426 Nachträge. Frankf. a. M.: Gebr. Bethmann; Hamburg: M. M. Warburg & Co. – in Mark; London in $; Paris in frs. Konstantinopel in £ T.: Banque Imperiale Ottomane; Amsterdam in hfl. zum Pariser Wechselkurs. Kurs Ende 1891–1902: In Berlin: 82.90, –, 92.10, 96.90, –, –, –— – –, 96.70, –, – %. =– In Frankf. a. M.: 82.60, 85.65, 91.35, 97.45, 87.20, 85, 90.20, 93, 92.50, 95 (kl. 95.20), 98, 99 %. 4 % steuerfreie Türkische Staats-Anleihe (Consolid.-Anleihe) von 1890. M. 90 900 000 = £ 4 545 000 = frs. 113 625 000 = £ T. 4 999 500 lt. Dekret vom 15./27. April 1890 und Abkommen vom 18./30. April 1890 zur Konvertierung bezw. Rückzahlung älterer innerer Anleihen, sowie zur Konsolidierung schwebender Schulden. Die Anleihe steht unter Ver- waltung der „Administration de la Dette Publique Ottomane“' und sind für Verzinsung und Tilgung besondere Einnahmen überwiesen. Stücke in deutscher, englischer, französischer und türkischer Sprache à M. 400 = £ 20 = frs. 500 = £, T. 22, auch Abschnitte von 5, 25 und 50 Obligationen. Zinsen: 1./14. März und 1./14. Sept., zahlbar in Deutschland in Mark, in London in £,, in Paris in frs. in dem oben erwähnten Wertverhältnisse, in Amsterdam in fl. holl. zum Pariser Wechselkurse. Schuldverschreibungen und Coupons sind von jeder gegenwärtigen und zukünftigen Steuer befreit. Verlosung: 1./14. Febr. und 1./14. Aug. ferst- mals Aug. 1890), per 1./14. März bezw. 1./14. Sept. Tilgung: Innerhalb 43½ Jahren; ver- stärkte Auslosungen sowie gänzliche Tilgung jederzeit zulässig. Der Dienst der Anleihe erfordert jährlich £ T. 250 000. Sicherheit: Für Verzinsung und Tilgung ist bis zur voll- ständigen Rückzahlung dem Conseil d'Administration de la Dette Publique Ottomane die Erhebung und Einziehung des Kornzehnten der Sandjaks Broussa, Carahissar und Carassi des Vilayets Haudavendighiar und der Sandjaks Kir-Chechri, Caissaris und YVozgad des Vilayets Angora unwiderruflich übertragen. Dieser Kornzehnt ergiebt jährlich ca. £ T. 231 000 und sind ausserdem monatliche Zahlungen aus den Zolleingängen im Mindestbetrage von jährlich £― I 80 000 überwiesen. Soweit die vorerwähnten Sicherheiten für den Dienst nicht aus- reichen sollten, sind etwaige Fehlbeträge durch weitere Zuschüsse aus den Zolleingängen zu decken. Verj.: Coup. 6, für verl. oder gekünd. Stücke 15 J. n. F. Aufgelegt M. 27 450 000, = X 1 372 500 = frs. 34 312 000 = £ T. 1509 759 am 26./6. 1890 zu 77.80 % (frs. 100 = M. 81) in Berlin, Frankf. a. M., Paris, London, Amsterdam, Genf. Zahlst.: Berlin: S. Bleichröder. Disconto-Ges.; Frankf. a. M.: Gebr. Bethmann; Hamburg: M. M. Warburg & Co.; London, Paris und Konstantinopel: Banque Impeériale Ottomane, sowie in Amsterdam bei dem durch die Banque zu beauftragenden Bankhause. Kurs Ende 1890–1902: In Berlin: 73.75, 70, 90, 89.50, – — 22, 87.75, 89.90, 94.25 % – In Frankf. a. M.; 73.35, 7070 72.70, 85.25. 89.45, 78.10, 68.90, 77.30, 79.80, 80.80 (kl. 81.40), 87.80, 89.90, 93 %. 3 % Türkische frs. 400 Lose von 1870. frs. 792 000 000. 1 980 000 Lose. (1871 in Deutschland 486 050, 1889 in Österreich 488 184 Stück abgestempelt.) In Umlauf am 28./13. März 1903: 1 808 277 Stück. Zs.: 1. April, 1. Okt.; Coup. Nr. 12 per 1. April 1876 und weiter blieb notleidend. Durch Dekret vom 8./20. Dez. 1881 wurde die Zinszahlung suspendiert und wird erst wieder aufgenommen, wenn ein Überschuss über die volle Deckung der Prämien hinaus bleibt. In diesem Falle werden die Zinsen mit den gezogenen Losen zugleich bezahlt und der Überschuss zur Einlösung der Coupons auf die nicht verlosten Lose verwendet: ein event. verbleibender Restbetrag soll dazu dienen, die Zahl der mit dem kleinsten Treffer zu ziehenden Lose zu vermehren. Verlosung: 1. Febr., I. April. 1. Juni, 1. Aug., 1. Okt., 1. Dez. Die gezogenen Nummern sind sofort nach der Ziehung anzumelden und erfolgt die Aus- zahlung nach Prüfung der Stücke in Konstantinopel innerhalb eines Monats; die verlosten Stücke sind stets mit den Coupons per 1. April 1876 (Nr. 12) und weiter einzureichen, für jeden fehlenden Coupon werden frs. 3 gekürzt. Die Inhaber von Losen mit feblenden Coupons, oder wenn die fehlenden Coupons durch gleichartige ersetzt sind, können diese Lose bei der Banque Impeérial Ottomane in Konstantinopel abstempeln lassen. Es ist dafür zu entrichten für jeden fehlenden Coupon frs. 2 (frs. 1.40 Wert des Coupons und frs. 0.60 für Abstempelung) wenn fehlende Coupons durch andere gleichartige ersetzt sind, nur die Abstempelungs-Gebühr von frs. 0.60 per Stück. Bis inkl. 1. April 1875 wurden alle gezogene Lose vollbezahlt; die 1. Juni und 1. Aug. 1875 gezogenen nur zur Hälfte in bar, zur Hälfte in Ramasan-Bons, welche auf 19.18 % reduziert ab 1. April 1883 bis 8./20. Dez. 1887 gegen unverloste Türken- lose umgetauscht wurden; die 1. Okt. 1875 bis 1. Dez. 1881 inkl. gezogenen blieben not- leidend, erhielten aber als Abfindung lt. Dekret von 1881 aus den der Anleihe überwiesenen Einnahmen ratenweise 20 %, davon die letzte Rate mit 5 % ab 1./13. Sept. 1887. Bezüglich der Verlosung und Einlösung bestimmte das erwähnte Dekret, dass die Verlosung und die Zahlung der Prämien genau nach dem ursprünglichen Verlosungsplan fortgesetzt werde, soweit die vorhandenen Summen es gestatten. Hiernach wurden die 1. Febr. 1882 bis inl. 1. Febr. 1883 gezogenen Lose mit 25 % abschläglich und 33 % Restzahlung eingelöst, die 1. April 1883 bis inkl. 1. Febr. 1892 gezogenen gleich mit 58 %. Nachdem die Besitzer der 1875–81 notleidend gebliebenen Lose bis 1887 ihre 20 % Abfindung erhalten hatten, wurden die zur Auszahlung aus den überwiesenen Einnahmen vorwegzunehmenden 25 % = jährlich £― T. 35 528 frei. Lt. Erlass des Sultans vom 14./26. April 1888 sollen die freigewordenen Beträge zunächst nicht zur Erhöhung des Ergänzungsbetrages der Treffer, sondern zum R ück. kauf von Losen verwendet werden. Die zurückgekauften Lose werden abgestempelt, sind aber an den Verlosungen weiter beteiligt, etwaige darauf fallende Gewinne sollen zum An- kauf von weiteren Losen oder sonstwie zum Vorteil der Losbesitzer verwendet werden. Die 1. April 1892 und weiter gezogenen wurden ebenfalls mit 58 % eingelöst, ausserdem erhielt