384 Ausländische Eisenbahnen. thal & Co.; London: Russ. Bank für Auswärt. Handel; Petersburg: Intern. Handelsbank Petersb. Disconto-Bank, Russ. Bank für Auswärt. Handel und Wolga-Kama-Commerzbank. Zahlung der Coup. und der verl. Oblig. ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark. Die Anleihe hat die unbedingte Garantie des Staates. Aufgelegt am 19. Dez. 1895 zu 99 %. Kurs Ende 1895–1902: In Berlin: 99.40, 102.60, 101.60, 100.70, 98, 96.30, 97.75, 99.30 %. – In Frankf. a. M.: 99.50, 102.55, 101.80, 100.50, 97.50, 95.80, 97.60, 99 %. – In Hamburg: –, 102.70, 101.70, 100.50, 98.40, 96, 97.95, 99.40 %. Verjährung der Coupons in 10 Jahren, der verlosten Stücke in 30 Jahren n. F. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im Mai resp. Juni. Stimmrecht: 50 Aktien = 1 St., 125 Aktien = 2 St. etc., Maximum 10 St. Gewinn-Verteilung: Zunächst die Summen für den Dienst der bisherigen und der neu zu begebenden Obligationen; sodann der Pachtschilling für die Liwnybahn von Rbl. 100 000 jährlich und die garantierten Zinsen (5 %) und die Tilgungsquote für die Aktien. Aus dem Rest, welcher den eigentlichen Reingewinn bildet, erhalten die Aktionäre eine Super-Div. von Rbl. 17 pro Aktie, und was dann noch übrig bleibt, wird zu an den Staat, zu ½ den Aktionären überwiesen. Sollte die Gesellschaft jedoch Schulden an die Regierung aus deren Zinsgarantie haben, so wird bis zur völligen Tilgung derselben der Reingewinn in zwei Teile geteilt, von denen der eine zur Tilgung der Schulden verwandt wird, sodass nur die Hälfte des Reingewinns in obiger Weise zu repartieren ist. Aus der Super-Div. von Rbl. 17 sind event. Dotationen an den R.-F. sowie die Remunerationen für Dir. u. V.-R. zu bestreiten, falls die G.-V. solche beschliessen sollte. Dividenden 1881–1901: 4, 6, 10, 12, 11, 7, 1, 9, 9.30, 13, 14½, 11, 8, 8, 11, 2, 0, 4½, 8, 6½, 11 Rbl. Pap.; Super-Div. pro Aktie von £ 20 ausser der garantierten Div. von 5 % in Gold. Moskau-Windau-Rybinsk Eisenbahn-Gesellschaft (früher Rybinsk-Bologoye-Eisenbahn) in St. Petersburg. Gegründet: Die Eisenb.-Ges. wurde durch Allerhöchst am 29./1. 1869 u. später am 2./6. 1872 bestätigte Statuten als Rybinsk-Bologoye-Eisenbahn konc., nahm 1895 den Namen Rybinsk Eisenbahn u. am 21./5. 1897 a. St. d. Namen Moskau-Windau-Rybinsk Eisenbahn an. Koncessionsdauer: Bis 4./6. 1955. Bahngebiet: Im Betrieb waren Ende 1901: Rybinsk-Bologoye-Pskow (Pleskau) 620 Werst' Moskau-Kreutzburg 744 Werst, Tukkum-Windau 105 Werst, Dno-Ssokolniki 166 Werst, Ssa- welino-Kaschin 53 Werst, Ssawelino-Krasny-Holm 31 Werst, St. Petersburg-Zarskoje-Sselo- Pawlowsk (frühere Zarskoje-Sselo Bahn) 25 Werst, die schmalspurige Nowgorod-Bahn von Tschudowo bis Staraja-Russa 157 Werst. Zus. 1901 Werst. Ferner sind im Bau: Kreutzburg- Tukkum 187 Werst, Zarskoje-Sselo-Dno 208 Werst, Ssokolniki-Witebsk 138 Werst. Zus. 533 Werst. Nach Vollendung dieser im Bau begriffenen Linien wird die Bahn eine Länge von 2434 Werst haben. Die Russische Regierung hat statutarisch das Recht, zu jeder Zeit den Umbau der schmalspur. Nowgorod-Bahn in eine normale zu verlangen, dagegen verpflichtet sich aber die Regierung im Laufe der ersten fünf Jahre nach Umbau der Bahn der Ges. jährl. soviel zuzuzahlen, als an einer Netto-Div. von 8 Rbl. fehlen sollte, jedoch keinesfalls mehr, als der Dienst des für den Umbau aufgewendeten Kapitals erfordert. Diese Zuschüsse werden à fonds perdu geleistet und unterliegen weder einer Verzinsung noch der Rückerstattung. In den nächstfolgenden fünf Jahren wird dann dieser Zuschuss auch noch geleistet, aber mit der Massgabe, dass die während des zweiten Jahrfünfts zugeschossenen Summen zuzüglich 4 % Zinsen nach Ablauf der Periode restituiert werden, zu welchem Zwecke die Ges. für eigene Rechnung eine Obligationsanleihe aufzunehmen hat. Am 28./11. 1899 erwarb die Ges. die Zarskoje-Sselo-Eisenbahn mit Wirkung vom 2./1. 1900. Sie zahlte den Aktionären für jede Aktie einschl. 1899er Div. Rbl. 180 in bar zuzügl. 5 % Zs. für die Zeit v. 28./11.–2./1. 1900. Ausserdem beschloss die Ges. den Bau der Linie vom Dno (Station der Bologoye-Pskowlinie) nach Zarskoje-Sselo; die neue Linie Dno-Zarskoje ist 208 Werst lang und stellt das letzte Glied der grossen Hauptlinie St. Petersburg-Witebsk dar, welch letztere innerh. 4 Jahren v. 28./11. 1899 ab dem Verkehr übergeben werden muss. Gleichzeitig wird die Zarskoje-Sselo-Bahn auf die in Russland übliche Spurweite ausgebaut, ebenso der Bahnhof und die Warenstation in St. Petersburg. Das für diese letzteren Bauten und Arbeiten erforderliche Kapital ist auf Rbl. 19 000 000 veranschlagt und wird ebenso wie die durch den Erwerb der Zarskoje-Sselo- Bahn entstandenen Kosten durch Ausgabe von staatlich garantierten Oblig. aufgebracht werden. Die Regier. gewährt hierbei der Ges. für die ersten 6 Jahre nach Eröffnung des Betriebs auf der Strecke Petersburg-Witebsk eine Subsidie in folg. Weise: Der Dienst desjenigen Teiles des neuen Oblig.-Kapitals, welcher für den Bau der Strecke Dno-Zarskoje, für den Umbau der Zarskoje-Sselo-Bahn und des Bahnhofs in St. Petersburg bestimmt ist, geht bis zum Betrage von Rbl. 425 000 voll zu Lasten der Ges. Zur Deckung des Resterfordernisses steuert die Regier. in den Jahren, wo die Div. den Betrag von Rbl. 6½ pro Aktie nebst Coup.-Steuer nicht erreichen sollte, eine jährl. abnehmende Zahlung bei, welche im ersten Jahr den vollen Fehlbetrag an dem Erfordernis des betreff. Oblig.-Kapitals (aber nicht über Rbl. 550 000) für das zweite Jahr 1¾ des Fehlbetrages (aber nicht über Rbl. 500 000), für das dritte 1 (nicht über Rbl. 450 000), für das vierte ¼ (nicht über Rbl. 400 000), für die letzten sechs Jahre je % (nicht über Rbl. 350 000) ausmachen soll. Diese Zuschüsse werden für die ersten fünf Jahre à fonds perdu, für die letzten fünf leihweise gegen 4 % Zs. gewährt.