348 Ausländische Eisenbahnen. füllung der Staatsforderung verzichten müssen, eine Schmälerung der Prior.-Zs. eintreten kann resp. ob der Staat die Prior.-Zs. derart garantierte, dass er einem Regressanspruch der Prior.-Besitzer ausgesetzt ist, war nicht zu entscheiden. Staatsgarantie: Das Ergänzungsnetz Lit. B (Elbthalbahn) geniesst keine staatl. Garantie; für das Eisenbahnnetz Lit. A wird vom Staate die Garantie eines jährl. 5 % Reinerträgnisses in Silber von dem wirklich aufgewendeten und gehörig nachzuweisenden Anlagekapital, welches jedoch im Durchschnitte den Nominalbetrag von fl. 985 000 per Meile nicht über- schreiten darf, nebst der erforderl. Tilg.-Quote zugesichert; ausserdem übernahm noch der Staat durch Gesetz v. 19./11. 1885 die Garantie für Zs. u. Tilg.-Quote einer 4 % in 67 Jahren zu tilg. Anleihe von fl. 11 000 000. Der Betrag, welchen die Staatsverwalt. infolge der über- nommenen Garantie zahlt, ist lediglich als ein mit 4 % jährl. verzinsl. Vorschuss zu behandeln. Wenn der Reinertrag der Bahn die garant. Jahressumme überschreitet, ist die Hälfte des Überschusses sogleich zur Rückzahl. des geleisteten Vorschusses samt Zs. an die Staatsverwalt. bis zur gänzl. Tilg. abzuführen; von der anderen Hälfte ist ein von der Staatsverwalt. statuten- mässig zu bestimmender Teil in den R.-F. zu hinterlegen. Forderungen des Staates an solche Vorschüsse oder Zs., welche bis zur Zeit des Erlöschens der Konc. oder Einlösung der Bahn noch nicht bezahlt wurden, sind aus dem noch erübrigenden Vermögen der Ges. zu berichtigen. Staatszuschüsse 1871–1902: K 37 954 053, Zs. hierauf K 33 885 442. Aus dem Uberschuss 1890 erhielt der Staat fl. 21 446, 1894 fl. 150 909, 1895 fl. 10 952, 1896 fl. 142 693, 1898 fl. 45 907, 1900 K 122 470 zurück, welche an den Zs. abgeschrieben wurden. Rückkaufsrecht: Die Reg. hat das Recht, nach Ablauf von 30 Jahren vom Tage der Ausstellung der Konc.-Urkunde 8./9. 1868 ab gerechnet, mithin v. 8./9. 1898 ab, die Haupt- bahn Lit. A und v. 25./6. 1900 das Bahnnetz Lit. B einzulösen; durch Vertrag v. 7./5. 1885 wurde der Termin für die Einlösung des Bahnnetzes Lit. A schon auf den 1./1. 1895 datiert. Zur Bestimmung des Einlösungspreises werden die jährl. Reinerträgnisse der Unternehm. während der der wirkl. Einlösung vorausgegangenen 7 Jahre beziffert, hiervon die Rein- erträgnisse der 2 ungünstigsten Jahre abgerechnet und der durchschnittl. Reinertrag der übrigen 5 Jahre für die Ges. berechnet. Dieser Durchschnittsbetrag, welcher für die Haupt- bahn Lit. A aber nicht weniger als das garant. Reinerträgnis betragen darf, ist der Ges, als Jahresrente in halbjährl. Raten bis zum Ablaufe der Konc.-Dauer zu bezahlen. Bei der Einlösung der Bahn behält die Ges. das Eigentum des aus dem eigenen Erträgnisse der Unternehm. gebildeten R.-F. u. der ausstehenden Aktiven, dann auch jener aus dem eigenen Vermögen errichteten u. rücksichtlich erworbenen besond. Anlagen u. Gebäude als Koks- u. Kalköfen, Giessereien, Fabriken von Maschinen oder anderen Geräten, Speicher, Docks, Kohlen- u. anderen Depots, zu deren Erbauung oder Erwerbung dieselbe von der Staatsverwalt. mit dem ausdrücklichen Beisatze ermächtigt wurde, dass sie kein Zugehör der Eisenbahn bilden. Kapital: K 72 000 000 = fl. 36 000 000 St.-Aktien (I. Em.) Lit. A u. K 60 000 000 = fl. 30 000000 Aktien Lit. B, davon noch ungetilgt Ende 1902: K 58 276 800 = fl. 29 138 400 in Aktien à K 400 = fl. 200. Die Tilg. des A.-K. erfolgt innerh. der betr. Konc.-Dauer nach den von der Reg. genehmigten Tilg.-Plänen. Die Tilg. der Aktien Lit. A erfolgt durch Verl., die der Aktien Lit. B entweder gleichfalls durch Verl. oder im Wege des börsenmässigen Ankaufs. falls diese Aktien unter dem Nennwerte erhältlich sind; zu diesem Ankauf von Aktien Lit. B kann der ganze auf das betr. Jahr nach dem Tilg.-Plan entfallende effektive Tilg.-Betrag verwendet werden. Die verl. Aktien werden mit dem Nominalbetrage eingelöst u. an ihrer Stelle Genussscheine verabfolgt, welche keinen Anspruch auf die Div. bis zur Höhe von 5 % im übrigen aber gleiche Rechte wie die Aktien haben, demnach insbes. den Anspruch auf die zur Verteilung gelangende Super-Div., auf den verhältnismässigen Teil des nach Tilg. sämtl. Aktien erübrigenden Vermögens der Ges. und auf das Stimmrecht begründen. Für im Wege des Ankaufs zur Tilg. gelangende Aktien Lit. B werden Genussscheine nicht ausgegeben. 5 % Prior.-Oblig. I. Em. von 1869 Lit. A. K 88 354 000 = fl. 44 177 000, davon noch in Umlauf Ende 1902: K 81 770 000 = fl. 40 885 000 in Stücken à K 400 = fl. 200. Zs.: 1./3. 1./. Sicherheit: Die Anleihe ist auf den Linien des garant. Netzes eingetragen. Tilg.: Durch Verl. am 1./9. per 1./3. von 1874–1951, Verstärkung nicht-vorbehalten. Der grösste Teil der noch in Umlauf befindl. Oblig. wurde im Mai 1903 im Wege der Abstemp. auf 3½ % frei- willig konvertiert; man erhielt für fl. 100 Nom. der 5 % Anleihe K 36 Nominalbetrag der 3½ % Anleihe Lit. A von 1903 ohne Entgelt, d. h. zus. mit den abgest. Stücken K 118 Nom. 3½ % Oblig. für je K 100 Nominalwert der 5 % Anleihe. Der überschiessende Betrag, der sich nicht in effektiven Stücken darstellen liess, wurde in bar zum Kurse von 94.50 % aus geglichen. Zahlst.: Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; Berlin u. München: Deutsche Bank; Berlin: S. Bleichröder; Dresden: Dresdner Bank; Frankf. a. M.: Deutsche Vereinsbank, Deutsche Eff.- u. Wechsel-Bank, Filiale der Bank für Handel u. Ind.; Hamburg: L. Behrens & Söhne:; Leipzig: Allg. Deutsche Credit- Anstalt; München: Bayer. Vereinsbank; Stuttgart: Wütt Bankanstalt vorm. Pflaum & Co., Württ. Vereinsb. Zahlung der Coup. unter Abzug des Coup. Stempels von 5 0 Heller mit je K 9.944; der gezogenen Stücke ohne Abzug in Silber 900 dessen Kurswert. Beim Handel in Berlin, Dresden u. Leipzig seit 1./7. 1893, in Frankf. à. . U. Hamburg seit 1./1. 1899 fl. 100 = M. 170, vorher fl. 100 = M. 200. —– Kurs Ende 1635ff In Berlin: 86.50, 84.90, 83.30, 85.40, 82.60, 89.90, 91.60, 94.30, 90.80, 90.90, 104, 106.50, 108, 1163 110.90, 109.90, 106.90, 108.50, 107.60, 109.60 %. – In Frankf. a. M.: 86.25, 84.50, 83.25, 85.30, 9309 89,40, 91.95, 94.40, 91.05. 90.70, 89.05, 91.20, 91.40, 94.25, 94, 93.30, 106.90, 108.50, 107.30, 109.60 606 Ende 1889–1902: In Hamburg: 91.40, 93.50, 90.90, 90.60, 87.25, 90, 90.20, 93.50, 93.70, 92.50, 106, 8.Ä