396 Ausländische Eisenbahnen. mit Inbegriff der Fristen massgebend sein. Um nun denjenigen Aktionären, welche den Verlauf des Liquid.-Verfahrens nicht abzuwarten wünschten, die Möglichkeit zu verschaffen, ihr Verhältnis zur Ges. aufzulösen, erklärten sich im April 1903 die Kantonalbank von Bern und die Schweizer. Kreditanstalt unter Zustimmung und Mitwirkung des Bundesrates bereit, solehe Aktien käuflich zu übernehmen und zwar auf Grundlage der Bedingungen, welche in dem Übereinkommen vom 5./5. 1902 betr. freihändigen Rückkauf der Jura-Simplon-Bahn zwischen dem Bundesrate und der Verwaltung festgesetzt wurden. Demgemäss wurden gegen je 5 St.-Aktien à frs. 200 und je 2 Prior.-Aktien à frs. 500 je frs. 1000 Schweizer. 3½ % Bundesbahn-Oblig. mit Zinsgenuss v. 1./1. 1903 zum Pari-Kurse ausgefolgt, gleichzeitig wurde der Coup. Nr. 13 auf den St.-Aktien mit frs. 8 und der Coup. Nr. 13 auf den Prior.- Aktien mit frs. 22.50 in Bar ausbezahlt. Diejenigen Aktionäre, welche von diesem An- erbieten Gebrauch machen wollten, hatten ihre Aktien in der Zeit vom 9.–25./4. 1903 zu deponieren. Um die Ansprüche der 170 000 Genussscheine gegenüber der Jura-Simplonbahn- Ges. in Liquid. vor dem Berner Gericht geltend zu machen, hat sich in Genf eine Genossen- schaft, „Association des Porteurs de bons de jouissance Jura-Simplon, Genf 10 Rue Petitot', gebildet und ins schweizer. Handelsregister eintragen lassen. Dieselbe fordert die Besitzer der Jura-Simplon-Genussscheine zum Beitritt und zur Einreichung ihrer Genussscheine gegen Anteilscheine der Vereinigung auf, um für die verletzten Rechte der Genussschein-Inhaber gerichtlich vorzugehen. 3½ % garantierte Anleihe von 1889 der ehemaligen Jura-Bern-Luzern-Bahn. Emiss. frs. 29 000 000 lt. Beschluss vom 15. Febr. 1889 zur Konvertierung bezw. Einlösung der Pr. 30. Sept. 1891 gekündigten 4 % Anleihe von 1881. , Stücke à frs. 1000. Zinsen; 31. März, 30. Sept. Tilgung: Rückzahlung kann ab 30. Sept. 1906 nach 6 monat. Kündigung seitens der Schuldnerin sowohl als der Inhaber der Obligationen verlangt werden. Coup.-Verj.: 5 J. n. F. Sicherheit: I. Hypothek auf Strecke Zollikofen-Biel-Neuenstadt, Biel-Delémont, Basel-Pruntrut-Delle, Sonceboz-Chaux de Fonds, Lyss-Fraeschels und über- dies vom Staate Bern lt. Beschluss vom 22. Febr. 1889 garantiert. Übernommen von der Kantonalbank in Bern und Bank für Handel und Industrie; aufgelegt zur Konversion am 25. März bis 13. April 1889 in Frankfurt a. M. bei der Filiale der Bank für Handel und Industrie und Dreyfus-Jeidels. Beim Umtausch erhielten die alten Obligationen 1 % Zinsdifferenz und ¾ % als Prämie = frs. 20 vergütet. Zahlstellen: (In Deutsch- land zum ungefähren Wechselkurs, mindestens aber M. 80 für frs. 100) Frankfurt a. M., Darmstadt u. Berlin: Bank f. Handel u. Ind.; Bern: Kantonalbank f. Bern;: ferner in Basel, Freiburg, Genf, Lausanne, Neuenburg, Zürich. Kurs Ende 1889–1902: 98.80, 97.30, 94.50, 98.90, 99.90, 102.70, 103, 102.40. 100.60, 100.20, 96, 96.20, 99.30, 101.10 %. Not. in Frankf. a. M. 3½ % Anleihe von 1894. frs. 140 000 000 gemäss Beschluss vom 26. Juni 1894 zur Heim- zahlung der 4 % Obligationen (frs. 33 999 000 Ouest-Suisse v. 1854–65 u. Broyethalb. von 1875 und frs. 85 500 500 Suisse-Occid. 1878––92), zur Konsolidierung der schwebenden Schuld und für Vervollständigung des Netzes. Begeben bis Ende 1901 frs. 138 172 500. Stücke datiert 1. Okt. 1894 à frs. 500. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilgung: Spätestens. 31. Dez. 1957; die Gesellschaft ist aber berechtigt, das Anlehen ab 1. Jan. 1904 jeder- zeit mit 3 monat. Kündigung ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Specialsicherheit: Eintrag zur I. Stelle auf folgende Linien nebst zugehörigem Material und Accessorien: Genf-Lausanne-St. Maurice, Renens-Vverdon-Vaumarcus inkl. Verbindungsgeleise Morges- Bussigny; Lausanne-Singine, Palézieux-Fraeschels und Yverdon-Freiburg, Gesamtlänge ca. 359 km. In denjenigen Kantonen, zu deren Gunsten ein Heimfallsrecht besteht, erlischt die neue Hypothek bei Verfall der betreffenden Koncessionen auf denjenigen Teil der Bahnlinien, welche mit dem erwähnten Rechte belastet sind. Zur Tilgung dieser Heimfallsrechte wird jährlich, erstmals 1895, eine genügende, im Minimum auf frs. 227 000 fixierte Summe in einen mit 3½ % zu verzinsenden, in Oblig. der Ges. zu be- legenden Spec.-F. eingeschüttet werden. Die Tilg. erfordert eine Summe von frs. 4 250 000. Getilgt im Jahre 1901. Übernommen frs. 123 000 060 von einem Bankenkonsortium zu 97.50 %, aufgelegt in der Schweiz zur Konversion und gegen bar vom 5.–15. Okt. 1894 zu 99 %, in Frankfurt a. M. und Darmstadt auf die in der Konversion unverwendet ge- bliebenen 3½ % Oblig. vom 13.–15./10. zu 99.50 % Schweiz. Währ. umgerechnet M. 80.90 für frs. 100 = 100.62 % Frankf. Usance. Zahlst. in Berlin, Frankf. a. M. u. Darmstadt: Bank f. Handel u. Ind. zum jeweiligen Kurs für Schweizer Sichtwechsel. Kurs Ende 1894–1902: 101.60, 102, 102, 101, 99.40, 96.50, 93.80, 100, 101 %. Notiert in Frankf. a. M. 3½ % Anleihe von 1898. frs. 60 000 000 gemäss Beschluss vom 27. Mai 1898 zum Zwecke der Beschaffung der nötigen Mittel zur Ausführung der Schweizerischen und Italienischen Koncessionen für den Durchstich des Simplon-Tunnels und die Herstellung der Linie von Brieg nach Isella. Begeben bis Ende 1901: frs. 30 500 000. Stücke à frs. 1000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Vom 1./10. 1908 ab mittels 50jährl. Verl. nach einem Amortisations- plan; vom 1./10. 1908 ab auch Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Infolge der Verstaatlichung der Jura-Simplon-Bahn fand in der Zeit vom 15. 30./6. 1903 del Umtausch ihrer 3½ % Oblig. von 1898 in 3½ % Oblig. der schweizer. Bundesbahnen statt. Gegen jede Oblig. von frs. 1000 der Jura-Simplon wurde gegeben eine 3½ % Oblig. der schweizer. Bundesbahnen von frs. 1000 mit Zs. v. 30./6. 1903 und als Zinsdifferenz 95 Barbetrag von frs. 8.75. Zahlst.: Wie Anleihe von 1894. Aufgelegt am 6./9. 1899 frs. 20)0000 000 zu 100 %, weitere frs. 20 000 000 aufgelegt in der Schweiz und in London