410 Gewerkschaften. 31./12. 1902 die ganze Summe bezahlt wird, so lässt Fernie M. 350 000 nach ; für die je 1 Jahr später erfolgende Rückzahlung vermindert sich der Nachlassbetrag jedesmal um M. 35 000. Wird Fernie erst nach dem 31./12. 1906 voll befriedigt, so fällt der Nachlass überhaupt weg. Die Forderung von Fernie ist gesichert durch den zu gunsten Fernies im Grundbuch und Berggrundbuch eingetragenen Eigentumsvorbehalt, gegen dessen Bestehen bis zur völligen Tilg. der Forderung die Gew. keinerlei Einwände erheben kann. Nach Vollzug des Abkommens setzte Fernie die Gew. in alle Rechte ein. welche er gegenüber der Gruppe Dr. Pfahl hatte und übergab der Gew. die ihm verpfändeten 300 Kuxe der Gew. Aurora u. 401 Kuxe der Gew. Giessener Braunsteinbergwerke. Bis zur völligen Abtragung seiner Gesamtforderung hat Fernie das Recht, zu jeder Zeit die Betriebsstellen sowie die Bureaus der Gew. zu besichtigen und von allen Büchern, Be- richten u. Geschäftspapieren derselben Kenntnis zu nehmen u. Auszüge zu machen oder machen zu lassen. Übersteigt der Versand des Werkes in einem Jahr 100 000 t Erz, 80 ist die Gew. verpflichtet, von der überschiessenden Versandmenge je M. 1 für die Tonne an Fernie zur Gutschrift in laufender Rechnung abzuliefern. Nach völliger Tilg. der Forderung Fernies, spät. v. 1./1. 1907 ab wird diese Leistung dahin abgeändert, dass von jeweils 1000 t, um die der Jahresversand von 100000t überschritten wird, nicht eine Schuld- verschreib., wie der Prospekt über die Ausgabe der Schuldverschreib. besagte, sondern neben dieser eine weitere Schuldverschreib. der hypothek. Anleihe bis zur völligen Tilg. derselben zur Rückzahlung gelangt. Wenn die Gew. die vorher erwähnten 401 eigenen Kuxe ganz oder teilweise verkaufen sollte, so ist der Erlös auf die Forderung Fernies in laufender Rechnung abzuführen. Nachdem im Laufe des Jahres 1902 die Schuld an das Bankhaus Sal. Oppenheim jr. & Co. in Cöln bis auf M. 150000 getilgt worden war, war der Gruben-Vorst. bestrebt, auch die Fernie'sche Schuld zu tilgen. In der Gewerken- Vers. v. 17./11. 1902 lag ein Vorschlag von Aug. Thyssen vor, welcher dahin ging. dass sich Thyssen bereit erklärte, die der Gew. gehör. 401 Kuxe zum Preise von M. 1600 für den Kux zu übernehmen, der Gew. ein zu 5 % verzinsl. Darlehen v. M. 600 000 zu gewähren u. einen 5jähr. Abschluss a. Lieferung v. je 50 000 t Erzen z. Preise v. M. 8.50 die Tonne ohne Skala zu thätigen. Die Gew.-Vers. beschloss, dieses Angebot nur dann anzunehmen, wenn der Erzlieferungspreis auf M. 8.50 zuzügl. Skala gleich M. 9.50 erhöht werde, andernfalls das Gebot abzulehnen. Auf diese Forderung ging Thyssen nicht ein u. erklärte, dass er auch sein früheres Gebot nicht mehr erneuern werde. In der Gew.-Vers. v. 9./5. 1903 teilte der Grubenvorstand mit, dass die Schuld beim Bankhause Sal. Oppenheim jr. & Co. in Cöln bis auf M. 75 000 beglichen sei und dass auch für diesen Restbetrag bereits Deckung vorhanden sei. Um nun auch die Fernie'sche Schuld zu tilgen, wurde be- schlossen, die im Besitz der Gew. befindl. 401 Kuxe an eine zu bildende Ges. m. b. H. zu verkaufen. Es steht jedem Gew. frei, sich an dieser Ges. m. b. H. zu beteiligen. Das Stammkapital derselben soll M. 600 000 betragen, doch besteht eine beschränkte Nach- schusspflicht derart, dass der Betrag einer jeden Stammeinlage noch einmal eingefordert werden kann. Dagegen hat die Ges. m. b. H. im Laufe des Jahres 1903 M. 1 200 000 an Fernie oder die Gew. zu zahlen, wogegen ihr die 401 Kuxe überliefert werden, deren Gegenwert sie mit M. 882 000 gutbringt, während der Rest von M. 318 000, verzinslich und hypothekarisch gesichert, hinter der Oblig.-Anleihe stehen bleibt. Gewinn 1902: Der Rohüberschuss betrug M. 397 445, der Reinüberschuss M. 184 368, welcher folgendermassen verwendet wurde: Tilg. von 100 Oblig. 105 000, Abschreib. 69 368, Tant. an Grubenvorstand 10 000. Grubenvorstand: Vors. Rechtsanw. Wilhelm Grünewald, stellv. Vors. Bankier Karl Zobel, Giessen; Heinrich Ref, Frankf. a. M.; A. J. Eschbaum, Bonn; Dir. Samuel Pascoe (Deleg. von Sal. Oppenheim jr. & Co.), Giessen. Gewerkschaft König Ludwig zu König Ludwig in Westfalen (Bergrevier Recklinghausen-0Ost). Gegründet: Die Gew. ist hervorgegangen aus dem Steinkohlenbergwerk Ver. Henrietten- glück; dasselbe bestand aus den in den Gemeinden Recklinghausen Stadt, Land u. Suderwich, Kreis Recklinghausen, geleg. konsolidierten 3 Grubenfeldern Henriettenglück I, II u. III, welche in den Jahren 1856–67 erbohrt waren. Durch einen unter dem 12./3. 1872 oberbergamtl. be. stätigten Gewerkenbeschluss y. 16./2. 1872 wurde der Name der Gew. in „König Ludwig“ ab- geändert. Das in den Jahren 1873 u. 1874 von der Gew. in den Kreisen Bochum u. Reckling- hausen weiter erbohrte und gemutete Steinkohlenfeld „König Ludwig II. wurde gemäss Konsolidations-Bestätigungs-Urkunde v. 18./26./7. 1876 mit den 3 Grubenfeldern Henrietten- glück I, II u. III unter dem Namen „König Ludwig“ zu einem Ganzen vereinigt. Durch Beschl. der ausserord. G.-V. v. 17./5. 1898 wurden behufs Erweiterung der Berecht- same der Gew. die benachbarten Grubenfelder der Gew. Henrichenburg erworben. Die Berechtsame der Gew. umfasst jetzt 36 313 552 am, wovon auf Gew. Henrichenburg 27557552 qm entfallen. Dem Betriebe dienen 3 Schachtanlagen, die mit neuen und grossen maschinellen Einricht. ausgerüstet sind. Schacht I und II, in einer Entfernung von 80m nebeneinander ungefähr im Mittelpunkt des Grubenfeldes stehend, sind durch eine 4 km lange, normalspurige Eisenbahn an die Station Recklinghausen-Bruch der Strecke Wanne- Bremen-Hamburg angeschlossen, Schacht III ist durch eine Feldbahn mit den beiden ersteren