388 Ausländische Eisenbahnen. 4 % Kozlow-Woronesch-Rostow-Obligationen von 1889. M. 15 128 000 in Stücken à M. 500 1000, 2000. Zinsen: 1. April. 1. Okt. Tilgung: Durch halbjährliche Verlosungen im Juni und Dez. per 1. Okt. resp. 1. April mit halbjährlich mindestens 0.1798 % und Zinsen- zuwachs von 1890 ab in längstens 63 Jahren, Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlstellen und Zahlungsmodus wie bei Anleihe von 1887. Die Anleihe hat die un. bedingte Garantie des russischen Staates. Aufgelegt in Berlin und Frankf. a. M. am 8./7. 1889 zu 89 %. Kurs Ende 1889–1902: In Berlin: 92, 92.25, 87.50, 90, 95.10, 101.60, 100.40, 101.70, 101.50, 100.80, 98.10, 97.25, 97.60, 100 %. – In Frankf. a. M.: 91.40, 92, 88.40, 91.20, 94.70, 100.60, 100.20, 101.90, 101.20, 100.50, 97.50, 97, –, 99.50 %. Verj. der Zins. scheine in 5 J., der verlosten Oblig. in 10 J. n. F. 4 % steuerfreie Südostbahn-Anleihe von 1897. Rbl. Gold 14 538 146 = M. 47 110 000 in Stücken à M. 500, 1000, 2000. Zinsen: 1. Mai. 1. Nov. Tilgung: Durch halbjährliche Verlosungen im Jan. und Juli per 1. Mai resp. 1. Nov. mit halbjährlich 0.25 539 % und Zinsenzuwachs vom Juli 1898 ab innerhalb längstens 55 Jahren, vom 1. Jan. 1908 ab Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlstellen: Berlin: Mendelssohn & Co., S. Bleichröder, Disconto-Ges. Berl. Handels-Ges.; Frankf. a. M.: Disconto-Ges. Zahlung der Zs. und der verl. Stücke steuerfrei in Deutschland in Mark. Die Anleihe geniesst die unbedingte Garantie der russischen Regierung für Verzinsung und Tilg. Aufgelegt in Berlin und Frankfurt a. M. am 8./10. 1897 zu 100.50 %. Kurs Ende 1897–1902: In Berlin: 101.75, 100.75, 98, 96.25, 97.75, 99.40 %. – In Frankf. a. M.: 101.80, 100.85, 97.90, 96.20, 97.80. 99.400 Verj. der Coup. in 10 J., der verl. Stücke in 30 J. n. F. 4 % steuerfreie Südostbahn-Anleihe von 1898. M. 44 570 000 = Rbl. 20 631 453 in Stücken à M. 500, 1000, 2000 = Rbl. 231.45, 462.90, 925.80. Zs.: 1./5., 1./11. Tilg.: Durch halbj. Verl. im Jan. u. Juli per 1./5. resp. 1./11. mit halbj. 0.26 709 % u. Zs.-Zuwachs vom Juli 1899 ab innerh. längstens 54 Jahren, vom 1./1. 1909 ab Verstärkung u. Totalkünd. zulässig. Zahlst.: Berlin: Mendelssohn & Co., S. Bleichröder, Disconto-Ges., Berliner Handels-Ges., Rob. Warschauer & Co.; Frankf. a. M.: Disconto-Ges. Zahlung der Zs. und der verl. 0* Stücke steuerfrei in Deutschland in Mark. Die Anleihe geniesst die unbedingte Garantie der russ. Regier. für Verzinsung und Tilg. Aufgelegt in Berlin und Frankf. a. M. am 14./9. 1898 zu 100.75 %. Kurs Ende 1898–1902: In Berlin: 100.75, 98, 96.30, 97.80, 99.30 %. — In Frankf. a. M.: 100.85, 97.90, 96.20, 97.70, 99.40 %. Verj. wie Anleihe von 1897. 4 % steuerfreie Südostbahn-Anleihe von 1901. M. 32 460 000 = Rbl. 15 025 734 in Stücken à M. 500, 1000, 2000 = Rbl. 231.45, 462.90, 925.80. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Durch halbjährl. Verl. im März und Sept. per 1./7. resp. 1./1. des folg. Jahres mit halbjährl. 0.30 594 % und Zs.-Zuwachs vom Sept. 1902 ab binnen 51 Jahren, verstärkte Tilg. und Totalkündig. bis 1./1. 1915 ausgeschlossen. Zahlst.: Berlin: Mendelssohn & Co., S. Bleichröder, Disconto- Ges., Berliner Handels-Ges., Rob. Warschauer & Co.; Frankf. a. M.: Disconto-Ges. Zahlung der Zs. und der verl. Stücke steuerfrei in Deutschland in Mark. Die Anleihe geniesst die unbedingte Garantie der russ. Regierung für Verzinsung und Tilg. Auf. gelegt in Berlin und Frankf. a. M. am 10./10. 1901 zu 96 %. Kurs Ende 1901–1902: In Berlin: 97.70, 99.50 %. – In Frankf. a.,/M.: 97.70, 99.40 %. Verj. wie Anleihe von 1897. Rückkaufsrecht des Staates: Die Regierung hat vom 1. Jan. 1906 ab das Recht, die Bahn unter folgenden Bedingungen anzukaufen, als Grundlage wird die mittlere Reineinnahme der fünf besten unter den letzten sieben Jahren genommen, hiervon werden in Abzug gebracht die event. Verpflichtungen der Ges. an den Staat, die entstanden sind ent- weder aus der Garantie des Staates für die Zinsen und Amortisation der Obligationen der Griäsi-Zarizyn, Kozlow-Woronesch-Rostow und der Russ. Südostbahn selbst oder durch ungenügende Pachtzahlungen für die Staatsbahnen. Die sodann als Reineinnahme verbleibende Summe wird mit 5 % jährlich für die noch verbleibende Zeit der Kon- cessionsdauer der Ges. kapitalisiert und der durch eine solche Kapitalisierung erhaltene Betrag der Ges. entweder in bar oder in 5 % Staatspapieren mit solcher Amortisation gezahlt, wie sie die Regierung bestimmen wird. Wenn der Rückkauf vor dem 1. Jan. 1916 erfolgt, kann die Abfindungssumme nicht kleiner sein, als der Nominalbetrag des noch nicht amortisierten Aktienkapitals, zum Wechselkurs zur Zeit des Rückkaufs gerechnet. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Zweimal im Jahr, die erste spät. am 1./6.5 die zweite spät. im Okt. Zur Beschlussfähigkeit der G.-V. müssen mind. 30 Aktionäre anwesend sein, die wenigstens ½⅓ aller Aktien besitzen. Die Aktien müssen 14 Tage vor der G.-V. deponiert werden. Stimmrecht: 25 Akt. = 1 St., 50 Akt. = 2 St., weitere 50 Akt. je 1 St. mehr, Max. 10 St. Gewinn-Verteilung: 1) zur Deckung der Zinsen und Amortisation der Obligationen; 2) zur Entrichtung des Pachtpreises an die Regierung für die Linien Orel-Griäsi; 3) zur Bildung eines Reservefonds durch Abschreibung von 1½ % vom Reingewinn; 4) zur Bildung eines Amortisationsfonds für die Aktien nach einem von dem Finanzminister zu be. stätigenden Tilgungsplan; 5) zur Auszahlung einer Dividende von R. 9 auf jede nicht amortisierte Aktie; 6) zur Tilgung eventueller Schulden an die Regierung. Der nach Abzug aller dieser Posten etwa verbleibende Rest entfällt zu gunsten der Kegierune, welche jedoch 20 % dieses Betrages wieder an die Aktionäre vergütet. Diese 20 % werden in folgender Weise verwandt: Zunächst 5 % auf die nicht amortisierten Aktien und der Rest gleichmässig auf die nicht amortisierten Aktien und Genussscheine. Dividenden 1893–1902: Rbl. 8.73, 9.50, 9.66, 8.95 ¾, 8.48, 0, 0, 2, 0, 0 netto per Aktie. n