Ausländische Industrie-Gesellschaften. Die Ges. baute und betreibt 2. Zt. elektr. Centralstationen in St. Petersburg und Moskau. In Moskau besitzt sie eine ihr am 23. Sept./5. Okt. 1895 erteilte Koncession auf 50 Jahre. Erster Auskaufstermin Juli 1920, dann alle 5 Jahre nach einjähr. Kündigung, Auskaufs- preis ist der durchschnittl. Reinertrag der 3 letzten Jahre entweder als Rente für den Rest der Koncessionszeit, oder als einmalige Zahlung bei Kapitalisierung der Annuität mit 0 %. Die Annuität darf keinesfalls weniger wie 5 % des Buchwertes der Anlagen zum Auskaufs- termin betragen, der kapitalisierte Betrag nicht weniger wie der Buchwert. Erfolgt kein Auskauf, so gehen bei Ablauf der Koncesslon alle zum Betrieb erforderl. Anlagen kostenlos an die Stadt über. Wenn die Div. auf das gesamte A.-K. 8 % übersteigt und für die 3. vor- hergehenden Jahre nicht unter 6 % betrug, so ist die Hälfte ―― 8 übersteigenden Über- schusses unter die Konsumenten als Extrarabatt zu verteilen. Die Stadt erhält 6 % von der Bruttoeinnahme aus Stromlieferung für Beleuchtung, 3 % aus derjenigen für techn. und sonst. Zwecke, pro Jahr mindestens Rbl. 15 000. Die Koncession ist keine ausschliessliche. In St. Petersburg ist der Ges. am 28. April/10. Mai 1898 eine Koncession auf 40 Jahre er- teilt worden. Die Stadt kann 10./5. 1918 oder 10./5. 1928 die Anlage nach einjähr. Kündig. auskaufen. Kaufpreis ist der durchschnittl. Reinertrag der letzten 5 Jahre für den Rest der Koncessionszeit in Form einer Rente. Diese Rente darf 10 % des für die Petersburger Anlage aufgewendeten Kapitals nicht übersteigen. Nach Ablauf der Koncession ohne Aus- kauf fallen die gesamten für den Betrieb erforderl. Anlagen kostenlos der Stadt anheim. Die Abgaben betragen 9 0% der Bruttoeinnahme für Beleuchtungszwecke und 5 % von der- jenigen für techn. und andere Zwecke, mindestens Rbl. 10 000 Ppro Jahr. Die Koncession ist keine ausschliessliche. Die ersten Anlagen in Petersburg wurden im Jahre 1887, in Moskau 1888 errichtet. Dem damaligen Stande der Elektrotechnik entsprechend, arbeiteten dieselben nach dem Gleichstrom-Zweileitersystem. Die wachsenden Anforderungen in Petersburg und Moskau und die dadurch bedingte Notwendigkeit, grössere Stadtgebiete der Energielieferung erschliessen zu können, nötigten die Ges., unter Ausserbetriebsetzung der alten, neue Centralstationen nach dem Drehstrom- system zu erbauen. Eine Drehstromcentrale, an die am 25./28. Mai 1902 das Aquivalent von 152 000 Lampen à 16 N.-K. angeschlossen war, ist 1897 in Moskau in Betrieb gekommen, eine zweite, an die das Aquivalent von 107 000 Lampen à 16 N.-K. angeschlossen war, im Jahre 1898 in St. Petersburg. Die Moskauer Centralstation liefert in grösserem Umfange Strom für den Betrieb einiger elektr. Linien der dortigen Strassenbahn-Ges. Da die letzten Jahre als Bau- jahre zu betrachten sind und während derselben die Ausgabe neuer Aktien oder Oblig. nicht angemessen erschien, hat die Ges. mit ersten ausländischen Bankhäusern einen Vorschuss- vertrag abgeschlossen, wonach ihr die für den vertragsm. Ausbau der neuen Centralstationen in Petersburg und Moskau erforderl. weiteren Kredite im Gesamtbetrage von Rbl. 8 000 000 unkündbar bis 1./1. 1902 zu 4 % u. ½ % Kommission pro Semester verzinslich zur Ver- fügung gestellt worden sind. Dieser Vorschussvertrag wurde unter Erhöhung auf Rbl. 8 500 000 gegen eine Vergütung von 5 % Jahres-Zs. in halbjähr. Raten und ½ % Kommission pro an- gefangenes Sem. im Okt. 1901 bis zum 2./1. 1903 u. im Jan. 1903 bis zum 2./1. 1904 verlängert. Kapital: Rbl.-Kr. 6 000 000 in 12 000 Aktien à Rbl.-Kr. 500. Davon 3800 Aktien auf Namen, 8200 Aktien auf Inhaber lautend; nach d. Statut beträgt das Grundkapital der Ges. Rbl. 8000000 in 16 000 Aktien à Rbl. 500, hiervon sollen 3800 Aktien auf Namen lauten, während die übrigen Aktien auf den Vorzeiger ausgestellt sein können; begeben sind bisher Rbl. 6 000 000. Die ausserord. G.-V. v. 15./6. 1903 beschloss das A.-K. um Rbl. 12 000 000 Vorz.-Aktien zu er- höhen, von welchen zunächst Rbl. 9 000 000 voll einzuzahlen sind, während die restl. Rbl. 3 000 000 später zur Ausgabe gelangen sollen. Die Aktien lauten über je Rbl. 500 = M. 1080 = frs. 1335; sie erhalfen von dem nach Deckung aller Unk. u. nach den Abschreib. Reservestellungen verbleibenden Reingewinn vor den St.-Aktien eine Div. bis zu 6 % sowie denjenigen Betrag, welcher etwa in früheren Jahren an einer jährl. Div. von 6 % auf Vorz.-Aktien gefehlt hat. Nachdem dann die St.-Aktien eine Div. bis zu 3 % u. von dem alsdann noch verbleibenden Überschuss die Verwaltung 10 % als Tant. erhalten hat, wird die restl. Summe, soweit sie als Div. zur Ausschüttung kommt, unter Vorz.-Aktien U. St.- Aktien im Verhältnisse der Nominalbeträge derselben verteilt. Bei einer Liquid. der Ges. ist zunächst das Kapital der Vorz.-Aktien bis zu ihrem Nominalbetrage u. darauf das Kapital der St.-Aktien bis zu ihrem Nominalbetrage zurückzuzahlen; der alsdann verbleibende Rest ist unter die Vorz.-Aktien u. St.-Aktien im Verhältnisse der Nominalbeträge derselben auf- zuteilen. Die Vorz.-Aktien wurden den Besitzern von St.-Aktien zu bari angeboten de art, dass auf je 2 St.-Aktien 3 Vorz.-Aktien entfielen. Das Bezugsrecht war innerh. einer Prä- „ 3 „. 0/ klusivfrist v. 2./15. Jan. bis 1904 einschl. auszuüben. Der Bezugspreis von 100 % 5. Febr. war mit Rbl. 500 bei der Anmeldung in bar einzuzahlen. Bei Einzahlungen, welche dem 2./15. Jan. 1904 geleistet wurden, waren vom Subskribenten auf den Nom.-Betrag der abzunehmenden Stücke 6 % Zs. ab 2./15. Jan. bis zum Zahlungstage einschl. zu vergüten. Für den deutschen Reichsstempel, welchen die in Deutschland zur Ausgabe gelangten Stücke tragen, hatten die Aktionäre M. 27.50 pro Vorz.-Aktie zu entrichten. „ Geschäftsjahr: 16./5.–15./5. russ. St., jetzt Kalenderj.; das mit dem 16./5. 1903 A= Geschäftsj. endet am 31./12. 1903. Gen.-Vers.: Einberufung im Okt. Stimmreckh 10– „ aber eine Person kann keine grössere Anzahl von St. haben, als der Besi Anzahl Aktien giebt, welche ein Zehntel des gesamten Grundkapitals der Ges. repräsentieren.