402 Ausländische Eisenbahnen. (kl. 54), 53 (kl. 53,50), 57.75 (kl. 58.80), 59 (kl. 60), 56.75 (kl. 59.90), 57 (kl. 59.25), 56,75, (kl. 59.25), 64.20 (kl. 64.80) %. — In Frankf. a. M.: 56.20, 61, 53.40, 53, 57.70, 59.30 (kl. 60.50) 56.90 (kl. 59.05), 56.90, 56.30, 64.50 %. – In Hamb.: 55.75, 61, 53.60, 53, 57.25, 58.25, 56.25 56.25, 56.50, 63.75 %. – In München Ende 1902: 64 %. Geschäftsjahr; Kalenderjahr. Gewinn-Verteilung: 5 % Vorzugsdividende an die Vorzugs. aktien, vom Überschuss 5 % zum Reservefonds, bis derselbe 10 % des Aktienkapitals erreicht, und 5 % als Tantieme an den Verwaltungsrat, hierauf weiter 1 % Dividende auf die Vorzugsaktien, dann 4 % Dividende auf die Stammaktien; Rest gleichmässig unter Stamm- und Vorzugsaktien. Sind die Erträge eines Jahres nicht ausreichengd, um 5 % auf die Vorzugsaktien zu verteilen, so kann der Fehlbetrag aus dem Reserve- fonds entnommen werden. Bilanz am 31. Dez. 1902: Aktiva: Nicht einbez. A.-K. auf Vorz.-Akt. 5 000 000, do. St. Akt. 5 000 000, Bahnbaukto 67 619 042, roll. Material 1 475 486, Inventar 105 460, Betriebskto 220 204, Kassa 10 179, Fonds f. Bezahl. der Coup. 1 078 064, Wertp. des Ern.-F. 719 784, Guth. bei der Deut. Bank 218 869, Debit. 216 093, Garantieford. an die Türk. Regierung 1 533 514. — Passiva: Vorz.-Aktien 10 000 000, St.-Akt. 10 000 000, 3 % Oblig. 58 862 500, amort. 3 % Oblig. 1 137 500, noch nicht eingel. amort. 3 % Oblig. 33 434, noch nicht eingel. Oblig.-Zs. 896 230, R.-F. 154 789, Ern.-F. 701 886, R.-F. für Kursverluste (Gewinn an den Effekten des Ern.-F.) 20 696, Bau-R.-F. 799 176, Gewinn 590 484. Sa. frs. 83 196 695. Gewinn- u. Verlust-Konto 1902: Debet: Zs. u. Tilg. der Oblig. 1 904 105, Gewinn 590 484, welcher verwendet wird zum Ern.-F. 100 000, zum Bau-R.-F. 200 000, 5 % Div. auf die Vorz. Aktien 250 000, zum R.-F. 14 216, Tant. 14 216, Vortrag 12 051. – Kredit: Vortrag a. 1901 56 158, Zs. 23 408, Wechselkursgewinn 6348, Betriebsüberschuss 875 161, Garantie der türk. Reg. für 1902: 1 533 514. Sa. frs. 2 494 589. Dividenden 1893–1902: Vorz.-Aktien: 6, 6, 6, 6, 4, 4, 5, 5, 5, 5 %; St.-Aktien: 1, 0 %. Direktion: Delegierter des V.-R.: Geh. Reg.-Rat Dr. K. Zander. Aufsichtsrat: Vors. Karl Schrader, Stellv. Dir. Arthur Gwinner, Berlin und Minister Carl Testa, Konstantinopel. Société du Port de Haidar Pacha Tete de ligne du Chemin de fer Ottoman d'Anatolie (Hafen-Ges. Haidar Pascha, Kopfstation der Anatolischen Eisenbahn) in Constantinopel. Gegründet: 19./3. 1902. Dauer der Ges. bis zum Ablauf der Koncess. für die Eisenbahn- strecke Haidar-Pascha-Angora, d. h. bis zum 4./10. 1987. Zweck: Durch Vertrag v. 31./5. 1902, bestätigt durch G.-V.-B. der Anatol. Eisenbahn-Ges. v. 24./6. 1902 hat die Anatol. Eisenb.-Ges. gegen Zahlung von frs. 800 000 an die Société du Port de Haidar Pascha ihre durch Ferman vom 20 Zilcadé 1316 (20./1. April 1899) erteilte Konc. mit allen Rechten und Pflichten ab- getreten, mit Ausnahme derjenigen Rechte und Pflichten, welche durch die Konc. ausschl. der Anatol. Bahn für ihre eigene Person erworben sind, wie z. B. die Ermächtigung zur Vergrösserung des Bahnhofes in Haidar Pascha etc. Die Konc. ist erteilt zum Bau u. Be- trieb 1. eines Hafens und von Quais zu Haidar Pascha, Kopfstation der Anatol. Eisenbahn, 2. von Docks, Zoll- u. Lagerhäusern, Steinkohlendepots, Getreidespeichern u. anderen bedeckten u. unbedeckten Magazinen u. Depots zur Lagerung von Waren aller Art, mit Berechtigung der Ges. zur Ausstellung von Warrants an die Lagerer, 3. von Getreide-Elevatoren u. sonst. Hand- u. mechan. Ladeeinricht., welche zur Erleichterung der Beladungs- und Entladungs- manipulationen bei Schiffen und Waggons dienen. Am 14./4. 1903 wurde der Hafen für den Betrieb eröffnet. Rückkaufsrecht: Die Türk. Reg. hat das Recht von demselben Zeitpunkt ab, welcher für einen event. Rückkauf des bestehenden Anatol. Eisenbahnnetzes festgesetzt ist, d. h. vom 13./2. 1923 ab, jederzeit auch den Hafen mit allen Nebenänlagen, Quais, Docks, Depots und Magazinen etc. nebst Zubehör zurückzukaufen. Dieser Rückkauf ist jedoch nur dann zu- lässig, wenn zu gleicher Zeit das ganze Anatol. Eisenbahnnetz unter den im Art. 16 der Konvention v. 28. Rejeb 1310 festgesetzten Bedingungen zurückgekauft wird. Die Begleichung des Rückkaufspreises geschieht durch Entrichtung einer bis zum Ablauf der Konc. zahlb. Annuität, deren Höhe auf 80 % der durchschnittl. Brutto-Einnahmen der letztvergangenen 5 Jahre zu bemessen ist, jedoch in keinem Falle niedriger sein darf als der Betrag, welcher für die Verzinsung und Tilg. des von der Koncessionärin ausgegebenen und noch nicht ge: tilgten Kapitals erforderlich ist. Ausserdem hat die Türk. Reg. das bewegl. Zubehör, wie Maschinen, Bagger, Waggons sowie die vorhandenen Betriebsvorräte, letztere jedoch nur, soweit sie für 6 Mon. nötig sind, zu einem von Sachverständigen festzustellenden Taxpreise zu übernehmen. Die regelmässige Zahlung der Annuität sowie des Kaufpreises für die Mobil. hat die Türk. Reg. gegebenenfalls durch ein besonderes Abkommen sicher zu stellen. Für den Fall, dass nach vollzogenem Rückkauf die Türk. Reg. beabsichtigen sollte, den Be- trieb des Hafens oder einzelner Teile desselben an eine Ges. zu übertragen, hat bei gleichen Bedingungen die Koncessionärin ein Vorrecht. Macht die Türk. Reg. von ihrem Rückkaufs- recht keinen Gebrauch, so sind mit Ablauf der Konc. der Hafen mit allen Nebenanlagen, Quais, Docks, Zollverschlüsse, Speicher u. Magazine etc. mit allem festen Zubehör, wie feste Krane und Maschinen, Hafengeleise, Leuchttürme, Signalmasten etc. der Türk. Reg. unentgeltlich