= ―――― Isterreich-Ungarische Eisenbahnen. Warschauer & Co.; Breslau: Schlesischer Bankverein; Dresden und Leipzig: Allg. Deutsche Credit-Anstalt. Zahlung der Coup. und verlosten Oblig. ohne jeden Abzug in Silber. Beim Handel an der Berliner und Leipziger Börse seit 1. Juli 1893 fl. 100 = M. 170, vorher fl. 100 = M. 200. – Kurs Ende 1890– 1902 In Berlin: 86, 85.50, 85, 94.75, 100, 103. 60, 103.50, 103. 60, 105, „104.50, 103.75 %, – In Leipzig: 86.75, 86, 85.50, 95.50, 100.50, 104.25, 103. 50, 103. 60, 104, 102.90, 102.75, 104.25, 105 %. Verj. der Coup. in 5 J., der verlosten Öblig. in 30 J. n. F. Geschäftsjahr: Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: Je 10 Aktien = 1 St. Gewinn-Verteilung: 10 % an R.-F. bis 10 % des A.-K., 10 % Tant. an V.-R., Rest Div. Bilanz am 31. Dez. 1902: Aktiva: Gesamtanlage- u. Einricht.-Kosten der Bahn abzügl. Amort. bis Ende 1902 5 322 200, Vervollständ.-Bauten 177 203, Rekonstrukt.-Kosten der Strecke Friedek-Friedland 368 172, Effekten des Fahr-Fundus-instructus-R.-F. 92 400, Kaut. des V.-R. 338 000, Debit. 788 118, Kassa 14 326. – Passiva: A.-K. 2 900 000, Prior. 2 422 200, Prior.-Zs. u. Tilg.-Rückstände 34 638, R.-F. 290 000, Fahr-Fundus-instructus- R.-F. 654 633, Kaut. 338 000, Kredit. 26 970, Vortrag 128 863, Betriebs-Uberschuss 305 116. Sa. K 7 100 418. Gewinn u. Verlust 1902: Einnahmen: Betr.-Einnahmen 1 004 342, hiervon ab Betr.-Aus- gaben 382 701 u. Erwerb- u. Realsteuer nebst Stempelgebühren 165 655, verbleiben 455 986. – Ausgaben: Verzinsung der Prior. 122 070, Amort. der Eisenbahnanlagekosten 28 800, V.-R.- Tant. 30 512, Gewinn 274 604, hierzu Vortrag a. 1901 128 863, bleiben zur Verfüg. K 403 467. Verwendung des Gewinns inkl. aus 10 % Div. 290 000, Vortr. auf 1903: 113 467. Dividenden 1890–1902: 5, 5, 5, 6, 6¼, 7½, 7¾a, 9½, 10, 9, 10, 10, 10 % Zahlung der Div. in österr. Noten. in nicht gehandelt. Verwaltungsrat: Präs. Dr. Ed. Sochor Freih. von Friedrichsthal, Vize-Präs. R. Jeitteles. Prag-Duxer Eisenbahn in Smichow, Prag. (Verstaatlicht seit 1./1. 1892.) Gegründet: Konc.: 25./6. 1870, 4./9. 1872, 30./9. 1881 u. 23./12. 1882. Dauer: Bis 1./11. 1963. Die Ges. besitzt auch ein Braunkohlenwerk bei Brüx. dessen Betrieb jedoch 1884 ein- gestellt wurde. Der Betrieb der Bahn wurde 1884 mit dem der Dux-Bodenbacher Bahn vereinigt u. vom Staate für Rechnung der Ges. geführt. Mit Erlass v. 22./9. 1891 wurde staatl. Einlös. per 1./1. 1892 verfügt. Die streitigen Punkte wurden durch Übereinkommen v. 25./7. 1892 beglichen. Die Reg. übernahm die der Prag-Duxer Eisenbahn gehör. Linien Prag (Smichow)-Obernitz-Dux nebst Obernitz-Brüx, Brüx-Oberleutendorf-Ossegg-Kloster- grab, Zlonitz-Hospozin und Klostergrab-Niklasberg (Mulde) mit allen dazu gehörigen beweglichen und unbeweglichen Sachen mit Einschluss des Fahrparks etc. mit Wirkung vom I1. Jan. 1892. Der Gesellschaft verbleibt das aus der Bilanz pro 1891 ausgewiesene Aktivum, welches sich nach Deckung der dortselbst aufgestellten Passivposten ergiebt. Ferner verbleibt ihr der Reservefonds, jedoch nur soweit derselbe effektiv vorhanden bezw. durch die Prioritäts-Emission von 1891 refundiert werden wird, dagegen steht der Gesellschaft kein wie immer gearteter Anspruch auf denjenigen Teil des Reserve- fonds zu, welcher in der Bilanz pro 1891 zwar ausgewiesen erscheint, jedoch thatsäch- lich zu Investitionen oder anderen gesellschaftlichen Zwecken verausgabt worden ist. Die ermittelte Einlösungsrente betrug fl. 1 665 000 und nach Abzug der mit 10 % fixierten Steuer verblieb eine keinem weiteren Steuerabzuge unterliegende Rente von fl. 1 489 500, herabgesetzt durch Protokollarübereinkommen v. 22./2. 1896 auf K 2 939 000 = fl. 1 469 500 mit Wirkung ab 1./1. 1897. Diese auf den obenerwähnten Linien eisenbahnbücherlich sichergestellte Einlösungsrente wird der Gesellschaft in halbjährigen, am 30. Juni und 31. Dez. jeden Jahres fälligen Raten, bis Ablauf der Koncession (1962) ausbezahlt werden. Vom I. Jan. 1893 angefangen, übernimmt die Staatsverwaltung für Rechnung der Ge- sellschaft die Besorgung des Dienstes für die Prioritäts- Anleihen. Hiernach verbleibt für die Aktien aus der Rente eine jährliche Dividende von K 8 = fl. 4 pro Aktie gesichert, event. unter Heranziehung des Reservefonds; für 1893/94 erhielten die Stammaktien infolge Steigens des Goldagio weniger. Die Regierung ist bis zum 31./12. 1910 jederzeit ab 2./1. 1898 berechtigt, an Stelle der noch nicht fälligen Einlösungsrenten eine Kapital- gahlung in der Weise zu leisten, dass dieselbe die dann noch in Umlauf befindlichen Oblig. zur Selbstzahlung übernimmt und der Ges. ausserdem jenen Betrag in bar oder in 4 % abzugsfreien Staatsschuldverschreib. ausfolgt (zum Kurswerte, jedoch nicht über pari zu berechnen), welcher dem noch nicht getilgten A.-K. gleichkommt. Dieses Op- tionsrecht kann stets nur nach dreimonatiger Vorankündigung auf einen 2./1. ausgeübt werden. In der G.-V. vom 17./5. 1901 wurde folgende Resolution einstimmig angenommen: „Nachdem von Seiten des Staates das Einlösungsrecht in betreff der k. k. priv. Prag- Duxer Eisenbahn-Ges. bereits am 1./1. 1892 ausgeübt wurde, die Ges. seit dieser Zeit nur mehr noch ein Scheindasein hat und durch die längere Dauer der Ges. den Aktio- nären ihr Recht auf die Realisierung des Aktienbesitzes und der bestehenden Fonds vorenthalten wird, so stellt die heutige G.-V. an die hohe Regierung das dringende Ver- langen, endlich zum Zwecke der Auflösung der Ges. das staatliche Optionsrecht zur Ausübung zu bringen und ersucht auch den landesfürstlichen Herrn Regierungs- Kommissfr, die berechtigte Forderung hohen Ortes wärmstens zu vertreten, wodurch auch die Anderung der Statuten dann gegenstandslos würde. Dieses Gesuch ist bisher