 mit frs. 499; per 2./11. 1900 mit frs. 498.90; per 2./11. 1901 mit frs. 498.82; per 3./11. 1902 mit frs. 499.25 eingelöst. Die Zahl. der Coup. u. verl. Oblis. geschieht in Deutschland zum jeweilig notierten Tageskurse von kurz Belgien. Aufgelegt in Berlin am 8./7. 1888 frs. 5 000 000 zu 85.20 %, wobei frs. 100 = M. 80.50 berechnet wurden, eingeführt in Frankf. a. M. am 7./6. 1889 zu 88 %. Beim Handel an der Börse frs. 100 = M. 80. Kurs Ende 1891–1902: In Berlin: 85.60, 90, 91.10, 93.40, –, 92, –, –, –—, –, 92.50, – %. =; In Frankf. a. M.: 86, 90.10, 91, 93.50, 91.80, 91.50, 92.80, 90.70, 88.20, 89.50, 92.50, 93.20 %. ... * qq