16 (über pari) am 1. ärz resp. 1./14. Sept. mit jährl. 0.45 %. Sicherheit: Die n chte, Privilegien u. Garantien, welche durch i i r V.-R. der Dette Publique Ottomane wird wie arrem-Dekrets genau befolgen. Der Zs.- u. Amort.-Dienst aus den Netto-Einnahmen der D F. zuge- 5 werden erhält 75 %, die hmen der Dette chen, so wird der Fehlbetrag oder durch Entnahme aus dem R.-F. gedeckt. Dieser R.-F. wird aus folg. Posten gebildet: 1) durch Überweisung des am 1./14. Sept. 1903 auf dem Konto „R.-F. für Erhöhung des Zinsfusses“ vorhand. Betrages, 2) durch Zuwend. von mind. £ T. 360 000 aus dem Ertrage der unifizierten Anleihe u. 3) durch den Betrag von £ T. 150 000, welcher durch jährl. Zahlungen von £ T. 15 000 von 1319 ab (Rechnungsjahr 1903/1904) seitens der Reg. aufgebracht wird. Der R.-F. wird durch seine Zinserträgnisse erhöht; sobald derselbe die Höhe von £ T. 2 000 000 erreicht hat, fliessen seine Zinserträgnisse in die allg. Einkünfte der Dette Publique. Wenn die unifizierte Schuld auf £ T. 16 000 000 herabgemindert ist, ist der R.-F. auf £ T. 1 000 000 herabzusetzen u. sein Mehrbetrag der Reg. zur Disposition zu stellen. Alle Entnahmen aus dem R.-F. sind in den folg. Rechnungsjahren durch Über- weisungen aus den Überschüssen der Dette Publique über £ T. 2 157 375 dem R.-F. zurück- zuerstatten. In dem Falle, dass im Laufe eines Rechnungsjahres eine Entnahme aus dem R.-F. deshalb geschähe, weil eine Unzulänglichkeit der Einnahmen aus verzögerter Einzahl. des ostrumelischen Tributes, der Cypruszölle u. der Tumbekizölle entstanden ist, sollen die Rückstände dieser Tribute bei ihrer Nachzahl. in erster Linie zur Rückerstattung der er- wähnten Entnahmen verwendet werden. Zahlst: Berlin: S. Bleichröder, Deutsche Bank; Frankf. a. M.: Gebr. Bethmann, Fil. der Deutschen Bank, ferner in Konstantinopel, Amster- dam, Brüssel, London, Paris u. Wien. Zahl. der Coup. u. verl. Stücke in Deutschland zum Kurse von kurz Paris. Die Anleihe diente zur Unifizier. der konv. Schuld Ser. B, Öu. 3 % Türkische frs. 400 EKose von 1870. frs. 792 000 000. 1 980 000 Lose. (1871 in Deutschland 486 050, 1889 in Österreich 488 184 Stück abgestempelt.) In Umlauf Ende 1903: 1 871 050 Stück. Zinsen: 1. April, 1. Okt.; Coup. Nr. 12 per 1. April 1876 und weiter blieb notleidend. Durch Dekret vom 8./20. Dez. 1881 wurde die Zinszahlung suspendiert Verl.: 1./., 1./4., 1./6., 1./8., 1.10., 1./12. Die gezogenen Nummern sind sofort nach der Ziehung anzumelden u. erfolgt die Auszahlung nach Prüfung der Stücke in Konstantinopel innerh. eines Monats; die verl. Stücke waren bis zum 1./10. 1903 stets mit den Coup. per 1./4. 1876 (Nr. 12) und weiter einzureichen, für jeden fehlenden Coup. wurden frs. 3 gekürzt. Die Inh. von Losen mit fehlenden Coup., oder wenn die fehlenden Coup. durch gleichartige ersetzt, konnten diese Lose bei der Banque Impérial Ottomane in Konstantinopel abstempeln lassen. Es war dafür zu entrichten für jeden fehlenden Coup. frs. 2 (frs. 1.40 Wert des Coup. u. frs. 0.60 für Abstemp.), wenn fehlende Coup. durch andere gleichartige ersetzt waren, nur die Abstemp.- Gebühr von frs. 0.60 ber Stück. Bis inkl. 1./4. 1875 wurden alle gezogene Lose vollbezahlt; die 1. Juni und 1. Aug. 1875 gezogenen nur zur Hälfte in bar, zur Hälfte in Ramasan-Bons, welche auf 19.18 % reduziert ab f. April 1883 bis 8./20. Dez. 1887 gegen unverloste Türken- lose umgetauscht wurden; die 1. Okt. 1875 bis 1. Dez. 1881 inkl. gezogenen blieben not- leidend, erhielten aber als Abfindung lt. Dekret von 1881 aus den der Anleihe überwiesenen Einnahmen ratenweise 20 0% davon die letzte Rate mit 5 % ab 1./13. Sept. 1887. Bezüglich der Verlosung und Einlösung bestimmte das erwähnte Dekret, dass die Verlosung und die Zahlung der Prämien genau nach dem ursprünglichen Verlosungsplan fortgesetzt werde, soweit die vorhandenen Summen es gestatten. Hiernach wurden die 1. Febr. 1882 bis inkl. 1. Febr. 1883 gezogenen Lose mit 25 % abschläglich und 33 % Restzahlung eingelöst, die 1. April 1883 bis inkl. 1. Febr. 1892 gezogenen gleich mit 58 %. Nachdem die Besitzer der 1875–81 notleidend gebliebenen Lose bis 1887 ihre 20 %% Abfindung erhalten hatten, wurden die zur Auszahlung aus den überwiesenen Einnahmen vorwegzunehmenden 25 0% = jailie = T. 35 528 frei. Lt. Erlass des Sultans vom 14./26. April 1888 sollen die freigewordenen Beträge zunächst nicht zur Erhöhung des Ergänzungsbetrages der Treffer, sondern zum Rück- kauf von Losen verwendet werden. Die zurückgekauften Lose werden abgestempelt, sind aber an den Verlosungen weiter beteiligt, etwaige darauf fallende Gewinne sollen zum An- kauf von weiteren Losen oder sonstwie zum Vorteil der Losbesitzer verwendet werden. Die 1. April 1892 und weiter gezogenen wurden ebenfalls mit 58 % eingelöst, ausserdem erhielt man lt. Beschluss des Administrationsrats vom 1./13. März 1893 noch ein Certifikat auf event. weitere Zahlung von 14.20 %. Durch Beschluss vom 2./14. März 1895 wurde die Ausgabe von Certifikaten wieder eingestellt, dagegen bis 1./6. 1895 ausnahmsweise noch die Namen der Einreicher registriert. Die Besitzer der am 1./4. u. 1./6. 1903 gezog. Lose erhielten ein Certifikat für eine event. Nachzahlung für den Fall einer beschlossenen Zs.-Erhöhung, welche jedoch im Sept. 1903 für wertlos erklärt wurden. Infolge der Unifikation der Serientürken vom